Diskussion:Personalratswahl
Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats
BearbeitenDas ist sicher in den einzelnen Bundesländern verschieden. --House1630 (Diskussion) 16:08, 29. Feb. 2016 (CET)
Wenn nur ein Vertreter in den Personalrat zu wählen ist, macht die Unterscheidung der Gruppen keinen Sinn. --House1630 (Diskussion) 09:23, 1. Mär. 2016 (CET)
Grundlage der Darstellung
BearbeitenDas Personalvertretungsrecht in Deutschland kennt 17 einzelne Gesetze ( 1 x Bund, 16 x Länder). Der Artikel sollte sich am Bundespersonalvertretungesetz orientieren und LPVG nur erwähnen, wenn es besondere Abweichungen gibt; zumal das BPersVG teilweise den Rahmen für die LPVG vorgibt (§§ 94 - 106). Wörtliche Abschriften aus einem LPVG sind sinnlos, solange der Sachverhalt im BPersVG ähnlich geregelt ist.
- Hallo, der Einwand ist mir nicht ganz klar. Was ist mit "wörtliche Abschriften aus einem LPVG" gemeint und an welchen Stellen sollen überflüssige Hinweise auf LPVGs stehen? Soweit ich es sehe, sind alle entsprechenden Hinweise sachlich begründet, z.B. bei den Fristen oder der Wahlberechtigung.
HDeinert2002 (Diskussion) 12:15, 8. Mär. 2016 (CET)
- Das hat sich durch Änderung schon erledigt, sollte aber für zukünftige Mitwirkende angemerkt werden und stehen bleiben. --Hennerjordan (Diskussion) 13:22, 8. Mär. 2016 (CET)
Konstituierende Sitzung
BearbeitenDer gesamte Artikel stellt schwerpunktmäßig die Regeln des BPersVG dar. So steht es auch in der Einleitung und so ist es sinnvoll. Man könnte natürlich bei jedem Aspekt einfügen, dass es in einzelnen LPersVG anders geregelt sein kann, dass wäre aber Quatsch. Außerdem sind Besonderheiten der einzelnen Länder z.B. aus den unter Weblinks verlinkten Leitfäden ersichtlich. --Hennerjordan (Diskussion) 07:29, 6. Mär. 2020 (CET)