Diskussion:Parafiskus

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 46.93.89.207 in Abschnitt Abgrenzung, z. B. Rundfunkanstalten

Abzugsfähigkeit der Beträge Bearbeiten

Hallo Este,

Du schriebst "die abzugsfähigkeit gilt keineswegs für alle zwangsbeiträge"

Welche Beträge sind denn nicht abzugsfähig? Und wo findet man das?

LG --Mdjango (Diskussion) 16:05, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Na, du hast doch behauptet, alle zwangsbeiträge wären abzugsfähig - also wirst du doch auch wissen, wo das steht. Wo steht zum Beispiel, dass beiträge zur handwerkskammer als sonderausgabe abzugsfähig sind?Este (Diskussion) 21:36, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du hast natürlich vollkommen Recht. Hatte das mit einer Verallgemeinerung à la "alle zwangsbeiträge wären abzugsfähig" in den Text eingefügt. Das geht nicht. Hab das nun recherchiert und korrigiert. Bitte bei zukünftigen Änderungswünschen nicht gleich die Version zurücksetzen, wenn Details falsch sind. Oder gleich eine korrigierte Version nachliefern. Das erspart (mir) Arbeit. --Mdjango (Diskussion) 13:53, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du scheinst da was misszuverstehen: Normalerweise macht man sich zuerst kundig und ergänzt dann den Artikel. Und solange du offenkundig falsche Beiträge lieferst, werde ich die ohne vorherige Diskussion zurücksetzen. Das erspart mir auch Arbeit. Este (Diskussion) 15:43, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nun hab ich mich schlau gemacht. Sogar mit fundierten Quellen den Artikel ergänzt. Wirklich alle Beiträge von Parafisci sind abzugsfähig. Das gibt die Definition (K.ö.R., Zwangsfinanzierung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben) bereits her. --Mdjango (Diskussion) 11:42, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du hast offenbar nicht die geringste Ahnung, wovon du schreibst. Beiträge zur Rentenversicherung sind z.B. nur teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind nicht als Sonderausgabe abzugsfähig und keinesfalls sind alle Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig. Ich schlage vor, du läßt die Finger von dem Artikel - du kannst es nicht.Este (Diskussion) 12:55, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Mir ist klar, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur teilweise absetzbar sind und dass dies nur die Arbeitnehmerseite betrifft. Das bedeutet lange noch nicht, dass mein Text diesen Sachverhalt völlig unsinnig darstellt. Aber es soll auch nicht jede Ausnahme und Kleinigkeit in diesem Artikel diskutiert werden, dafür gibt es die jeweiligen Fachartikel wie Sonderausgaben etc. Alle aufgeführten Beiträge (Handwerkskammern, Ärztekammern sowie Industrie- und Handelskammern) sind zum Beispiel abzugsfähig. Nenn mir ein Gegenbeispiel, einfach nur zu behaupten, es ist nicht so, ist schlechter Stil, übrigens genauso wie Dein Umgangston. Und tschüss. --Mdjango (Diskussion) 21:47, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach, du weißt, dass das alles nicht stimmt? Du vereinfachst nur ein bißchen? Ist ja auch nur eine Kleinigkeit, zu behaupten alle Beiträge wären als Sonderausgabe abzugsfähig. Und da du diese Behauptungen aufgestellt hast, bist du auch beweispflichtig. Was du bisher geliefert hast, war Unsinn. Este (Diskussion) 22:50, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

ok, lassen wir das ganze EW-Zeugs. Über welche Passagen meiner Edit-Versuche können wir uns konstruktiv einigen?

  • Das mit den Beiträgen zur Rentenversicherung muss nicht in den Artikel. Ich könnte das nicht zu Deiner Zufriedenheit formulieren, Du steckst da 1000 mal mehr im Thema.
  • Unstrittig ist meiner Meinung nach die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer.
  • Diskutierwürdig wären die Beiträge für Berufskörperschaften wie Handwerkskammern, Ärztekammern sowie Industrie- und Handelskammern. Meiner Meinung nach geht das aus meinen Angaben hervor. Was fehlt Dir? Noch mehr Quellen?
  • Oder stört Dich das Thema "Abzugsfähigkeit" insgesamt im Artikel? --Mdjango (Diskussion) 23:48, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Mich stört das Thema grundsätzlich, weil es hier nichts zu suchen hat. Die Abzugsfähigkeit ist in den Steuerartikeln präzise abgehandelt - dort gehört es auch hin. So pauschal wie du das machst, geht es auf keinen Fall. Und nochmal: Wenn du Behauptungen aufstellst, mußt du sie beweisen. Deine bisherigen "Beweise" zu den Kammerbeiträgen taugen jedenfalls nichts. Este (Diskussion) 08:44, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Verstehe ich, hab ich nun auch eingesehen, dass meine Versuche zu laienhaft sind und mehr Verwirrung bringen als Information. Meine Intention ist weiterhin, dem Leser zumindest einen Hinweis auf eine mögliche Abzugsfähigkeit zu geben. Ich möchte den Artikel mit den präzise formulierten Steueratikeln verbinden und sei es nur durch einen Minisatz mit Verweis auf weiterführende Artikel. Der könnte z.B. so aussehen:
"Einige Mitgliedsbeiträge von Parafisci können in Deutschland über die Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen mindern. Für weitere Informationen siehe abzugsfähige Sonderausgaben, Kirchensteuer als Sonderausgabe und Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen." Was sagst Du? --Mdjango (Diskussion) 12:43, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Davon halte ich nichts - du erweckst immer noch pauschal den Eindruck, Mitglieds-Beiträge wären als Sonderausgaben/Spenden abzugsfähig. Das ist dem Artikel nicht angemessen und ohne Differenzierung für den Leser auch nicht hilfreich.Este (Diskussion) 09:58, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Abgrenzung, z. B. Rundfunkanstalten Bearbeiten

Die Beschreibung im Artikel scheint auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu passen. Ich habe mich daher gefragt, ob die nun auch unter Parafiskus fallen oder nicht. Nun steht unter Körperschaft_des_öffentlichen_Rechts_(Deutschland)#Einteilung_nach_Art_ihrer_Mitglieder, dass eine davon eine KdöR sind, aber die andern nicht (siehe auch hier. Ist nun wegen dieser Formalität die eine ein Parafiskus und die anderen nicht? Oder ist der Körperschaftsstatus doch nicht so zwingend? --46.93.89.207 21:38, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten