Diskussion:Parkraumbewirtschaftung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Verzettelung in Abschnitt Einleitung

Einleitungstext unglücklich formuliert Bearbeiten

Parkraumbewirtschaftung ist die zielgerichtete Steuerung des Verhältnisses von Parkplatzsuchverkehr zur Anzahl verfügbarer Parkplätze im öffentlichen Straßenraum.

Die Definition von Parkraumbewirtschaftung als ein Steuerungsvorgang erscheint mir seltsam. Gibt es dafür Belege? Ich verstehe unter Parkraumbewirtschaftung das Bewirtschaften von Parkraum - also das Verwalten vorhandener Parkflächen, Erhebung von Entgelten für deren Nutzung etc. Unternehmen, die Parkplätze und Parkhäuser betreiben, werden Parkraumbewirtschafter genannt. --PM3 11:18, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Es sollte meiner Meinung nach tatsächlich deutlicher gemacht werden, dass es sich bei der Parkraumbewirtschaftung um eine Maßnahme zur Nachfragesteuerung handelt und nicht die Steuerung im Allgemeinen bezeichnet. Im Allgemeinen sollte der Artikel vielleicht mehr auf die Maßnahme an sich eingehen und weniger auf die verschiedenen Parkmodi, die vielleicht direkt nichts mit Parkraumbewirtschaftung zu tun haben (freies Parken, Halteverbote, Parkscheibe?).

Beispielreferenz von hier kopiert:

Parkraumbewirtschaftung meint gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum. In Berlin werden im öffentlichen Straßenraum zurzeit in 40 Parkzonen rund 103.210 Stellplätze bewirtschaftet. Die Gesamtfläche der Parkzonen beträgt 2.980 Hektar.

--Moooeeeep (Diskussion) 09:14, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Grundlage Bearbeiten

man könnte den Artikel Kurzparken mit unter Parkraumbewirtschaftung integrieren, als eine möglichkeit das Angebot an Parkplätzen zu erhöhen (durch steigerung der Freigaberate von parkplätzen). Mit den Parkgebühren als eine Nachfragesenkung (durch Steigerung der Kosten) hat man dann einen ziemlich vollständigen Artikel. Vorschläge meine Herren? --Mordan -?- 16:38, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Idee finde ick jut!--Nolispanmo +- 17:31, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Zweckfremde Nutzung von Parkplätze Bearbeiten

Darf man gebührenpflichtige Parkplätze nach Bezahlung nur für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs nutzen? Oder darf ich ihn beliebig nutzen? Welches Gesetz regelt das? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.46.249.8 (DiskussionBeiträge) --Mordan -?- 10:46, 20. Nov. 2007 (CET)) Beantworten

Gebührenpflichtige Parkplätze dürfen auch wenn vorschriftsmäßig die Parkgebühr gezahlt wurde nur zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs genutzt werden ( stimmt dies oder darf ich dort auch andere Aktivitäten, zum Beispiel ein Picnick machen? Welcher Paragraph regelt dies?)

Aus artikel gelöscht, da unbelegt. kann das jemand belegen? -- Mordan -?- 10:46, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

  • Das ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht, im speziellen den Wegegesetzen. Wer einen Stuhl hinstellt, handelt entgegen dem Widmungszweck und benötigt eine Erlaubnis auf Sondernutzung. --Backlit 12:41, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nachlöseverbot Bearbeiten

Ist es wirklich verboten, Parkuhren nachzufüttern oder kurz vor Ablauf der Parzeit einen neuen Parkschein zu kaufen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.46.249.8 (DiskussionBeiträge) --Mordan -?- 10:46, 20. Nov. 2007 (CET)) Beantworten

Es ist offiziell verboten, die Parkzeit durch Nachwerfen von Geldstücken in Parkuhren oder durch Kauf eines neuen Parktickets
kurz vor Ende der abgelaufenen Parkzeit zu verlängern. Allerdings wird dies in der Praxis so gut wie nie bestraft, da die 
Kontrolleure des ruhenden Verkehrs in der Regel nicht beweisen können, ob der Fahrer den Parkplatz mit dem Kraftfahrzeug
verlassen hat und wieder den gleichen Parkplatz aufgesucht hat, was natürlich nicht verboten ist.

Aus artikel gelöscht, da unbelegt. kann das jemand belegen? -- Mordan -?- 10:46, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Nachlöseverbot gilt prinzipiell in Deutschland mit der Begründung, dass sonst die maximal festgesetzte Parkdauer nicht kontrollierbar sei. Demnach müsste ein Fahrzeug den Stellplatz erst verlassen (ausparken) und dann wieder einparken, was natürlich in der Praxis nur geschehen würde, wenn die Politesse daneben stünde. Genauso ist, und das ist besser nachvollziehbar, das Nachstellen der Parkuhr natürlich verboten. Übrigens, die Kontrolleure verzeichnen gelegentlich, mancherorts auch regelmäßig, Straße, Nummernschild und Zeit auch der korrekt parkenden zu Kontrollzwecken des Nachlöseverbotes. Ich habe also obige Zeilen gekürzt wieder in den Artikel eingefügt. -- Prof. Holzfäller 11:39, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wäre nett, wenn bei voriger Antwort "maximal festgesetzte Parkdauer" etwas hervorgehoben worden wäre - ist doch wieder eine Einschränkung der Antwort auf "wenn eine Höchstparkdauer gilt", oder? --arilou 13:45, 4. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Gibt es dafür eine Passage der Straßenverkehrsordnung oder wo ist das geregel? -- Mordan -?- 10:17, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten


Ich kann den Ersten Schreiber nur Recht geben, das ist Tatsächlich unglücklich formuliert, denn mit den Geldern, soll nur die Unterhaltung bezahlt werden, die Bewirtschaftung der Parkplätze ist alleine die Verwaltung.

Deshalb, entstehen ja nicht Automatisch mehr Parkmöglichkeiten ( Plätze; Häuser ), genaueres kann man sich als Nachweis, zur Beschreibung auch unter Kötter Services, Bereich Sicherheitsdienste und dann Verkehrsdienste ansehen.

Zur Nachfrage, wie hoch die Decken zu sein haben, entspricht es dem gleichen wie bei einem Haus ( 2,50 m) anderweitig ist es sonst ausgeschildert.

Erster Absatz Bearbeiten

Ich lese: Eine Überschussnachfrage kann zu einem erhöhten Parksuchverkehr und damit zu erhöhten Lärm- und Umweltbelastungen führen, sowie einen Anreiz darstellen, entgegen den Bestimmungen der nationalen Straßenverkehrsordnung sein Fahrzeug zum Parken abzustellen. Auf deutsch: "Parkplatzmangel führt zum Dreck sowie zum Falschparken" - oder ist das anders gemeint? --Peter2 (Diskussion) 16:27, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Einleitung Bearbeiten

„Parkraum wird vor allem dort bewirtschaftet, wo die Zahl der parkenden Fahrzeuge die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine Überschussnachfrage besteht.“

Das ist unmöglich. Die Zahl der parkenden Fahrzeuge kann die Zahl der verfügbaren Parkplätze nicht übersteigen. Vielleicht „[…] die Zahl der zu parkenden Fahrzeuge […]“ oder „[…] die Zahl der parkenden und zu parkenden Fahrzeuge […]“? --Seth Cohen 14:34, 15. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Oder „[…] die Zahl der parkenden Fahrzeuge und derer, für die ein Parkplatz gesucht wird, […]“? --Seth Cohen 14:35, 15. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Ich habs klarer formuliert. --Mordan -?- 14:02, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Habe auch nochmal Hand angelegt und u.a. die Begriffsbestimmung verbessert.
Randnotiz: Unmöglich ist die Aussage „die Zahl der parkenden Fahrzeuge die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt“ in der Lebenwirklichkeit mitnichten, solange nicht auf ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge abgestellt wird. So kann das Falschparken, bspw. durch Parken in der sog. zweiten Reihe, verbotswidrig auf Gehwegen, vor Ein- und Ausfahrten, in Feuerwehrzufahrten etc., neben dem Parkplatzsuchverkehr ein Resultat eines Nachfrageüberhangs von Parkraum sein. Die Umformulierung ist dennoch m.E. eine klare Verbesserung. LG --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 15:22, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten