Die dafür erforderliche Erfassung erfolgt im Sendungsververfolungssystem der Deutsche Post DHL erfolgt bei der nächsten Leerung.

?

Zugelassene Sendungen Bearbeiten

"...weshalb Paketboxen nur für den Versand von unversicherten Päckchen, Bücher- und Warensendungen sowie Maxibriefen genutzt werden sollten." Laut der Produktbeschreibung von DHL sind ausschließlich frankierte Päckchen und Pakete für die Paketbox zugelassen. Andere Sendungen, also auch Bücher- und Warensendungen sowie Maxibriefe, dürfen nicht eingeworfen werden, da sie nicht von DHL transportiert werden. --79.210.97.245 18:19, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nicht ganz, die Paketboxen sind für alle Sendungen gedacht, die nicht in einen normalen Postkasten passen. Früher hat die Post explizit Maxibriefe, Bücher- und Warensendungen genannt. Mittlerweile ist der Einwurf selbst für normale Briefe freigegeben.
In die DHL PAKETBOX können ausschließlich frankierte Sendungen von DHL und Deutsche Post eingelegt werden. 
Dabei ist eine maximale Größe von 50 x 40 x 30 cm zugelassen.
--Hugo75 10:03, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt mal in einer Post-Filiale nachgefragt und laut Auskunft des Mitarbeiters dürfen in die Paketbox ausschließlich Päckchen und Pakete eingeworfen werden, da Briefe und Bücher/Warensendungen angeblich von "jemand ganz anderem" transportiert werden. Da hilft wohl nur ausprobieren... 79.210.112.174 13:01, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich konnte keine Verzögerung bei eingelegten Maxibriefen und Warensendungen feststellen. --Hugo75 16:52, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Habe heute mal eine Büchersendung einlegen wollen und zufällig den DHL Fahrer für das Teil getroffen und ihn gleich mal gefragt. der meinte das er nur scanbare sendungen bearbeiten würde. scheinbar hängt es vom goodwill des einzelnen fahrers ab, ob er das zeug trotzdem mitnimmt. dieser hatte keine lust dazu. vielleicht sollte man den passus daher streichen, weil im inet gitbs keine quelle außer dieser hier die besagt das es zugelassende sednugnen wären. @@@ 217.83.122.42
Da scheinen sich die Bedingungen geändert zu haben, Artikel wird geändert.--Hugo75 18:59, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Mich interessiert das Thema auch, denn irgendwie wird man mit Sendungen wie Groß-/Maxibriefe, Warensendungen und Büchersendungen, die nicht in den Briefkasten hineinpassen, vom Dienstleister im Unsicheren gelassen bzw. gegenüber "normal" großen Briefsendungen sowie Paketen und Päckchen benachteiligt, denn obwohl die Sendung unversichert ist, muss man damit offiziell immer zum Postschalter gehen, wobei die Öffnungszeiten berufsbedingt sehr ungünstig sein können. Ich habe deshalb kürzlich beim Kundenservice per E-Mail nachgefragt, ob solche Sendungen zur Vermeidung solcher Schwierigkeiten in die Paketbox eingelegt werden DÜRFEN. Als Antwort kam Folgendes:
"[...] Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle frankierten Päckchen- und Paketsendungen von Deutsche Post DHL in eine DHL PAKETBOX eingelegt werden können. Dabei ist eine maximale Größe von 50 x 40 x 30 cm zugelassen. Briefsendungen (Bücher- oder Warensendungen) können nicht in eine DHL PAKETBOX eingelegt werden. [...]"
Ich habe nicht weiter nachgehakt, aber zufriedenstellend wurde mir die Frage nicht beantwortet, denn ich hatte nicht gefragt, ob sie eingelegt werden KÖNNEN, sondern ob sie es DÜRFEN. Können tun sie es selbstverständlich (es lässt sich ja praktisch jedes Zeug dort uneingeschränkt einlegen), und gemacht habe ich es bereits zu genüge mit Maxibriefen und Büchersendungen (das letzte Mal vor wenigen Tagen), und beim Empfänger angekommen sind sie alle, ohne Verzögerung. (Es sollte erwähnt werden, dass sich "meine" Paketbox direkt im Post-Gebäude befindet.) Ich kann mir dennoch nicht vorstellen, dass auch anderswo korrekt frankierte Sendungen nicht zugestellt werden (ob sie nun vernichtet oder an den Absender zurückgeschickt werden, bzw. ob ein Strafporto erhoben wird), nur weil sie in die Paketbox eingelegt wurden und dies wiederum für diese Sendungen nicht eindeutig geregelt ist. Eigentlich schade, dass die Informationspolitik den zahlenden Kunden gegenüber so undurchsichtig ist. Jedenfalls werde ich selbst weiter Groß-/Maxibriefe, Warensendungen und Büchersendungen in die Paketbox einlegen, solange sie ohne Probleme befördert werden. Bleibt abzuwarten, ob in naher Zukunft etwas diesbezüglich klarer definiert wird - hoffentlich zum Vorteil der zahlenden Kunden. Viele Grüße! Christoph 09:51, 8. Mai 2011 (CET)
(Tut mir leid wegen der vielen Versionen, irgendwie kam ich mit der Speicherfunktion nicht zurecht.) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.55.132.254 (Diskussion) )

Unfälle Bearbeiten

Sollte man das Video nicht herausnehmen, weil es auf der Zeilseite gar nicht mehr existiert? Ein Einzelnachweise, der ins nichts führt ist eher hinderlich, besonders weil das Video scheinbar wegen Urheberrechtsverletzungen entfernt worden ist. --Lobo1980 21:40, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Paketzustellung Bearbeiten

Der mehr umfassende Begriff Paketzustellung fehlt als eigener Artikel.

Sollte angelegt werden.

  • Zustellung ins Haus zu einer Person, einer Firma
  • Zustellungs(versuchs)wiederholung
  • Hinterlegung in einem Postamt
  • Alternativabholung in einem Logistikzentrum eines Paketdienstes
  • postlagernd (seit "ewig")
  • Verfahren, wenn unzustellbar ... Rücksendung
  • Verfahren, wenn überdies Absenderadresse nicht eruierbar ist ... Öffnung, Verwertung, Vernichtung, Versteigerung
  • Versuche mit Drohnen
  • Ersatzzustellung an Nachbar, informelles Hinlegen vor die Haustür, unter den Balkon an der Hausrückseite ... dass es von der Strasse aus nicht eingesehen wird
  • Postbox in der Gegend im Freien
  • Postbox am Postamt
  • Bring- und Abhol-Shop (Österreich: Post-Partner, oft als Ersatz für aufgelassene kleine Postämter)
  • Boxen, die nicht nur der Post sondern allen Paketdiensten offen stehen
  • Hausbriefkastenanlage - passen kleine (eventuell schwere) Pakete rein?
  • Landbriefkastenanlage an Strassenkreuzung oft für mehrere Adressaten (in A seit 1990?)
  • Usus am Land wo Hütterln (gegen Sonnenwärme und Schnee) zum Einstellen von Milchkannen existier(t)en - möglich, dass es dort eine Hinterlegungs-Kultur gibt, An Route des Milch-Einsammel-Lkw (Hauptstrasse), 50 m bis 3 km (?) weg vom milchproduzierenden Bauernhof
  • per Materiallift auf die Alm (?)
  • per Schi-Seilbahn zu den hochgelegenen Hotels (?)

http://orf.at/stories/2307818/2307819/ Paketübergabe als Knackpunkt, Zusteller esten neue Lieferwege, orf.at 7. 12. 2015

Artikelthema eventuell inklusive Paketaufgabe:

  • Abholung im Haus nach Anforderung (üblich bei Betrieben)
  • Hauseigenes Postamt mit eigener Postleitzahl, gab es um 1980 bei Quelle Versand (Versandkaufhaus in Linz, ca. Hafenstraße) PLZ 4025 oder 4027? (Müsste auf einer frühen Auflage der Postleitzahlenkarte

noch verzeichnet sein.)

  • Paketaufgabeautomat, seit kurzem in Österreich.
  • Post-Partner (A)

--Helium4 (Diskussion) 11:51, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Minimale Sendungsgröße für den Einwurf in Paketboxen Bearbeiten

Im Artikel fehlt die Angabe der minimalen Sendungsgröße. Sie lautet möglicher Weise wie folgt: "Das Paket muss mindestens 15 x 11 x 1 Zentimeter groß sein (maximal 60 x 35 x 35 Zentimeter). Das Maximalgewicht: 20 Kilogramm." Die Quelle des Zitates habe ich im Moment nicht zur Hand. (nicht signierter Beitrag von 92.214.145.189 (Diskussion) 16:17, 24. Nov. 2019 (CET))Beantworten