Diskussion:Personenkennzeichen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von DirkBausB in Abschnitt Verfassungswidrigkeit

Bulgarien hat auch Personenkennzahlen Bearbeiten

Bulgarien hat auch eine Personenkennzahl (bg: Единен граждански номер). Diese wird z.B. in Banken als eindeutiger Schlüssel im Computersystem benutzt. Wenn nun aber ein Deutscher (ohne PKZ) dort ein Konto eröffnen will, dann hat das System ein Problem. Also wird in vielen Banken Ausländern einfach ein PKZ zugeordnet (nach welchem System diese dann generiert wird ist mir nicht bekannt.) --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 14:51, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Frankreich Bearbeiten

Ich habe einen Abschnitt zur Personenidentifikationsnummer in Frankreich hinzugefügt, mit Link zum Artikel Code Insee, in dem bereits etwas mehr zu diesem Thema steht. Für die Beleglosigkeit bitte ich um Nachsicht und etwas Geduld; ich gedenke das in Kürze hier und in Code Insee nachzutragen. --Yen Zotto (Diskussion) 10:54, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Reihenfolge der Staaten Bearbeiten

In welcher Reihenfolge sollen die Abschnitte für Personenkennzahlen verschiedener Staaten angeordnet werden, alphabetisch, deutschsprachige Länder voran, oder noch anders? --Heinrich Puschmann (Diskussion) 18:59, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Verfassungswidrigkeit Bearbeiten

der Satz "Eine allgemeine Identifikationsnummer ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig." ist a) so absolut Blödsinn, evtl. "Juristen leiten aus ? eine Verfassungswidrigkeit ab" mit entsprechenden Quellen. Und b) sicher nicht unter der Überschrift deswegen hierher verschoben (nicht signierter Beitrag von DirkBausB (Diskussion | Beiträge) 20:45, 28. Jan. 2016 (CET))Beantworten