Diskussion:Prümer Vertrag

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Opihuck in Abschnitt Vertragsparteien

Erweiterung des Prümer Vertrags auf den Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA

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Im März 2008 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA die Erweiterung des im Prümer Vertrag geregelten innereuropäischen automatisierten Datenaustausches auf die USA vereinbart. Sie wirde vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung heftig kritisiert, da die USA keinen der EU vergleichbaren Datenschutz garantieren. Zu dieser Thematik sollte m.E. ein Kapitel im Artikel ergänzt werden. --Schweißer 18:19, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Tagesordnung des Deutschen Bundestages Terrorismus in Deutschland Terrorismus in der Europaeischen Union

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22.) Erste Beratung Bundesregierung

Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23.06.2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität - Drs 16/... - (TOP 22, 00:30 Stunden*)

87.194.122.68 10:18, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Schreckliche Sprache. Was ist ein "Dokumentenberater"?? (nicht signierter Beitrag von 87.162.26.57 (Diskussion | Beiträge) 00:38, 9. Jul 2009 (CEST))

Neutralität im Abschnitt „Erste Erfahrungen und Erfolge“

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Wer kann den Ausdruck „eine enorme technische Innovation“ weniger euphorisch und stattdessen gemäß dem Prinzip des neutralen Standpunkts sachlicher und inhaltsreicher formulieren? --Wesener 20:12, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


erledigt, muss nurnoch gesichtet werden. 87.123.224.147 (19:58, 23. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Vertragsparteien

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Die bisherigen Angaben zu den Vertragsparteien dürften nicht zutreffen.

Die Korrektur der IP 84.., wonach die Slowakei Vertragspartei ist, ist zutreffend. Die Slowakei ist mit Wirkung vom 28.05.2009 beigetreten (BGBl. 2010 II S. 870). Weitere Vertragspartei ist Estland (selbe Quelle) mir Wirkung vom 02.12.2008. Norwegen mag zwar laut der angegebenen Quelle den Beitritt erklärt haben, ist aber laut Fundstellennachweis B 2018 noch keine Vertragspartei. Wahrscheinlich ist die innerstaatliche Ratifikation gescheitert, denn seit der Beitrittserklärung sind 11 Jahre vergangen. Auch Island ist keine Vertragspartei. Die Länder, die angeblich beitreten wollen, habe ich gelöscht. Diese Behauptung ist so nicht nachvollziehbar. Bitte ggf. mit Beleg wieder einfügen.

Meine Infos habe ich aus dem Fundstellennachweis B 2018 per 31.12.2018, S. 997. Dort ist das Abkommen gelistet, und alle Teilnehmerstaaten sind angegeben. Der FNB 2018 ist online als pdf abrufbar; siehe hier. Aber Achtung: (pdf;10,4 MB). Ich kann nicht ausschließen, das 2019 weitere Staaten hinzugekommen sind, habe dafür aber weder einen Anhaltspunkt, noch eine Quelle.

Die Karte zu den Vertragsparteien des Abkommens dürfte fehlerhaft und auch ziemlich irreführend sein. Sie sollte grundlegend überarbeitet werden. Ich habe als reminder einen Überarbeitungsbaustein gesetzt.

 Info: Gerade sehe ich, dass die im Artikel angesprochene Migration in EU-Recht möglicherweise doch weiter vorangeschritten ist als ich bisher angenommen hatte. Auch von Island und Norwegen ist da die Rede. Also bitte nicht gleich revertieren. Ich mache mich mal schlau und ergänze den Artikel ggf. demnächst. Kann aber einen Moment dauern. --Opihuck 20:58, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Wir müssen wohl deutlicher zwischen Prümer Vertrag und Prümer Beschluss unterscheiden. Ich bereite dazu einen neuen Artikel vor. --Opihuck 21:25, 25. Jan. 2020 (CET)Beantworten