Diskussion:Parität (Politik)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Scintz in Abschnitt Beleg

Bundesverfassungericht 1973

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Hi,

Hat jemand einen Link zu dem Urteil? Oder genauer Angaben dazu? Würde mich brennend interessieren!


Grüße

Moritz (nicht signierter Beitrag von 84.57.236.103 (Diskussion | Beiträge) 16:01, 17. Jul 2009 (CEST))

Ist eingefügt. --217.87.23.91 18:56, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

"gleichmäßiges Verhältnis"?

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"Gleichmäßiges Verhältnis" klingt so danach, als ob die Sitze zu gleichen Teilen auf die beteiligten Gruppen aufgeteilt werden müssen, also bei n Gruppen bekommt jede Gruppe 1/n der Sitze. Dies ist aber nicht grundsätzlich so. Parität bedeutet nur einen festgelegten Verteilungsschlüssel, der nicht von Wahlergebnissen o.ä. abhängt. Beispiel: "Drittelparität" der Arbeitnehmervertreter in AG-Aufsichtsräten. In Parlamenten kann der Verteilungsschlüssel nach Größe der Volksgruppen bestimmt sein, z.B. Flamen:Wallonen in der Belgischen Abgeordnetenkammer sind 88:62. Auch die Schweizer Zauberformel würde ich als Parität bezeichnen.

Ziel einer Parität ist es aber wohl meistens, daß Minderheiten einen ihrer Bedeutung entsprechenden Mindesteinfluß auf die Entscheidungsmacht des Gremiums gesichert wird. --TETRIS L 21:26, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Beleg

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für Ziel einer Parität gesucht --Scintz 09:52, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten