Diskussion:Notenbildungsverordnung (Baden-Württemberg)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bernburgerin in Abschnitt Vergleich innerhalb der Klasse oder Schule

gymnasium bayern deutsch

Bearbeiten

Ich besuche ein bayerisches Gymnasium und habe seit ich es besuche keine Deutsch-Diktate geschrieben 87.175.139.197 13:25, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

O.K. - doch bei vorstehendem Artikel geht es um eine Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg. (Ist nach wie vor gültig) --Wangen 13:29, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Und außerdem: Gymnasium Bayern , Deutsch | ... habe, seit ich es besuche, keine ... geschrieben.
Sei also froh drum :))) --Wangen 13:29, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Umrechnung von Prozentzahlen in Noten

Bearbeiten

Mich würde noch interessieren, wie die einzelnen Noten zustande kommen, d.h. welcher Prozentsatz erreichter Punkte entspricht welcher Note. Außerdem: gibt es alle Noten? Ich habe gehört, dass die 1+ zum Beispiel nicht vergeben wird, nicht einmal wenn man 100% oder sogar darüber hinaus (im Fall einer Bonusaufgabe) erreicht hat. ----Bernburgerin (Diskussion) 16:41, 13. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Vergleich innerhalb der Klasse oder Schule

Bearbeiten

Zu meiner Zeit (lange her) wurde bei jeder Klassenarbeit an die Tafel geschrieben wieviel Schüler welche Note hatten und ein Durchschnitt berechnet. Jetzt sehe ich dies in Schulen nicht mehr. Was ist die Regel dazu in BaWü? Gibt es einen Unterschied zwischen Grundschule und weiterführender Schule? Gibt es einen Unterschied zwischen Privatschulen und staatlichen Schulen? Selbst wenn man die Schüler nicht verunsichern / demotivieren möchte, haben Eltern ein generelles oder spezielles Recht darauf zu erfahren wie der Klassendurchschnitt ist? Für alle Arbeiten oder zumindest für das Halbjahreszeugnis, Endjahreszeugnis? ----Bernburgerin (Diskussion) 16:41, 13. Mai 2017 (CEST)Beantworten