Diskussion:Polizeigeneral

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 80.187.96.34 in Abschnitt General der Polizei

General der Polizei Bearbeiten

Dasselbe? --Widerborst 16:31, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Nein, das ist nicht dasselbe! Hier werden verschiedene Dinge in einen Topf geworfen. "General der Polizei" ist eine Dienstgradbezeichnung für einen Drei-Sterne-General, vergleichbar der General der Infanterie beim Heer. "Polizeigeneral" dagegen umfasst entweder alle Generale der Polizei (inklusive der Generalmajore und Generalleutnante), oder der Begriff meint den Dienstgrad "Polizeigeneral" (vergleichbar dem Generalmajor), der in der Anfangszeit des "Dritten Reiches" der höchste Polizeidienstgrad überhaupt war (entspricht dem "Polizeikommandeur" der Weimarer Republik). --Reibeisen (Diskussion) 12:18, 25. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
+1 Stimmt genau. Es kann in einem Land zu einer Zeit jeweils nur einen obersten Polizeichef aka Polizeikommandeur aka Dienstgrad Polizeigeneral (vergl. Armeegeneral) geben. Die Liste sonstiger Offiziersranginhaber der Polizei ist nämlich erheblich länger. Siehe: Liste der SS- und Polizeiführer. Es ist klar erkennbar, dass die Ränge nach dem Schema "Rang xyz" der Polizei" vergeben wurden. Oberster Polizeichef war „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ (Himmler) was sich natürlich prunkvoller liest als "Polizeigeneral". HTH 80.187.96.34 00:09, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten