Diskussion:Prozess Generäle in Südosteuropa

Ich bin Historiker (gelernter) der auf dem Boden der Wikigrundsätze (neutral) steht.

1. Schon in der Bild- bzw. in der Kronenzeitung ist zu lesen , dass Leute wegen des Verdachtes eines Verbrechens vor Gericht gestellt werden und nicht als Verbrecher. Es wäre ja unlogisch , wenn zwei, die nicht Verdächtige sondern bereits als Verbrecher in den Gerichtssaal treten freigesprochen werden.(Wie im konkreten Fall)

2. Es ist im Prozess gegen die Südostgeneräle nicht nur um Geiselerschiessungen, sondern auch um Sühnemassnahmen gegangen, die international betrachtet gemeinsam unter den Begriff Repressionsmaßnahmen fallen. Also auch hier etwas konkreter und korrekter.

Seidler wurde als Literatur deswegen gewählt, weil er

1.Die rechtlichen Grundlagen des Repressionsrechtes bringt

2.Das Repressionsrecht der anderen kriegsführenden Staaten bringt

2. den (vergleichsweise) neutralsten Standpunkt einbringt

Ad hominem Angriffe als Apologet ohne konkrete Argumente sind nicht Wikilike,

Bitte Argumente bringen, die gegen seine Darstellung sprechen !!!

Ich freue mich über andere konkrete Literaturangaben, die das Problem von der juridischen Seite her beleuchten.

Moti2

Also Moti2, Du gelernter Historiker, ich verzichte im Gegensatz zu Dir drauf, meine akademischen Grade hier aufzuführen. Sowas macht überhaupt nicht glaubwürdiger. Besonders wenn man sich Deine Edits in diversen Artikeln hier anschaut. Es wird einige Zeit brauchen, das alles wieder richtigzustellen, aber sei versichert, das wird alles richtiggestellt. Auch dieser Artikel hier, der noch einiger Ergänzungen bedarf. Meine Empfehlung an Dich für Dein Interesse an der "juridischen Seite" der nationalsozialistischen Verbrechen: Bücher über das Völkerrecht und über Rechtsgeschichte. Es gibt leicht fassliche Einführungen, die auch das Kriegsrecht behandeln. Giro 20:12, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Toll, lieber Giro. Keine Literaturangaben, keine Hinweise darauf,was an meinen Edits "richtigzustellen" wäre, nur Drohungen und Hohn. Kannst du's nicht besser ?

Mit freundlichem Gruß MoTi

Massenmorde ?

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Hallo Giro, Du hast die Erschießungen wieder als Morde bezeichnet. Du begründest Deine Änderung damit, dass das so in den Urteilen stehen soll. Nach meinen Quellen, z. B. einer BGH Entscheidung wurden die Erschießungen, selbst wenn sie das zulässige Maß für Repressalien überschritten nicht als Morde eingestuft sondern als Totschlag. Im Sinne der Neutralität ist auf alle Fälle eine juristisch einwandfreie Wortwahl notwendig. Kannst Du daher die entsprechenden Passagen des Urteils wiedergeben? --84.145.109.37 22:59, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kommt alles noch, inklusive Quellenangaben. Giro 23:15, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Dann würde ich Dich aber bitten das ganz nicht online zu entwickeln, sondern extern soweit fertig zu stellen, dass es für Aussenstehende nachvollziehbar ist. Bis dahin wäre zumindest auch die Bezeichnung Erschießung angebracht, da diese keineswegs falsch ist, Mord hingegen bis jetzt nicht belegt ist. --84.145.109.37 23:23, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Plural von General

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Verschoben von meiner DS. --Minderbinder 07:36, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

General, Plural Generale oder, in Österreich ausschließlich, Generäle, so steht's in der Wiki. --Crocidura Diskussion 03:17, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wikipedia ist keine Quelle. Unabhängig davon sagt der Satz nur aus, dass in Deutschland beide Pluralformen gleich zulässig sind (oder), während in Österreich nur Generäle zulässig ist (der Einschub). Wenn du den Satz in der Einleitung von General nicht so liest, sollte man ihn vielleicht verständlicher machen. Ich habe in den Duden aus Papier geschaut, dort stehen beide Pluralformen als gleichberechtigt drin. Auch in der Sekundärliteratur zum Prozess wird der Begriff Generäle mindestens genauso häufig gebraucht. Es gibt also keinen Grund für eine Verschiebung. Eher könnte man auf Geiselmord-Prozess verschieben, aber ein Redirect tut's ja auch. --Minderbinder 07:36, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ok. --Crocidura Diskussion 04:40, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten

2 Bemerkungen

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1. Wenn man Weinke zitiert, sollte Weinke auch in die Literaturliste. Mir liegt das Buch zur Zeit nicht vor. 2. Die wichtigsten Ankläger, z.B. Fenstermacher, sollten genannt werden. Schließlich haben die die ganze Vorarbeit gemacht. --13Peewit 23:18, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Sei mutig. Ich habe Weinke auch nicht vorliegen, aber da es nur eine Ausgabe gibt, habe ich die nachgetragen. Füg doch die Ankläger ein. Auch die Verteidiger können genannt werden. Steht in den Green Series. --Minderbinder 23:29, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Funktionen der Angeklagten

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Von zehn Angeklagten wird nur der Dienstgrad genannt, nicht die jeweilige Dienststellung und Tätigkeit, die für die Vorwürfe relevant war. Das ist unzureichend und nicht ergiebiger, als wenn dort stehen würde "Dehner, ehemaliger Soldat. Felmy, ehemaliger Soldat. Foertsch, ehemaliger Soldat." usw. --Reibeisen (Diskussion) 21:16, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Geiselerschießung im OKW-Prozess anders beurteilt als hier im Lemma beschrieben

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Im OKW-Prozess stellten die Richter im Urteil unter dem Punkt "Hostage and Reprisals" (pdf S.50) fest:

  • In the Southeast Case [Hostage Case], United States vs. Wilhelm List, et al., (Case No. 7), the Tribunal had occasion to consider at considerable length the law relating to hostages and reprisals. It was therein held that under certain very restrictive conditions and subject to certain rather extensive safeguards, hostages may be taken, and after a judicial finding of strict compliance with all preconditions and as a last desperate remedy hostages may even be sentenced to death. It was held further that similar drastic safeguards, restrictions, and judicial preconditions apply to so-called "reprisal prisoners." If so inhumane a measure as the killing of innocent persons for offenses of others, even when drastically safeguarded and limited, is ever permissible under any theory of international law, killing without full compliance with all requirements would be murder. If killing is not permissible under any circumstances, then a killing with full compliance with all the mentioned prerequisites still would be murder.

Übersetzt: "In der Rechtssache Southeast [Hostage Case] ​​(USA) gegen Wilhelm List et al. (Rechtssache Nr. 7) hatte das Tribunal Gelegenheit, das Gesetz über Geiseln und Repressalien eingehend zu prüfen. Es wurde darin festgestellt, dass unter bestimmten, sehr restriktiven Bedingungen und unter gewissen, ziemlich weitreichenden Sicherheitsvorkehrungen Geiseln genommen werden können und nach einer gerichtlichen Feststellung der strikten Einhaltung aller Voraussetzungen und als letztes verzweifeltes Rechtsmittel Geiseln sogar zum Tode verurteilt werden können. Es wurde ferner festgestellt, dass ähnliche drastische Schutzmaßnahmen, Einschränkungen und rechtliche Voraussetzungen für sogenannte "Repressionshäftlinge" gelten. Wenn eine so unmenschliche Maßnahme wie die Tötung unschuldiger Personen wegen Straftaten Dritter, auch wenn sie drastisch geschützt und begrenzt ist, nach einer Theorie des Völkerrechts jemals zulässig ist, wäre eine Tötung ohne vollständige Einhaltung aller Anforderungen Mord. Wenn das Töten unter keinen Umständen zulässig ist, dann wäre ein Töten unter vollständiger Einhaltung aller genannten Voraussetzungen immer noch Mord." (nicht signierter Beitrag von 79.255.61.190 (Diskussion) 08:49, 17. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Topjuristen in öffentlichkeitswirksamen Prozessen formulieren eigentlich sehr präzise und gehen nicht die Gefahr ein, einen solchen Absatz zu erfinden, der später doch so leicht von der Forschung entlarvt würde.

Andererseits findet man zum Geiselprozess viele wissenschaftliche Werke, die (immer noch?!) beim Leser den Eindruck hinterlassen, dass zumindest ein ansehnlicher Teil der Maßnahmen kein Verbrechen gewesen wäre, obwohl ja schon die Voraussetzung "judicial finding" wohl fast nie vorlag. Hat jemand eine Erklärung oder gibt es neuere Werke, die das klarer darstellen?

Die derzeitige Darstellung im Lemma erscheint mir doch sehr apologetisch.--5glogger (Diskussion) 21:33, 27. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Du solltest lieber Sekundärliteratur zu diesem Prozess und der Rezeption seines Urteils lesen, als eigene Urteils-Exegesen zu betreiben. Dann wird dir auch klar, welche Beweise im Prozess vorlagen, wie diese gewürdigt wurden und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Richter Geiselerschiessungen und andere Repressalmaßnahmen als "compliant" zum damaligen Kriegsvölkerrecht ansahen. Diskussionsseiten sind nicht dafür da, eigene Überlegungen anhand von Primärquellen anzustellen und der Welt mitzuteilen. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 18:38, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Genfer Konvention 1949

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Das wird im letzten Absatz zweimal erwähnt, aber mit leicht unterschiedlichen Inhalten. Bitte klarstellen. --Peter2 (Diskussion) 17:44, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe den Hinweis auf Gewohnheitsrecht entfernt. Er ist unbelegt und zum Verständnis der Prozessfolgen nicht notwendig. Wenn es jemand belegen und einarbeiten will, ist das auch in Ordnung.--5glogger Disk 12:50, 16. Jul. 2017 (CEST)Beantworten