Diskussion:Polizeiausbildung in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 93.134.164.174 in Abschnitt Lehrplan

Eine Begriffsklärung ist an dieser Stelle nicht angebracht. Polizeiausbildung in Bayern und Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen behandeln nicht verschiedene Begriffe, die den gleichen Namen tragen sondern verschiedene Aspekte ein und desselben Begriffs in verschiedenen Ländern. Vergleiche auch die Artikel Regierung und Bundesregierung. Secular mind 13:40, 3. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke der Artikel ist schön geworden. Zwar noch etwas deutschlandlastig, aber das kann ja noch werden. Secular mind 13:29, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ich hoffe doch, dass das noch wird. Aber was das Thema Polizeiausbildung anbelangt, bin ich endgültig ausgequetscht. Nichtsdestotrotz denke ich, dass der Artikel so einen ganz schönen Sprung nach vorne gemacht hat. -- Pionic !? 15:49, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Guter Ruf? Bearbeiten

"Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss [...] einen guten Ruf besitzen."

Was ist ein guter Ruf? Er muss gut bei Stimme sein? "HALLO, hier ruft die POLIZEI?" Im Ernst: Wie ist guter Ruf definiert (im 21. Jahrhundert)?

= Reputation (aber das wird nicht mehr überall gefordert, weil viel zu subjektiv); gegenteilig für den guten Ruf wäre wenn der Bewerber als Betrüger bekannt ist (ohne je angezigt worden zu sein), mehrmals bei vorherigen Arbeitgebern randaliert als er kündigt wurde, Straftäter und Verurteilten als engen und ausschließlichen Freundeskreis, als Ehefrauschläger (ohne Anzeige), Miglied gewalltätiger krimineller Rockerbanden, Prostitution (ohne Anzeige) usw. --93.134.164.174 18:09, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Tabelle und Ausbildungsfächer Bearbeiten

Ich finde, in der Tabelle steht etwas wenig Inhalt. Prinzipiell wird doch in allen Bundesländern (was ist mit dem Saarland?), in denen es keine zweigeteilte Laufbahn gibt, sowohl mittlerer als auch gehobener Dienst ausgebildet. Der höhere Dienst wird grob gesagt in Hiltrup an der [1] ausgebildet. Für diesen höheren Dienst werden pro Bundesland nur wenige Personen, in manchen Jahren eben niemand ausgebildet. Eine so große Tabelle nur für die Dauer der Ausbildungszeiten scheint übertrieben.

Der Fächerkanon ist etwas schmal dargestellt. Verkehrsrecht ist eben nicht alles zum Thema Verkehr, als es daneben in Fächern wie Verkehrslehre um ganz andere Inhalte geht. Gleiches gilt für Kriminologie/Kriminalistik/Kriminaltechnik. Gesellschaftskunde/-lehre o. ä. fehlt gänzlich. Wenn ich mehr darüber nachdenke: auch Wahlpflichtfächer, Psychologie, Ethik, Wirtschafts-, IUK- und Sprachunterricht werden gar nicht erwähnt. Thomas -- 62.225.117.54 09:40, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Das Saarland habe ich vergessen (Asche auf mein Haupt...), ist eingefügt. Es gibt übrigens Unterschiede zwischen höherem Dienst und höherem Dienst ;-). Die Tabelle beschreibt die Situation für Bundesländer, in denen der Direkteinstieg in den höheren Dienst ohne vorherige Polizeikarriere möglich ist. Normalerweise (das ist richtig) rekrutieren sich die Beamten des höheren Dienst aus dem polizeieigenen Personalstamm (und diese studieren dann auch in Hiltrup), manche Bundesländer beschreiten allerdings einen anderen Weg und schreiben Stellen direkt für den höheren Dienst aus. Für diese Stellen ist die Tabelle vorgesehen.
Den Fächerkanon in aller Vielfalt darzustellen, würde meiner Meinung nach auch den Rahmen sprengen, was alleine schon daran liegt, dass jedes Bundesland andere Fächer im Ausbildungsplan hat. Selbst wenn die Fächerbezeichnung gleich lauten mag, unterscheiden sich einzelne Lehrinhalte je nach Bundesland. Von daher soll der Artikel einen Überblick bieten, er kann aber mit Sicherheit nicht erschöpfend sein. Wenn dir weitere Fächer einfallen, scheue dich nicht, sie hinzuzufügen. -- Pionic !? 15:33, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Zentrale und dezentrale Ausbildungsstätten Bearbeiten

"...findet dezentral an den jeweiligen Hochschulen der Bundesländer statt." Wenn damit schulische/universitäte Ausbildung gemeint ist, stimmt das so nicht. So etwas hat kaum ein Bundesland. Bitte recherchieren und umformulieren. Eine Auflistung wäre super. --93.133.250.212 15:20, 7. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich verstehe deine Aussage gerade nicht. Für Bayern ist es so, dass ein Teil der Ausbildung an einer bayerischen Hochschule stattfindet (FHVR Fürstenfeldbruck oder FHVR Sulzbach-Rosenberg), der andere Teil zentral in Hiltrup. Das wird in anderen Bundesländern ähnlich geregelt sein. -- Pionic !? 10:58, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Es geht aber um

„Die Ausbildung von Ratsanwärtern ist zweigeteilt. Der erste Ausbildungsteil findet dezentral an den jeweiligen Hochschulen der Bundesländer statt. Der zweite Teil findet zentral bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup (Nordrhein-Westfalen) statt“

--93.134.239.71 19:34, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ja, das habe ich schon gelesen. Nur habe ich nicht so ganz verstanden, welcher Teil der Aussage nun genau falsch oder ungenau sein soll. Kannst du das vielleicht noch etwas genauer begründen? -- Pionic !? 22:11, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Lehrplan Bearbeiten

Sollte man mal versuchen, gemeinsame Nenner des Anteils von Rechtsfächern und praktischen Fächern (PDK, K&K, WSA) bei der Polizeiausbildung der Länder und des Bundes herauszustellen? Eine Erwähnung, dass die K&K einen hohen Stellenwert einnimmt, wäre schon mal ein Anfang. --93.134.164.174 18:09, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten