Diskussion:Pflegestärkungsgesetze

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Losdedos in Abschnitt SEO-Links

Tabelle für Leistungen PSG II?! (erl.)

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Wer macht's? Ich habe hier eine schöne Vorlage des „Paritätischen“, alldgs habe ich sie nicht im Netz gefunden... --Hungchaka (Diskussion) 22:52, 23. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

ich füge mal die Tabelle von vorne hier ein und fange an. Man möge mir helfen: recht komplex, --Hungchaka (Diskussion) 16:03, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Ich nehme das Pflegegeld nach oben, imho sollten die basaleren Sachen oben stehen. Vor allem die Paragrafen-Nrn. kann ich nicht so einfach aktualieren. Auch müssen ja pro Zeile alt Pflegestufe zwei neue für die neuen Pflegegrade ergänzt werden. Leider bekomme ich die Alt/NEu-Zeile nicht mit der Hintergrundfarbe: ? STIMMEN die Inhalte?

Quelle: badische-zeitung.de, 19. November 2016, Annette Jäger: Mehr Geld für die Pflegebedürftigen; 26. November 2016, wie vor: Was kostet der Platz im Pflegeheim?; Grafik Pflegereform 2017 (27. November 2016)


Alle Beträge in Euro / €
Bis 31. Dezember 2016 Ab 1. Januar 2017
Alt: Pflege„stufe“ Pflegegeld
(nach § 37 SGB XI, monatlich)
Bei „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (eA)
(nach § 123 SGB XI, monatlich)
Neu: Pflege„grade“ Leistung Differenz
0 0,00 2 316,00 + 316,00
0*eA 123,00 2 316,00 + 193,00
I 244,00 3 316,00 + 73,00
I*eA 316,00 3 545,00 + 229,00
II 458,00 3 545,00 + 87,00
II*eA 545,00 4 728,00 + 183,00
III 728,00 4 728,00 +- 0,00
III*eA 728,00 5 901,00 + 173,00
Pflegesachleistung („ambulante Pflege“)
(nach § 36 SGB XI, monatlich)
Bei „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
nach § 123 SGB XI, monatlich
0 0,00 ?
0*eA 231,00 2 689,00 + 458,00
I 468,00 2 689,00 + 221,00
I*eA 689,00 3 1.298,00 + 609,00
II 1.144,00 3 1.298,00 + 154,00
II*eA 1.298,00 4 1.612,00 + 314,00
III 1.612,00 4 1.612,00 +- 0,00
III*eA 1.612,00 5 1.995,00 + 383,00
„Härtefall“ 1.995,00 5 1.995,00 +- 0,00
Zuschlag bei Betreuung in ambulanten Wohngruppen
(nach § 38a SGB XI, monatlich)
I - III 205,00
Verhinderungspflege“ nach § 39 SGB XI
(Jährlicher Höchstbetrag)
0 - III 1.612,00
(für max. sechs Wochen Verhinderungspflege jährlich,
nicht in Anspruch genommene Beträge konnten in's erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden,
zusätzlich konnten hier bei Nichtinanspruchnahme 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (806,00) eingesetzt werden)
Kurzzeitpflege
nach § 42 SGB XI (Jährlicher Höchstbetrag)
I - III 1.612,00
(zusätzlich konnten hier nicht in Anspruch genommene Beträge für Verhinderungspflege eingesetzt werden (= max. weitere 1612,00)
Vollstationäre Pflege
(nach § 43 SGB XI)
0 0,00 2 770,00 + 770,00
I 1.064,00 2 770,00 - 294,00
I*eA 1.064,00 3 1.262,00 + 198,00
II 1.330,00 3 1.262,00 - 68,00
II*eA 1.330,00 4 1.775,00 + 445,00
III 1.612,00 4 1.775,00 + 163,00
III*eA 1.612,00 5 2.005,00 + 393,00
„Härtefall“ 1.995,00 5 2.005,00 + 10,00
Kostenübernahme zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
(nach § 40 Abs. 2 SGB XI)
I - III 40,00 monatlich 1 - 5 40,00 +- 0,00
Zuschuss „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“
nach § 40 Abs. 4 SGB XI
I - III 4.000,00 maximal 1 - 5 4.000,00 +- 0,00
Zusätzliche Betreuungsleistungen
(über entspr. Anbieter abzurechnen)
0 - III 104,00
(Grundbetrag für „Entlastungsleistungen“)
208,00
(Erhöhter Betrag nach § 45b SGB XI bei „erhebl. eingeschränkter Alltagskompetenz“)
1 - 5 125,00*
  • Im Artikel dann als ref: (Nicht ausgeschöpfte Leistungen können angespart und ins folgende Kalenderjahr übertragen werden. Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 bekommen einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro zu etwaigen Heimkosten)
Hallo! Ich kopiere jetzt mal die ausgefüllten Teile und bringe sie nach vorne, bis ich weitere Infos finde, vG, --Hungchaka (Diskussion) 19:31, 28. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Dieser Absatz kann archiviert (oder gelöscht) werden, --Hungchaka (Diskussion) 17:36, 1. Jan. 2017 (CET). Gutes 2017!Beantworten

PSG I , II & III ausgliedern?

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Dafür plädiere ich angesichts der Größe des Artikels jetzt, mit den beiden großen Tabellen. Was meint Ihr? --Hungchaka (Diskussion) 19:59, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Ja, ist sicherlich sinnvoll. Ich hatte das so in Erinnerung, dass wir doch eigentlich getrennte Artikel dafür hatten (also für I und II). Hm, offenbar eine Fehlerinnerung.--Losdedos (Diskussion) 20:01, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten

@Losdedos: Was meinst Du, wie die Lemmas: „Pflegestärkungsgesetz 1“, „I“ (-> wie die Abkürzung!) oder „Eins“, Zwei usw.? --Hungchaka (Diskussion) 20:41, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hm, ehrlich gesagt: Keine Ahnung. Ich würde zu römischen Zahlen tendieren. Gegebenenfalls aber auch den offiziellen Namen verwenden, der aber zumindest als Weiterleitung angelegt werden sollte. Die Meinungen gehen da aber sicher auseinander und irgendwo wird es wieder versteckt ne Regel zu Lemmatabenennung geben, die wir nicht im Blick haben.--Losdedos (Diskussion) 20:51, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Siehe mein Revert von grade: Die Gesetze heißen mit vollem Namen ja eh' ganz anders,* ich ging jetzt zu I, II und III, so werde ich auch die Lemmas anlegen, --Hungchaka (Diskussion) 21:38, 10. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fehlendes Wort

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Der MDK künftig stichprobenartige Kontrollen der Pflegedienstleiter sowie der Pflegebedürftigen vornehmen. Kann? Darf? Muss? Pflegestärkungsgesetze#Drittes Pflegestärkungsgesetz bei Inhalte, Punkt 6. --Constructor 07:49, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"Kann", wobei man in diesem Zuge auch die verwendeten Einzelnachweise gegen "offizielle Quellen" austauschen könnte. Ich hab so den Eindruck, dass im Pflegebereich reichlich SEO mittels Wikipedia betrieben wird.--Losdedos (Diskussion) 13:04, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hallo, danke dem Hinweis. Den Ref hatte ich eingefügt, habe aber nix mit der Jedermann-Gruppe zu tun, lediglich waren dort die Infos sehr gut kompakt aufgeführt und beschrieben. Grüße, gutes 2017! --Hungchaka (Diskussion) 17:30, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
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Im Artikel finden sich noch mehrere als Suchmaschinenoptimierung eingebrachte Links der Domain jedermann-gruppe.de. Diese sollten entfernt werden.--Losdedos (Diskussion) 21:36, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten