Diskussion:Promotionjob

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Pascal.klein in Abschnitt Steuerliche Behandlung bzw. Arbeitnehmer Status

Steuerliche Behandlung bzw. Arbeitnehmer Status

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In dieser Branche wird leider in großem Maße Scheinselbstständigkeit betrieben und damit Schwarzarbeit. Denn die Mehrheit der Promotionjobs dürften rechtlich gar nicht als selbstständige Tätigkeit abgerechnet werden. Sie werden aber als solche abgerechnet, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Leider wird darauf in der aktuellen Version des Artikels nicht eingegangen. Es entsteht der Eindruck als wäre es korrekt, diese Promotionjobs steuerlich als selbstständige Tätigkeit abzurechnen. Das folgende Gerichtsurteil belegt, dass reguläre Promoter als Arbeitnehmer angestellt werden müssen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2004/5_Ta_187_04beschluss20040623.html --Pascal.klein (Diskussion) 16:24, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Empathie???

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Ich habe selbst lange als Promoter gearbeitet. Wer weiß was es heißt ein empathischer Mensch zu sein kann sich vorstellen das die den Job als Promoter nicht lange gesund überstehen, die nächste Depri-Attake kommt. Wer für den Artikel zuständig ist möge hier bitte korrigieren. Danke!

--79.220.161.18 19:11, 17. Jul. 2012 (CEST) Alexander H. C. BeckerBeantworten

keine Ahnung was die Bemerkung da oben soll, ich kenne genügend Promoter die Ihr Geschäft schon seit über 20 Jahren betreiben und es geht Ihnen gut. Vielleich sollte man das ganz wie einen normalen Job ansehen, der zu einem passt oder eben nicht...und wenn man nicht für den Job geboren wurde ...dann wird man krank...wie in jedem anderen Job eben auch. Also bleibt der Artikel so stehen wie er ist. (nicht signierter Beitrag von 176.199.244.136 (Diskussion) 13:09, 2. Feb. 2015 (CET))Beantworten