Diskussion:Organisationsverschulden

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt gilt wo?

Bei dem Zitat aus dem Palandt sollte besser die Auflage genannt werden. In der aktuellen Auflage kommentiert nämlich Sprau den § 823 und außerdem wird unter der genannten Fußnote das Thema "Ersatzberechtigte" diskutiert.

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Der Link mit der Caption "Organisationsverschulden aus Sicht des Qualitätsmanagements" ist ein Verweis auf Kostenpflichtige QM-Beiträge; zusätzlich finde ich keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zu Organisationsverschulden. Bevor ich Ihn lösche die Frage: Gibt es Gründe diesen Link nicht zu löschen? VG --BI 11:36, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

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gilt wo? Bearbeiten

Anscheinend gibt es den Begriff auch in Österreich ([1]). Dass sich das Lemma in der vorliegenden Form auf die Bundesrepublik bezieht (zitierte Gesetzesstellen) geht derzeit nur aus der Kategorie hervor. -- Peter 16:33, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{Antwort|Peter Gröbner}}. Danke, Peter Gröbner -- 18:49, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten