Diskussion:Polizeigewalt in Bayern

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Runtinger in Abschnitt Lemma fraglich

Lemma fraglich

Bearbeiten

Gemeint sind wohl nicht Fälle „mutmaßlicher Polizeigewalt“, sondern Fälle „mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt“. Dabei ist zu beachten, dass die Ausübung von Polizeigewalt (bzw. unmittelbaren Zwangs) die originäre und gesetzlich normierte Aufgabe der Polizei ist. Das Lemma ist also falsch. --Runtinger (Diskussion) 11:35, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten