Diskussion:Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Artmax in Abschnitt Fußnote zu Dreyer und Weigert

OLG Darmstadt und OLG Kassel = Bearbeiten

Meines Wissens hat es beide nie gegeben. So steht es m.E. auch im Meyers Lexikon von 1900.Pelagus 15:16, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Die Internetseite des OLG Frankfurt referiert beide Gerichte mit den Daten ihrer jeweiligen Errichtung. Adäqutae Quellen sollten sich eigentlich nachtragen lassen, stehen mir aber im Moment nicht zur Verfügung. -- Stechlin 15:35, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Auf der Internetseite des OLG lässt sich nachlesen, dass die "früher selbständigen Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel" 1946 "eingegliedert und als Zweigstellen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main fortgeführt" wurden. Es handelt sich dabei nur noch um Außenstellen, die der Verwaltung des OLG Frankfurt unterstellt sind. Zur Verwaltungseinheit des Oberlandesgerichts Frankfurt gehören derzeit außerdem noch die gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz in Bad-Vilbel sowie eine Außenkanzlei in Lauterbach. --Nik222 08:39, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Fußnote zu Dreyer und Weigert Bearbeiten

Die Fußnote zu Dreyer und Weigert ("Dreyer wurde bei der großen Jundenverfolgung am 8. und 9. Oktober 1938 in die Festhalle gebracht und kam dort ums Leben, Weigert beging mit seiner Frau Suicid") ist m.E. korrekturbedürftig:

  1. Die große Judenverfolgung war doch am 9. November, nicht Oktober, 1938.
  2. Rechtschreibung: Juden, Suizid.

Professor Tournesol (Diskussion) 01:07, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Ganz herzlichen Dank für den Hinweis. Ich habe entsprechend korrigiert. Der Abschnitt wird in Kürze grundlegend überarbeitet und die neue Literatur/Forschung

  • Arthur von Gruenewaldt: Die Richterschaft des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Zeit des Nationalsozialismus: Die Personalpolitik und Personalentwicklung, Mohr Siebeck, Tübingen, 2015 ISBN 978-3-16-153843-8,
  • Wolfgang Form u. a.: NS-Justiz in Hessen. Verfolgung, Kontinuität, Erbe, Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen, 2015, ISBN 978-3-942225-28-1

eingearbeitet. --Artmax (Diskussion) 09:57, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Dankeschön! Professor Tournesol (Diskussion) 10:53, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Noch einmal zu Dreyer und Weigert: „In den Ruhestand geschickt“ klingt doch ganz lieb, nach Rosenzüchten und angenehme Pension, entsprechend der langjährigen treuen Dienste. Wurde denn überhaupt Ruhegehalt gezahlt? Aus den DVO geht das nicht so klar hervor. --Hvs50 (Diskussion) 13:27, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, das wäre interessant zu klären. Aus den Quellen geht das tatsächlich nicht hervor. Auch da wird der Terminus technikus „Beurlaubt" und ”in den Ruhestand“ ohne weiteren Zusatz verwendet. --Artmax (Diskussion) 16:44, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten