Da ging aber einiges durcheinander: Wenn ein Pressebüro eine juristische Person (meist eine GbR) ist, können die Beteiligten durchaus selbstständig sein. "Selbstständig" ist kein Gegensatz zu einer Tätigkeit mit einer Gewerbeanmeldung, der Gegensatz ist "freiberuflich". Ob ein Pressebüro freiberuflich oder gewerblich arbeitet, liegt aber tatsächlich an der Art der erbrachten Dienstleistungen. Motto: Um so journalistischer, um so freiberuflicher; um so mehr PR, um so gewerblicher. Klare Abgrenzungen sind hier schwierig, sogar für das Finanzamt.