Diskussion:Polenstrafrechtsverordnung
13 VO zum RBüG
Bearbeiten- Satz entfernt: "Juden wurden durch die Dreizehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943 wieder dem Anwendungsbereich der Polenstrafrechtsverordnung entzogen. In § 1 Absatz 1 der späteren Verordnung wurde bestimmt, dass strafbare Handlungen von Juden von der Polizei verfolgt würden."
Die 13. VO unterstellte lediglich die letzten verbliebenen Juden (z.B. Geltungsjuden und in Mischehe lebenden) dem Polizeirecht. Dies dürfte in den ehemals polnischen Gebieten zahlenmäßig relativ bedeutungslos gewesen sein. --Holgerjan (Diskussion) 21:30, 17. Jul. 2012 (CEST)
Nürnberger Hauptprozess
BearbeitenDie VO wird angesprochen in Band VII, Seite 525 (15. Februar 1946): "Der Erlaß machte aus Polen und Juden eine anderartige und zweitklassige Gruppe von Staatsbürgern. Das bedeutete, daß Polen und Juden verpflichtet waren, dem Reich bedingungslos zu gehorchen, auf der anderen Seite jedoch als Bürger zweiter Klasse kein Anrecht auf Schutz hatten, den das Gesetz den anderen gewährte." --Holgerjan (Diskussion) 20:37, 20. Jul. 2012 (CEST)
- Tipp zur weiteren Überarbeitung im Abschnitt Deutungen: Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. 1. Auflage. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4528-4. --Holgerjan (Diskussion)
Zahlen
BearbeitenEingegliederte Gebiete: 95tausend Quadratkilometer, knapp 10 Millionen Einwohner: davon 87 % Polen; 6,5 Prozent Deutsche; 6,4% Juden (ISBN 3-499-14625-8, S. 203). Meine Zahl "rund 8 Millionen Polen" berücksichtigt, dass alsbald rund 1 Millionen von ihnen ins Generalgouvernement deportiert wurden.--Holgerjan (Diskussion) 21:58, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Hast Du die Zahl von 8 Millionen aus der Fachliteratur, die Du angegeben hast (Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz) oder ist das eine Berechnung von Dir selbst? Giro Diskussion 17:56, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Erstgenannte Zahlen oben exakt wie bei Focke/Reimer angegeben. Demnach für Anfang 1940 = 87% von 10.000.000 ~ 8.700.000 Polen. Für Ende 1941 müsste die Zahl um rund 1 Millionen ins GG abgeschobene reduziert werden. Unterschiedliche Jahresangaben machen einen Abgleich schwierg... --Holgerjan (Diskussion)
- Polen im Sinne der Verordnung sind Schutzangehörige und Staatenlose polnischen Volkstums. Siehe Deutsche Volksliste zur Definition dessen, was „Schutzangehörige“ sind, und die dort wiedergegebenen Zahlen. Giro Diskussion 18:05, 29. Jul. 2012 (CEST)
- in den annektierten Gebieten wurde ein großer Teil der polnischen Bevölkerung, nämlich 3 Millionen, per DVL eingedeutscht. Man konnte ja schlecht das Land ohne seine Bevölkerung annektieren. Für Deutsche, also auch für diese 3 Millionen, galt das deutsche Strafgesetzbuch, nicht die Polenstrafrechtsverordnung. Oder? Giro Diskussion 18:27, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Richtig, Volksdeutsche unterlagen nicht der VO. Du musst jedoch die jeweiligen Jahreszahlen berücksichtigen: Wenn ich es richtig sehr, sind deine von 1944 - und bis dahin hatte es Wanderungsbewegungen zwischen GG und annektiertem Gebiet gegeben. Meine im Lemma verwendete Zahl ( Die Polenstrafrechtsverordnung betraf rund acht Millionen Polen, die noch in den dem Reich einverleibten Gebieten...) bezieht sich allein auf die von der VO direkt betroffenen Polen im einverleibten Gebiet, nicht auf Deutasche/Volksdeutsche - und die Zahl der Polen in diesem Gebiet dürfte durch "entsprechende Bemühungen" der NS nicht gerstiegen sein. --Holgerjan (Diskussion) 18:39, 29. Jul. 2012 (CEST)
- hab ich nicht verstanden Giro Diskussion 19:08, 29. Jul. 2012 (CEST)
- ...ratlos... Was ist gegen die Formulierung im Lemma einzuwenden: Die Polenstrafrechtsverordnung betraf rund acht Millionen Polen, die noch in den dem Reich einverleibten Gebieten... ?-Holgerjan (Diskussion) 19:37, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Was die 8 Millionen betrifft, halte ich die Zahl für zu hoch und vermute eine (durchaus gut gemeinte) Theoriefindung. Was die Formulierung sonst betrifft, so halte ich es für nicht richtig, dass (wie in der aktuellen Fassung formuliert) nur Zwangsarbeiter betroffen waren. Auch die Ostarbeiter, die ja nun nicht alle Zwangsarbeiter waren, fielen in den Geltungsbereich. Giro Diskussion 19:52, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ostarbeiter bzw. Zivilarbeiter nehme ich gerne auf. Die Zahl betreffend sehe ich noch keinen gewichtigen Grund zur Änderung (meine o. a. Beleg zeigt eine höhere Zahl für 1940 aus) --Holgerjan (Diskussion) 20:53, 29. Jul. 2012 (CEST)
- lass die Zahl ruhig erstmal im Artikel. Sie ist ja nicht ganz unplausibel. Giro Diskussion 21:04, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Ostarbeiter bzw. Zivilarbeiter nehme ich gerne auf. Die Zahl betreffend sehe ich noch keinen gewichtigen Grund zur Änderung (meine o. a. Beleg zeigt eine höhere Zahl für 1940 aus) --Holgerjan (Diskussion) 20:53, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Was die 8 Millionen betrifft, halte ich die Zahl für zu hoch und vermute eine (durchaus gut gemeinte) Theoriefindung. Was die Formulierung sonst betrifft, so halte ich es für nicht richtig, dass (wie in der aktuellen Fassung formuliert) nur Zwangsarbeiter betroffen waren. Auch die Ostarbeiter, die ja nun nicht alle Zwangsarbeiter waren, fielen in den Geltungsbereich. Giro Diskussion 19:52, 29. Jul. 2012 (CEST)
- ...ratlos... Was ist gegen die Formulierung im Lemma einzuwenden: Die Polenstrafrechtsverordnung betraf rund acht Millionen Polen, die noch in den dem Reich einverleibten Gebieten... ?-Holgerjan (Diskussion) 19:37, 29. Jul. 2012 (CEST)
- hab ich nicht verstanden Giro Diskussion 19:08, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Richtig, Volksdeutsche unterlagen nicht der VO. Du musst jedoch die jeweiligen Jahreszahlen berücksichtigen: Wenn ich es richtig sehr, sind deine von 1944 - und bis dahin hatte es Wanderungsbewegungen zwischen GG und annektiertem Gebiet gegeben. Meine im Lemma verwendete Zahl ( Die Polenstrafrechtsverordnung betraf rund acht Millionen Polen, die noch in den dem Reich einverleibten Gebieten...) bezieht sich allein auf die von der VO direkt betroffenen Polen im einverleibten Gebiet, nicht auf Deutasche/Volksdeutsche - und die Zahl der Polen in diesem Gebiet dürfte durch "entsprechende Bemühungen" der NS nicht gerstiegen sein. --Holgerjan (Diskussion) 18:39, 29. Jul. 2012 (CEST)
- in den annektierten Gebieten wurde ein großer Teil der polnischen Bevölkerung, nämlich 3 Millionen, per DVL eingedeutscht. Man konnte ja schlecht das Land ohne seine Bevölkerung annektieren. Für Deutsche, also auch für diese 3 Millionen, galt das deutsche Strafgesetzbuch, nicht die Polenstrafrechtsverordnung. Oder? Giro Diskussion 18:27, 29. Jul. 2012 (CEST)