Diskussion:Paul Kayser (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Machahn in Abschnitt Paul Kayser

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Hallo, ich arbeite seit 2 1/2 Jahren an einer Biographie über Kayser und möchte Einiges einbringen, was ich hier auf der Diskussions-Seite parallel begründe:

Kayser war kein Vertrauter von Wilhelm II:. Er hatte einen guten Kontakt zu Philipp von Eulenburg und natürlich auch zu seinem Amtskollegen Holstein und war mit Hinzpeter befreundet. Mit Wilhelm II. selbst hatte er nur damals nur einmal persönlich Kontakt, alle seine Briefe während der Ablösungskrise Bismarcks richten sich an Philipp von Eulenburg, möglicherweise darauf spekulierend oder hoffend, dass diese Briefe seiner Majestät auch persönlich vorgetragen würden. Seine "Ausarbeitung zur Arbeiterfrage" wurde zwar vom Kaiser benutzt, damit war aber Kayser keineswegs ein Vertrauter des Kaisers. Ferner verfolgte Kayser keinen imperialistischen Kurs. Zum Einen musste er sowieso mit der Reichspolitik gehen, die während der Kanzlerschaft Capribis und Hohenlohes eben nicht imperialistisch war. Kayser wurde seinerzeit angegriffen wegen des Sansibar-Abkommens, für das er im Kolonialblatt eine lange Rechtfertigung schreiben musste. Bei den Grenzabkommen mit England und Frankreich, das Hinterland von Kamerun betreffend, wurde er scharf angegriffen von den Alldeutschen, die unter Führung des Kolonialisten von der Heydt dagegen Protest einlegt. Genauso wurde er angegriffen, weil er mit seiner Landvergabepolitik in Südafrika "deutsches Gebiet den Ausländern preisgegeben" habe. Die weitere Argumentation hierzu gebe ich unter dem Punkt Krügerdepesche.

Den Titel "frühe Jahre" finde ich nicht so zutreffend, weil Kaiser bei seinem Aufstieg im Staatsdienst bereits 35 Jahre alt war. Daher schlage ich vor, das umzubenennen in 1. "Tätigkeit als Jurist". Meine Vorschläge für 1. und 2. sind offenbar akzeptiert worden. Ich könnte, falls gewünscht, natürlich jede Menge Nachweise beifügen. Es handelt sich im wesentlichen um das Archiv der Humboldt Universität Berlin, rechtswissenschaftliche Fakultät, Promotionsakte Kayser und Habilitationsakte Baron. Ferner die Schriften von von Holtzendorffs , Handbuch des deutschen Rechts, Supplementband vier, und anderes.

Aufstieg im Staatsdienst: er wechselte nicht durch seine Beziehungen zu Bismarck in das Auswärtige Amt. Sein Freund Wilhelm von Bismarck hatte ihn 1880 für den Staatsdienst empfohlen, vermutlich aufgrund von Kaisers Kenntnissen, das Reichsland Elsass-Lothringen betreffend, wo Wilhelm von Bismarck vorübergehend tätig gewesen war. Um 1885 in das Auswärtige Amt zu kommen brauchte er keine besondere Protektion Bismarcks mehr, sondern Wilhelm von Bismarck wechselte damals als Landrat nach Hanau und Kayser kam aufgrund seiner inzwischen erkennbaren Leistungen auf diesen Posten auf Wunsch Bismarcks. Erwähnenswert scheint hierbei noch, dass Kayser schon 1882 stellvertretender Vorsitzender des "Tanakommitees" der Gebrüder Degenhardt (Wituland) war, dass also sein Kolonialinteresse schon damals belegt ist. Ferner sollte man erwähnen, dass er 1887 bei der Rettung der DOAG vor dem Bankrott durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft führend beteiligt war und als kommissarischer Vertreter der Reichsregierung in den Aufsichtsrat kam.

Bismarcks Ablösung: Es mag sein, dass Kayser schon 1888 Friedrich von Holstein und Philipp Graf Eulenburg nahe stand; Belege dafür kenne ich nicht. Aber er hatte damals bestimmt noch keinen Zugang zum Kaiser selbst. Ich habe dergleichen nicht entdecken können und wäre für den Nachweis dankbar. Beginnend mit dem 1.2.1890 wurde Kayser bis September 1896 nach meiner Aufstellung zehnmal von Wilhelm empfangen; im Zeitraum vorher ist mir nichts dergleichen bekannt. Nicht nur Waldersee, sondern auch Eulenburg und Holstein beäugten Kaiser sehr misstrauisch. Nicht nur Hinzpeter und Kayser, sondern auch Professor Schottmüller wurde für die Beeinflussung des Kaisers nach links verantwortlichein gemacht. Caprivi selbst fürchtete nicht für seine Position, sondern Holstein formulierte es so (Gefahr für Marschall oder Caprivi). Für einen anders lautenden Nachweis wäre ich dankbar.

Kolonialabteilung Die stärkere Aufmerksamkeit für die Kolonialpolitik ergab sich daraus, dass das Reich damals die Kolonie Deutsch-Ostafrika von der DOAG übernommen und das Gebiet durch Wissmann hatte erobern lassen. Mit dem Abgang Bismarcks hatte das nichts zu tun. Kayser hatte zwar ein eigenes Biudget, aber der größte Teil der Aufwendungen für die Kolonien ergab sich aus den personellen Aufwendungen der Marine. Ferner musste Kayser sein Budget beim Schatzamt genehmigen lassen. Der Reichstag hatte sich entgegen Caprvis Vorstellungen im März 1892 (neben dem Durchfall der Übernahme von Neuguinea im Juli 1896 die einzigen Niederlagen Kaysers im Reichstag) das Haushaltsrecht auch für die Kolonien vorbehalten. Es ergab sich damit die Situation, dass Kayser z.B. die durch die militärischen Operationen von Scheles verursachten Nachtragshaushalte im Reichstag genehmigen, damit seinen Kopf hinhalten musste, ohne an den Entscheidungen beteiligt gewesen zu sein. Sein tatsächlicher Einfluss war nicht so begrenzt, weil er die ganzen rechtlichen Regelungen für die Einrichtung der zivilen Verwaltung, seine hauptsächliche Aktivität, ordnen konnte. Die Schutztruppe wurde nicht in Kaysers Zeit begründet, sondern die bereits bestehende Söldnertruppe Wismanns wurde damals in die Marine eingegliedert. Eine bedeutsame Entscheidung war das eigentlich nicht, es ging nur um die finanzielle Versorgung und Pensionsansprüche der dort tätigen Beamten. Die Errichtung des Kolonialrats war dagegen bedeutsam. Es fehlt mir aber in dem ganzen Artikel eine Würdigung der eigentlichen Initiativen Kaysers. Kaiser begründete zivile Krankenhäuser und damit die deutsche Tropenmedizin, er kümmerte sich höchstpersönlich um die Errichtung von Schulen für die afrikanischen Jugendlichen, und er sorgte sehr engagiert für die Tätigkeit der Missionen. Ganz besonders ist hervorzuheben, dass er die katholischen Missionsaugen förderte und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum und dem Journalisten und eigenständigenKolonialpolitiker EugenWolf erreichte, dass diese jesuitischen Missionsorden wieder eine Missionsschule auf dem Reichsgebiet errichten durften. Ferner ist von großer Bedeutung seine Politik hinsichtlich der Landrechte. Anfangs hatte er der Linie Bismarcks folgend gehofft, die Landgesellschaften würden die Kolonien auch erschließen, musste dann aber feststellen, dass vorwiegend mit der spekulativen Gründung von Gesellschaftern und dem Verkauf von Aktien Gründungsgewinne erzielt worden, ohne in die Kolonien zu investieren. Mit der Kronlandverordnung schob Kaiser dem einen Riegel vor, ohne die Rechte und Pflichten der Landgesellschaften grundsätzlich anzutasten. Er sorgte auch für eine geordnete Rechtsprechung sowohl gegen die weißen Beamten als auch gegenüber der Eingeborenenbevölkerung. Auch wenn diese Rechte zum Teil nur auf dem Papier standen, so waren sie dort bedeutend mehr als das vorherige willkürliche Agieren. Der Widerstand der Alldeutschen und der kolonialen Extremisten gegen Kayser hinsichtlich der Rechtsprechung beweist, dass sie den Extremisten bereits viel zu weit gingen. Diese Punkte sollte man alle erwähnen, genauso, dass seine Landvergabepolitik in Südwestafrika der schwerwiegendste der Angriffe gegen ihn geworden ist (siehe unten).

Krüger-Depesche Es ist mir neu, dass Kayser um 1894 für eine aktivere Kolonialpolitik plädierte und Deutschland sich in die Streitigkeiten der anderen Kolonialmächte einmischen sollte. Ganz im Gegenteil, sein Rückzug in den Kameruner Grenzlandabkommen überließ die Streitigkeiten in Zentralafrika den Franzosen und Engländer selbst, Deutschland mischte sich dort gerade nicht mehr ein. Auch bezüglich der Streitigkeiten mit England suchte Kayser einen Kompromiss und verhandelte eigenständig mit dem britischen Botschafter Goszelin darüber. Es ist mir neu, dass Wilhelm II.diese Idee einer aggressiveren Kolonialpolitik von Kayser aufgenommen habe. Falls das so sein sollte, werde ich für einen Nachweis dankbar. Zum Zustandekommen der Krüger-Depesche liegen zahlreiche unterschiedliche Darstellungen vor. Entscheidend ist aber das Archivmaterial als solches. Kayser hat von Ende Dezember bis zum 6. Januar im Auftrag Marschalls einige Depeschen verfasst beziehungsweise verfassen müssen. Als politischer Beamter war er weisungsgebunden. Auch bei der Formulierung der Krüger-Depesche "im Nebenzimmer" hatte er auszuführen, was der Kaiser und Marschall gemeinsam beschlossen hatten. Es ist nicht möglich, aus dem Text dieser Depesche eine persönliche Meinung Kaysers heraus zu destillieren. Die von ihm vorformulierten Depeschen waren insgesamt eher auf Mäßigung bedacht. Zur Pensionierung beziehungsweise zum Rücktritt sollte meines Erachtens etwas mehr gesagt werden, weil in dem Zusammenhang der ganze Peters-Skandal und die Angriffe gegen Kayser, die dann auch das Bild Kaysers bis hin zum Nazi-Film prägten, von Bedeutung wären. Es ist nicht richtig, dass Kayser im Oktober 1896 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Wenn das so sein sollte (ich würde um den Nachweis bitten), ist das eigentlich von keiner Bedeutung: er verließ die Kolonialabteilung und wurde Senatspräsident. Es ging nicht darum, dass er "im Abgang sein Gesicht wahren" wollte, sondern Kayser wollte natürlich nicht auf der Straße landen und mit 53 Jahren ohne Pensionsanspruch als Rechtsanwalt neustarten müssen. Er war krank, hatte beträchtliche familiäre Lasten zu tragen (Witwe und Sohn seines verstorbenen Bruders, die alte Mutter, möglicherweise noch weitere Familienangehörige) und war auf eine weitere Beschäftigung im Staatsdienst angewiesen. Sein früher Tod wurde von allen zeitgenössischen Kommentatoren als seelisch bedingt angesehen, was auch nachzuvollziehen ist. Er scheiterte nicht als konvertierter Jude, sondern als liberaler Politiker; als Anhänger des Neuen Kurses hatte er damals ausgespielt, wie es auch genauso von Belepsch und Bronsart von Schellendorf erging, die der zunehmenden Rechtswendung des Kaisers gleichfalls zum Opfer fielen. Ich würde also einen eigenen.Punkt "Rücktritt" mit aufnehmen. Anfeindungen: Es scheint mir wichtig, neben den antisemitischen Anfeindungen hier die weitaus gewichtigeren und zu Kaysers Rücktritt führenden Anfeindungen aus der Alldeutschen Ecke zu erwähnen: Kayser wurde vorgeworfen, in Südwestafrika deutsches Gebet an die Engländer verkauft zu haben; sein Verhalten gegenüber Peters, den er im März 1896 hatte fallen lassen, wurde gerügt. Dahinter ging es natürlich um die generelle Kritik an seinem dauernden Eingreifen, seit er sich unter Kanzler Hohenlohe mit Rückenwind von oben stärker engagiert hatte. Er hatte Peters nicht zum Gouverneur gemacht, er hatte ihn fallen lassen, er weigerte sich, der Übernahme der bankrotten Usambara-Eisenbahngesellschaft durch das Reich zuzustimmen, protegierte dagegen Hansemann mit seiner Neuguinea-Compagnie. Mit seinen dauernd angeforderten Berichte ärgerte er die Kolonialisten, das von ihm etablierte Rechtswesen wurde als "Assessorenrecht", was "für wilde Barbarenrotten nicht tauge", abgetan. Zum Schluss eskalierte es, als der Bruder des Kolonialisten Schröder-Poggelow wegen Misshandlung und Tötung von Eingeborenen in Tanga zu Zuchthaus verurteilt wurde, was alles nur durch das von Kayser ins Leben gerufene Rechtssystem möglich geworden war. Erst im Sommer 1896 gab es dann auch wieder antisemitische Anspielungen hinsichtlich seines Charakters, der fehlenden Ritterlichkeit usw. Ansonsten gab es antisemitische Angriffe nachweislich nur durch den geisteskranken Antisemiten Carl Paasch 1891/92, der Deutschland mit seinen antisemitischen Schriften über die Judenwirtschaft Bismarcks überschwemmt und dabei auch Kayser an mehreren Stellen angegriffen hatte. Ein Angriff durch Ahlwardt ist mir unbekannt. Ich bitte hier um einen Nachweis, denn ich selbst habe viele Schriften Ahlwardts durchgesehen und nirgendwo das Auswärtige Amt oder Kayser selbst erwähnt gefunden. Erwähnen sollte man bei den Anfeindungen auch die weitere Geschichte, das Nachspiel bis hin zum Prozess von Peters gegen Redakteur Gruber von der Münchner Post 1907, in welchem die Witwe Kaisers noch einmal aufgetreten war. Die Pressionen des Alldeutschen Dr. Otto Arendt gegen Kaiyer bei der Verwendung von Peters im Reichsdienst 1895 waren bis dahin immer wieder Thema und Arendt musste sich schließlich durch eine eigene Veröffentlichung in Buchform "Ein Meineid?" verteidigen.

mfg peter (nicht signierter Beitrag von Foerstermartin (Diskussion | Beiträge) 20:12, 12. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Paul Kayser

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Hallo, ich bitte um Diskussion hier oder auf meiner eigenen Diskussionsseite. Peter --peter (Diskussion) 10:03, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

[In Fortsetzung dieser Diskussion]: Erste Überlegungen: Ich denke, Kayser hatte hatte Anspruch auf das Wartegeld gemäß § 25 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 (RBG). Nach § 29 RBG verliert den Anspruch wenn er wieder angestellt wird, Abs. 1 (damit ist die Frage der Doppelbesoldung geklärt, Kayser ist der Fall des § 30), oder er wird entlassen, Abs. 4. Was ist Entlassung? In §§ 72, 73 Abs. 1, 75 Abs. 2 RBG ist die "Dienstentlassung" geregelt. Ich denke das ist der Fall Peters. Der dürfte gegen die in § 72 genannten Dienstpflichten des § 10 verstoßen haben. Aber das sind jetzt meine ersten Überlegungen an Hand des Gesetzestexts. Ich kann mich irren. Ein Blick in einen Gesetzeskommentar zum RBG 1873 könnte hilfreich sein, insb. ob es andere Formen der Entlassung gegeben hat. Noch ein Wort zur Weisungsgebundenheit. Irgendwo hab ich gelesen, dass der Kayser ein wandelndes Gesetzbuch war. Daher wäre es interessant, ob Kayser bei der Erstellung einen Aktenvermerk gefertigt hat, dass er mündlich angewiesen wurde. Um Verantwortlichkeiten abzuschieben, denn ich vermute, dass es eine entsprechende Dienstanweisung hierfür schon damals gab.--Wiguläus (Diskussion) 12:08, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Peters hatte am 1.5.1895 selbst den Reichsdienst quittiert, darauf bezog ich mich, nicht auf die unehrenhafte Entlassung 1897. Auch Kayser wäre 1896 nicht entlassen worden, sondern hatte den Rücktritt selbst eingereicht. Auf den Ausdruck "Rücksichtslosigkeit", wenn Wilhelm Kayser entlassen hätte, habe ich hingewiesen; das mit dem zur Disposition stellen stimmt also, und damit war ein Wartegeldsanspruch meinetwegen verknüpft. Ganz genau wissen wir es nicht; interessant wäre es für mich insofern, als Frank darauf hinweist, daß Kayser sich später mit untergeordenten Instanzen wegen seiner Bezüge gestritten habe. Wenn Du mir da einen Hinweis geben kannst, wo man da weiter nachforschen kann, wäre ich dankbar. Nur: Die Formulierung, er habe mit der Versetzung im Abgang sein Gesicht wahren wollen, kann ich nicht zutreffend finden und habe das bereits begründet. Daß er in Auswärtigen Angelegenheiten weisungsgebunden war, ergibt sich ja schon allein aus den Bestimmungen, denen die Kolonialabteilung unterlag und ist im Artikel ja oben bereits genau ausgeführt. (Direktor der Kolonialabteilung). Natürlich mußte er "im Nebenzimmer" formulieren, was Marschall und der Kaiser wollten. Daran hat noch kein Historiker je gezweifelt. Einen Aktenvermerk darüber gibt es nicht.--peter (Diskussion) 17:05, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

wie schon per Mail geschrieben: Belegte Ergänzungen und Korrekturen für die bisherige Darstellung, die sich notgedrungen auf die vorhandene Literatur stützen musste, sind hoch willkommen. Machahn (Diskussion) 17:15, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Also, ich habe es nun fertig und hier als Ganzes eingebracht. Es geht um Kayser, dessen Bild in der Geschichtsschreibung durhc Peters und Arendt verdorben und bis heute nicht korrigiert wurde. Ich wäre in der Lage, noch ganz viele Nachwei--peter (Diskussion) 22:12, 13. Nov. 2013 (CET)se einzufügen, denke aber, es ist es so schon wahrhaftig fast zuviel ... PeterBeantworten

ich hab jetzt erstmal nur ein paar Links repariert und mir das noch nicht wirklich inhaltlich angesehen, aber auf den ersten Blick sieht das doch gut aus Machahn (Diskussion) 22:50, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
gibt es eigentlich Abbildungen von Kaiser? Im Netz hab ich nicht gefunden. Urheberrechtlich dürfte das problemlos sein, weil er ja schon über 100 Jahre verstorben ist Machahn (Diskussion) 22:56, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Sieht gut aus. Ich empfinde Formulierung mit der Protektion als einen guten Kompromiss. Bei dem Problem, dass er sich mit untergeordneten Instanzen um Bezüge gestritten hat, handelt es sich wahrscheinlich um ein Problem des Abs. 1 des [29.|§ 29 RBG], ob es ein mindestens gleiches Diensteinkommen war. Ich wollt' heute zur Untermauerung meiner Argumentation seine Bezüge als Direktor herausfinden und zum Senatspräsidenten in Vergleich stellen und damit argumentieren, dass er nur unwesentlich über der Deckelung seines jährlichen Wartegelds auf 9.000 Mark lag, mithin eine Wiederanstellung nicht zwingend erforderlich war. Aber mit deiner Formulierung kann ich gut leben, zumal ich die jetzige Formulierung als pointierter empfinde als meine alte. Es ist unwahrscheinlich, aber möglich, dass zu seinen Querelen mit Unterinstanzen in seiner PA beim Reichsgericht im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde (R 3002) was zu finden ist. Zur Weisungsgebundenheit: es geht darum ob er formaljuristisch auf Weisung gehandelt hat. Fehlt der Aktenvermerk, hat er dienstrechtlich nicht auf Weisung gehandelt. Es geht mir weniger darum was tatsächlich passiert ist, sondern wofür man ihn später belangen konnte (der Vorfall als Grundlage einer negativen dienstlichen Beurteilung in der PA, etc) Wie gesagt, da muss man die Formulierung der Dienstanweisung sehen, ob ein Vermerk zu fertigen war.--Wiguläus (Diskussion) 09:34, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

P.S. Mit "unteren Instanzen", was ist damit gemeint: seine Dienstherren (Das Amt oder das RG) oder bereits eine Klage?

Hallo, freut mich, wenn es Zuspruch findet. Schreibfehler werde ich gelegentlich korrigieren. Natürlich fehlt noch viel, aber länger sollte es wohl nicht mehr werden ... Frank schrieb 1943 (S.561):"begann mit untergeordneten Instanzen des Auswärtigen Amtes einen Streit um seine Gehaltsbezüge, drohte mit Prozeß." Mehr weiß man nicht darüber. Es gibt ein Bild von Kayser. jenes berühmte, das er 1894 Peters schenkte, im vollen Ornat mit Orden behängt. Ich habe es für meine Publikation als Datei, ist längst gemeinfrei. Wie wäre das zu verwenden? Peter--peter (Diskussion) 19:03, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Das wäre sicher klasse! Machahn (Diskussion) 22:13, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten