Diskussion:Patientenquittung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Richard Reinhardt in Abschnitt Patientenquittung rückwirkend

Patientenquittung rückwirkend

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Krankenkassen müssen Unterlagen 10 Jahre mindestens aufbewahren. Habe auch über diesen Zeitraum Unterlagen bekommen. Sollte jemand länger als 18 Monate rückwirkend Unterlagen wollen. Und es nicht bekommen. Empfehle ich Richterliche Vorzugehen meines erachtes gute Chancen auf Grundsatz Entscheidung.--Richard Reinhardt (Diskussion) 18:52, 14. Okt. 2013 (CEST)Beantworten