Diskussion:Private Bank

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Carl B aus W in Abschnitt Zwei Artikel zum selben Begriff

Anzahl Privatbanken 1975-2008?

Bearbeiten

Ich habe gerade im bei Pictet & Cie verlinkten ZEIT-Artikel gelesen, dass wir "aktuell" bei max. 59 privaten Bankhäusern (Stand: 1997) stehen, gibt es denn keine aktuellere, verlinkbare Quelle, um die Tabelle zu aktualisieren? Oder ist der ZEIT-Artikel Quelle genug? --Philipp Grunwald 13:59, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Verwaltetes Vermögen Wegelin & Co.

Bearbeiten

Update verwaltetes Vermögen Wegelin & Co. auf 20 Mia. - siehe Details zu Wegelin & Co., Verweis auf Publikation ist dort zu finden.

Geschichte und drittes Reich

Bearbeiten

Da ein Großteil der Privatbanken jüdisch waren oder sind, gibt es eine starke Zäsur im dritten Reich. Das findet sich auch in mehreren Artikeln einzelner Banken wieder. Darüber und über andere geschichtliche Aspekte könnte man hier einiges schreiben. Vielleicht hat ja jemand Lust sich damit zu befassen. --Siehe-auch-Löscher 10:11, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Weitere Privatbanken?

Bearbeiten

Sind die Angaben über die Privatbanken hier denn (im Rahmen der Relevanz) einigermaßen "vollständig"? Bzw. wo ist die Grenze? Aufgefallen ist mir nur, dass die eine oder andere Bank (bzw. der Link zu dieser) fehlt, wie z.B. die BHF-Bank und die Conrad Hinrich Donner Bank über die es hier doch schon einen Artikel gibt... --Philipp Grunwald 13:47, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ombudsmann der privaten Banken

Bearbeiten

Die Ombudsleute der privaten Banken sind für Verbraucher erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken. Sollte dies im Artikel irgendwie erwähnt werden? - ein relativ aktueller Hinweis findet sich beispielsweise bei www.kerner.de --GeorgeLocksmith 11:15, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel Ombudsmann verweist diesbezüglich auf den Bundesverband deutscher Banken, dort erfolgt aber keine Erwähnung. Imho gehört die Sache dort dargestellt.Karsten11 11:45, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Zwei Artikel zum selben Begriff

Bearbeiten

Hallo! Offensichtlich gibt es hier zwei Artikel, in denen das Konzept "Privatbank" unterschiedlich definiert wird. Vergleiche diesen Artikel mit Privatbankier. Meiner Meinung nach ist der Ausdruck "Privatbank" höchst trivial, denn das Gegenteil wäre ja die Staatsbank. Für mich scheint der Ausdruck eine euphemistische Blähform des Worts "Bank" zu sein. Sollten wir nicht hier analog zu den Artikeln Unternehmen und Staatsunternehmen vorgehen? Mir scheint, dass der Ausdruck "Privatbank" vor allem ein PR-Ausdruck bzw. ein nicht geschüzter und irreführender Ausdruck ist. Z. B. definiert sich Sal. Oppenheim als Privatbank - ist aber in Wirklichkeit eine 100 Prozent Tochter der Deutschen Bank. Die Berenberg Bank gaukelt vor seit 1590 eine Privatbank gewesen zu sein (siehe Claim "Privat Bankiers seit 1590"). Das Unternehmen war jedoch lange Zeit keine Bank - sondern ein Handelsunternehmen. Hier liegt offensichtlich einiges im Argen. Zum Vergleich:

  1. Privatbanken sind Kreditinstitute, die privatrechtliche Rechtsformen aufweisen und deren Gesellschafter weder die öffentliche Hand noch Mitglieder einer Genossenschaft sind.
  2. Privatbank, ist ein Unternehmen des privaten Bankgewerbes, bei dem der oder die Eigentümer die alleinigen Entscheidungsbefugnisse und mit eigenem Kapital die unbeschränkte persönliche Haftung innehaben. Solche Bankunternehmen können als Einzelunternehmen oder in einer der Rechtsformen der Personengesellschaft (Kommandit- oder Offene Handelsgesellschaft in Deutschland; Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft in der Schweiz) organisiert sein.

-- 89.0.116.151 10:07, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Deine Bedenken sind überhaupt nicht zutreffend. Es gibt eben verschiedene Definitionen ja nach Sachlage. Wenn man die selbsthaftende Unternehmensform betrachtet, haben wir eine Privatbank oder einen Bankier oder mehrere. Wenn es um die Abgrenzung zwischen verschiedenen Bankformen, öffentlich (staatlich), genossenschaftlich geht, können wir von einer privaten Bank reden. Das ist aber keine Privatbank . Die sprachliche Differenz ist nicht ganz eindeutig, aber so ist die wirtschaftliche Realität. Berenberg war zeitweise keine Privatbank, weil sie das Geschäft eingestellt hatte. Dann haben sie das Bankgeschäft wieder aufgenommen. Seitdem sind sie wieder Privatbank. Es handelt sich also um Eigenchaften zu unterschiedlichen Zeiten. Baustein entfernt. Hände weg von diesem Artikel!! Gruß Orik (Diskussion) 21:16, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Lemmaefinition erscheint mir in diesem Artikel eindeutig da sie sich an der Bundesbankstatistik orientiert (bei dem Artikel Privatbankier gibt es aber Diskussionsbedarf zur Lemmaerklärung da es verschiedene Definitionen von Privatbank nach engerem und weiterem Sinne gibt). Wobei mir der Abschnitt Geschichte sehr redundant zu dem anderen Lemma erscheint bzw. in dem Artikel hier sogar falsch ist (da er keine Geschichte der privaten Banken umschreibt), dort würde ich also einen Redundanz-Baustein passend finden. --Casra (Diskussion) 01:15, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ich sehe da auch ein gewisses Durcheinander in dem Artikel. Definition in der Einleitung: "Kreditinstitute, die privatrechtliche Rechtsformen aufweisen und deren Gesellschafter weder die öffentliche Hand noch Mitglieder einer Genossenschaft sind.", gefolgt von einer Erläuterung des 3-Säulen-Modells, dann die Arten von Privatbanken (Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers). So weit, so gut. Der Rest des Artikels beschäftigt sich dann nur noch mit den Privatbankiers und lässt die Großbanken völlig außer Betracht. Bei Rechtsfragen: "werden typischerweise als Personengesellschaft (OHG, KG) geführt", was natürlich Quatsch ist, Private Banken sind typischerweise AGs. Bei Geschichte ebenfalls nur die Privatbankiers, kein Wort über die Großbanken. Diese beiden Abschnitte gehören in den Artikel Privatbankier, den es ja schon gibt. --Carl B aus W (Diskussion) 16:43, 13. Apr. 2019 (CEST)Beantworten