Diskussion:Phenoxyethanol

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 194.37.60.35 in Abschnitt Verweis auf Römpp Online bzgl. 1% Grenzwert

Fixativ? Bearbeiten

Der Verweis auf den Artikel "Fixativ" ist wenig sinnvoll. Im vorliegenden Artikel geht es um die Verwendung von PE als Fixativ für Seifen und Parfums, der Eintrag "Fixativ" behandelt jedoch ausschließlich das Fixativ für Malereien. --sk2001de (Diskussion) 08:33, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Verweis auf Römpp Online bzgl. 1% Grenzwert Bearbeiten

Der Grenzwert für die Verwendung von 2-Phenoxyethanol in kosmetischen Mitteln ist in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel im Anhang V lfd. Nr. 29 festgelegt und gilt somit EU-weit. Die deutsche Kosmetik-Verordnung stellt lediglich eine nationale Durchführungsverordnung dar, die auf diese Verordnung verweist. Es sollte daher auf die EU-Verordnung und nicht auf die deutsche Verordnung verlinkt werden.

Auch das Zitat sollte sich auf die VO 1223/2009 beziehen, da diese im Gegensatz zum Zitat [5] öffentlich zugänglich ist. (nicht signierter Beitrag von 194.37.60.35 (Diskussion) 16:03, 12. Feb. 2020 (CET))Beantworten