Artikelstruktur chaotisch, DDR in der Definition, kein Themengebiet "Nomenklatur in der Politik" Bearbeiten

Da steht unter der Definition ein Absatz: "In der DDR wie in allen sozialistischen Ländern bezeichnete der Begriff (heute gemeinhin als Nomenklatura unterschieden) die Zuständigkeit für die Besetzung bestimmter Positionen. Es existierten zwei Ebenen der Nomenklatur: die der Staatsorgane und die der Partei." Gibt es einen grund, dies nicht in "Nomenklatur nach Thhemengebieten" aufzunehmen? --91.34.255.146 10:28, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ordenvergabe? Bearbeiten

In Dänemark muss es so etwas geben (Olsenbande) und in D auch?--Wikiseidank (Diskussion) 15:55, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten

nomen calare Bearbeiten

“Nomenklator” (nomen + calare) war in der Antike und im Mittelalter die Rolle eines “Namensrufers” oder besser “-nenners”, eines Menschen, der wichtigen Würdenträgern die Namen der Personen zurief (calare) oder -flüsterte, mit denen sein Vorgesetzter gerade zu tun hatte. calare heißt ausrufen, nomen heißt namen. --Dnvuma (Diskussion) 20:50, 3. Mai 2020 (CEST)Beantworten

"Begrifflicher Apparat" & "Nomenklatur" -> "Kontrolliertes Vokabular" -> "Thesaurus" Bearbeiten

Am Ende des Artikels wird auf den ähnlichen Begriff des Kontrollierten Vokabulars hingewiesen. Dabei ist dann ein Kontrolliertes Vokabular der besondere Fall einer Nomenklatur. Nämlich einer, in dessen Begriffswelt Synonyme und Homonyme vermieden werden, oder nur eines von beiden. Und ein Thesaurus ist dann der besondere Fall eines Kontrollierten Vokabulars. Nämlich einer, in dem auch die Relationen der Begriffe zueinander eindeutig beschrieben sind. Wenn das so stimmt, gehört das in den Artikel. (Eigentlich gehört es nach "ganz oben", in einen Artikel "Begrifflicher Apparat". Aber diesen Artikel gibt es nicht.) --91.11.232.73 16:26, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten