Diskussion:Nicolaus Schienen

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gge in Abschnitt Satz

Satz

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„Da sich die Geschlechter der drei letzgenannten Erzbischöfe, Johann IV. Ludwig von Hagen, Johann V. von Isenburg und Johann VI. von der Leyen vom Aussterben bedroht sahen und ihnen der Ausstieg aus ihren Ämtern aufgrund der fehlenden Bischofswürde und Priesterweihe nicht möglich war, lastete auf Nicolaus Schienen während dieser Zeit eine große Verantwortung.“
Wer versteht diesen Satz? Wieso konnten die Fürstbischöfe aufgrund der fehlenden Bischofswürde und Priesterweihe nicht aus ihren Ämtern aussteigen? Vielmehr sollte das Fehlen der Weihen ihren Ausstieg zugunsten der Zeugung von Nachkommenschaft gerade ermöglicht haben. Wenn sie aber nicht ausstiegen, sondern weiter amtierten - warum lastete dann auf Schienen besondere Verantwortung? --Rabanus Flavus (Diskussion) 18:31, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Der Satz „Unter den drei letztgenannten fiel die ganze Last auf Nikolaus Schienen, da sie weder Priester- noch Bischofsweihe empfangen hatten, um so für ihr vom Aussterben bedrohtes Geschlecht die Möglichkeiten eines leichteren Ausstiegs offen zu halten“ steht so im Beitrag über Nicolaus Schienen in der RPPD. Der Satz ist in der Tat unverständlich (seine Streichnung im Beitrag sinnvoll) und für den Artikel über Nicolaus Schienen auch nicht notwendig. --Stephan Tournay (Diskussion) 14:30, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich verstehe den Satz so: Da die anderen Bischofe die Weihe nicht erhalten hatten, um ihnen den späteren Ausstieg (und eine Eheschließung!) zu ermöglichen, war Schienen der einzige Bischof mit Weihevollmacht, d.h. die ganze Arbeit und Verantwortung, für die eine Bischofsweihe erforderlich war, lastete auf ihm (Priester- und Diakonweihen, Firmungen etc.). --gge 17:32, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten