Diskussion:Neues kommunales Finanzmanagement

Der ganze Artikel ist ärgerlich und sollte vorerst ersatzlos entfallen Bearbeiten

Eine halbwegs sinnvolle Systematik ist nicht erkennbar (was ist "NKF" bzw. die "staatliche/kommunale Doppik"; was sind die diagnostizierten Mängel des bisherigen Rechnungswesens, wodurch sollen sie behoben werden ... oder ähnlich), schon sprachlich geht es falsch los: NKF ist keine "Bestrebung". Klassische Probleme werden gar nicht genannt (Nachhaltigkeit: in der Kameralistik "lohnt" es sich, seine Gebäude verkommen zu lassen, also Ausgaben zu "sparen", weil der Vermögensverzehr nicht erfasst wird; Rückstellungen für Pensionen werden nicht erfasst, es ist möglich - und wird/wurde ständig gemacht - Belastungen für künftige Generationen schlicht zu ignorieren; ein realistisches Abbild des Ressourcenverzehrs findet gerade nicht statt, weil Abschreibungen gar nicht auftauchen, usw. Politische Ziele werden zwar formuliert, sie werden aber nicht haushaltswirksam, und darauf (!) kommt es an, insbesondere findet keine Kontrolle der Zielerreichung statt: sie ist gar nicht vorgesehen)

Die Standardliteratur zur Doppik in der öffentlichen Verwaltung wird nicht einmal erwähnt, die Experten kommen nicht zu Wort, ebenso wenig wie z. B. die "Hamburger" und "Berliner Thesen" zur Doppik, von führenden öffentlichen Finanzwissenschaftler verfasst, Befragungsergebnisse werden ignoriert, usw.

Siehe die knappe Darstellung und Sammlung von Materialien in meinem Beitrag im Online-Verwaltungslexikon: http://www.olev.de/d/doppik.htm.

Und was das konkret bedeutet, habe ich für den Haushalt der Stadt Köln untersucht, der die Ziele des NKF gerade nicht umsetzt, siehe Kölner Haushaltsplan ist nicht genehmigungsfähig

--BKrems (Diskussion) 18:49, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Es ist historisch und vom Reformprozess her betrachtet schlicht falsch, das Neue Steuerungsmodell und das NKF miteinander in Verbindung setzen zu wollen. das NKF reflektiert praktische Problemen der Kameralistik (etwa in der Immobilienbewirtschaftung, Abschreibungen) und vergleicht diese bei unterschiedlichen Formen der Rechnungslegung. Ihre Entwicklung und Erarbeitung steht im Kontext der Internationalen Verwaltungsreformbewegung und verarbeitet Erfahrungen aus Australien usw. - das sind Erfarhungen die sämtlich aus vollkommen anders strukturierten Verwaltungsreformprozessen stammen. Es ist zudem sehr viel später publiziert worden als das Konzept des NSM, welches prinzipiell ein Managementkonzept darstellt und in der Einführung zwar durch die Haushaltsnot der Kommunen getrieben wurde, jedoch keine Aussagen zur Finanzrechnung macht! (Finanzrechnung und Controlling sind nun wirklich zwei Hüte...)

Richtig ist allerdings, dass eine Integration des NKF in das NSM prinzipiell problemlos möglich ist, da jenes nur ganz allgemeine Überlegungen hinsichtlich der Rechnungslegung stellt. Beides in Zusammenstellung zu stellen, vermischt aber Äpfel mit Birnen, erschwert eine unvoreingenommene Bewertung des NSM als Konzept, täuscht Kontinuität vor, wo keine besteht und vermischt Problemfelder der öffentlichen Verwaltung, die jeweils separat zu betrachten sind (e.g. Steuerung von Wirkung von Verwaltungshandeln, Zusammenarbeit zwischen gewählter Verwaltungsspitze und Selbstverwaltungskörperschaften einerseits und operativ tätiger Verwaltung andererseits, Vermögensrechnung und Steuerung von Investitionen). (nicht signierter Beitrag von 91.5.199.212 (Diskussion | Beiträge) 16:01, 22. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Controlling und Doppik sind verschiedene Dinge. Das genannte Beispiel könnte auch in der Kameralistik über eine Kosten- und Leistungsrechnung dargelegt werden. Zudem wird die NKF-Software nicht neu erschaffen, sondern modifiziert. Bereits jetzt ist in Düsseldorf z.B. eine aus der Privatwirtschaft eingekaufte Software im Einsatz, die für die Kameralistik umgestrickt wurde. Ich lehne NKF nicht grundsätzlich, sondern meine nur, dass die Umstellung von einer Kostenarten- zu einer Kostenträgerrechnung nicht das Allheilmittel für den öffentlichen Haushalt ist. 194.113.247.60

@Überarbeiten Bearbeiten

Wikipedia:Weblinks sollte Maßstab für Weblinks sein! In den Weblinks stecken nmM mehrere Doppler, auch versprechen die erläuternden Texte etwas, was man dann nicht findet.--Zaungast 15:27, 30. Mär 2006 (CEST)

Ich habe mal versucht etwas zu sieben.--Arma 10:57, 14. Apr 2006 (CEST)

Es wäre sinnvoll für NKRS einen eigenständigen Artikel anzulegen, da Abweichungen durch den Landesgesetzgeber in bestimmten Gebieten unvermeidbar sein werden.

Andererseits ist allen Ansätzen zu Eigen, dass sie nicht die Kameralistik ersetzen, sondern ergänzen. Andernfalls wären sie gesetzeswidrig. (vgl. § 33a HGrG) wolfgang40627 10:30, 30. Jul. 2007 (CEST)wolfgang40627Beantworten

Das stimmt nicht, 33a HGrG gilt nämlich nur für Bund und Länder, nicht aber für Kommunen. --195.145.245.81 08:38, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Richtigstellung und Ergänzungen:

1.) Seit der letzten großen Reform des kommunalen Finanzwesens in den Jahren 1974/1975 ist bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen (Kommunen) eine ressourcenorientierte Darstellung möglich. Seit diesem Zeitraum können die Kommunen sowohl Abschreibungen (kalkulatorische Kosten) als auch interne Leistungsverrechnungen verbuchen und somit den Ressourcenverbrauch darstellen. Dass dies von den Kommunen nur teilweise genutzt wird, hängt damit zusammen, dass die Länder nicht mehr fordern. So sind die Kommunen ledigich bei den Kostenrechnenden Einrichtungen (gebührenfinanzierten Einrichtungen wie Abwasser, Wasser, Friedhof udgl.) verpflichtet Abschreibungen zu verbuchen. Es wäre auch kameral möglich, das komplette Vermögen abzuschreiben und zu verbuchen.

2.) Die Steuerung der Kommunalverwaltungen erfolgte zu keinem Zeitpunkt ausschließlich durch die Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) sondern schon immer durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung). Was sind denn Wahlprogramme der Parteien anders als Ziele? Input und Output sind 2 Seiten der gleichen Medaille. Jeder, der schon einmal Gemeinderat war, weiß, dass der Realisierung von kommunalen Investitionen Diskussionen über die Art der Maßnahme und der Finanzierung vorausgehen. Beispiel: Man kann ein Dorfgemeinschaftshaus für 1 Million oder für 10 Millionen bauen. --Annerose88 16:51, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

3.) Die Ergebnisrechnung des neuen kommunalen Finanzwesens entspricht in etwa dem Verwaltungshaushalt bei der Kameralistik. Die Finanzrechnung entspricht dem kameralen Kassenmäßigen Abschluss und die Bilanz ist im Grunde nichts anderes als die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und die Rücklagenübersicht bzw. die Vermögensrechnung (länderabhängig). Das neue kommunale Finanzwesen ist somit "alter Wein in neuen (ungeeigneten) Schläuchen.

4.) Zu Konnexitätsprinzip:

Das Konnexitätsprinzip bedeutet, dass in Bayern der Staat den Kommunen die Kosten erstatten muss, die entstehen, wenn er ihnen Aufgaben aufgibt. Wenn der Bayerische Staat seine Kommunen verpflichten würde auf die Doppik umzusteigen, dann müßte er die Kosten, die dafür entstehen, ersetzen. In Bayern wären diese einige Hundert Millionen, deutschland weit sind es Milliarden. Man kann sagen, dass es sich hier um eine Steuerverschwendung in Milliardenhöhe handelt. Genaue Zahlen liegen noch nicht fest. Der Bayerische Gemeindetag geht für eine mittlere Gemeinde von Kosten in der Größenordnung von 60.000 Euro aus, eine mittlere bayerische Stadt hatte den Betrag von 600.000 Euro genannt. (der Bayerische Bürgermeister 3/2007 S. 100) Der Stadt Salzgitter sind ca 2 Mio an Kosten entstanden. (interner Aufwand ca 1,06 Mio; Beratung ca 300.000; Software ca 400.000; dazu kommen zusätzlich 2-3 Stellen. ( KGST Info 11/2005 Controlling Board). (nicht signierter Beitrag von Annerose88 (Diskussion | Beiträge) 19:32, 20. Sep. 2008)

Die Aussagen zum Konnexitätsprinzip sind so m.E. nach nicht ganz korrekt. Zwar besagt das Konnexitätsprinzip, dass die Kosten die durch eine Aufgabenübertragung des Landes/Bundes an die Kommune entstehen durch den Verursacher (also Land/Bund) erstattet werden müssen, allerdings handelt es sich bei der Einführung der Doppik nicht direkt um eine Übertragung einer neuen Aufgabe sondern um die grundlegende Modifizierung bzw. Änderung/Umstellung des alten Haushaltsrechtes auf ein moderneres Haushaltsrecht. Zwar "zwingt" der Gesetzgeber die Kommunen auf die Doppik umzustellen aber dies ist keine Aufgabenzuteilung im klassischen Sinne. Daher findet das Konnexitätsprinzip keine Anwendung. Dies ist z.B. auch daraus ersichtlich, dass die Aufwändungen/Aufwendungen zur Umstellung auf das Neue Rechnungswesen per Kontenrahmen in NDS in der Ersten Eröffnungsbilanz aktiviert werden darf. Würde das Land in einer Kostenpflicht gegenüber den Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip sein, wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, da ansonsten eine "Doppelabrechnung" stattfinden würde und dies rechtswidrig wäre. Zudem ist zu beachten, dass die Daten der KGST nach meinem Kenntnisstand sich nicht auf das Konnexitätsprinzip beziehen sondern lediglich allgemein Auskunft über die möglichen Aufwändungshöhen geben. (nicht signierter Beitrag von JackBaurLbg (Diskussion | Beiträge) 12:40, 19. Mär. 2009 (CET)) Beantworten

(Ohne Annerose88s Text hier mit jenem abzugleichen, den sie in den Artikel geschrieben hat, weise ich hiermit auf jene womöglich teilweise zusätzlichen Anmerkungen hin: Diff-Link. --YMS 20:25, 22. Sep. 2008 (CEST))Beantworten


Zum Kapital Bewertung


Effektivität und Wirtschaftlichkeit

Effektivität und Wirtschaftlichkeit haben mit der Frage Doppik (NKF) oder Kameralistik nicht das Geringste zu tun. Die Kommunen sind bereits heute (unter dem kameralen System) verpflichtet sich wirtschaftlich zu verhalten. Es wird zwischen dem Minimalprinzip und dem Maximalprinzip unterschieden. Das Minimalprinzip besagt, dass Aufgaben mit den geringstmöglichen Mitteln (Kosten) zu erfüllen sind. Beispiel: Schulgebäude mit geringstmöglichen Baukosten und Unterhaltungskosten. Das Maximalprinzip besagt, dass mit den vorhandenen Mitteln ein Höchstmaß an Aufgabenerfüllung (Nutzen) zu erreichen ist.

Das NKF hat sehr wohl etwas mit Wirtschaftlichkeit zu tun. Zwar sorgt das NKF als solches nicht für Wirtschaftlichkeit, es stellt aber Daten bereit, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob eine Verwaltung wirtschaftlich arbeitet oder nicht. Diese Daten stellt die Kameralistik nicht bereit. (nicht signierter Beitrag von 85.239.108.116 (Diskussion) 18:21, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Vermögenserfassung

Eine vollständige Vermögenserfassung wäre auch mit Hilfe der Kameralistik möglich, wenn es sinnvoll wäre. Die Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) machen dies derzeit nur deshalb nur teilweise, weil der Staat dies nur für die Kostenrechnenden Einrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Friedhofswesen udgl. fordert.


Eigenkapital

Die Information hinsichtlich des Eigenkapitals ist aus verschiedenen Gründen nur bedingt interessant.

- Für das Vermögen der Kommunen gibt es weder einen Markt noch einen Marktpreis. - (der Wert des Vermögens wird teilweise geschätzt) - Kommunen erledigen meist unrentierliche Aufgaben. (mit Feldwegen, Grünanlagen,

       Kindergärten oder Feuerwehren kann man in der Regel keine Gewinne erzielen).

-Vor allem kleine Gemeinden erhalten für ihre Investitionen in der Regel vom Land sehr hohe Zuweisungen (bis zu 90 %). Sie weisen daher in der Regel hohes Eigenkapital aus, das sie aber nicht selbst erwirtschaftet haben.


Bilanz

Die Kommunen sind (länderabhängig) unter dem System der Kameralistik verpflichtet ihr Vermögen in einer Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht und Vermögensübersicht (Vermögensrechnung) zu dokumentieren. Diese Auswertungen liefern im Grunde tendenziell die gleichen Informationen wie die doppische Bilanz.



Sinnhaftigkeit des NKF

Es ist richtig, das neue kommunale Finanzwesen macht keinen Sinn. Mit sehr hohem Aufwand werden „Zahlenfriedhöfe“ produziert, werden Daten ermittelt, deren Informationsgehalt nur sehr begrenzt ist. Haben alle diejenigen Recht, die behaupten, dass es sich beim Umstieg auf NKF um die größte Steuerverschwendung in den Verwaltungen seit Ende des Zweiten Weltkrieges handelt?


Kosten- und Leistungsrechnung

Der Kameralistik ist eine einfache Kostenartenrechnung und eine einfache Kostenstellenrechnung implementiert. Die kameralen Auswertungen heißen Gruppierungsübersicht und Rechnungsquerschnitt.

Dokumentation der Schulden

In diesem Punkt hat die Kameralistik ihre größte Stärke. Die Kommunen werden seit der letzten großen Reform (1974/1975) wie Privatleute behandelt. Sie müssen mit ihren „laufenden“ Einnahmen in der Lage sein ihre „laufenden“ Ausgaben zu bestreiten. Danach muss noch so viel übrig sein, dass damit die ordentlichen Tilgungen beglichen werden können. Die Entscheidungsträger erkennen anhand von 2 Zahlen (Zuführungsrate und Tilgung) ob eine Kommune auch in der Zukunft leistungsfähig ist oder ob sie der „Pleite“ entgegen geht.

--Annerose88 21:33, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Literatur Bearbeiten

Was soll denn die Erwähnung von Murray Edelmans Buch in der Literaturliste? Murray Edelman ist weder Experte für deutsche Kommunalpolitik gewesen, noch hat er sich mit Finanzpolitik beschäftigt. Er war auf dem Gebiet der politischen Kommunikation und politischen Symbolik tätig. In meinen Augen irrelevant für diesen Beitrag.CoolJazz 00:30, 11. Okt. 2006 (CEST) Walter Lutz: „Das neue kommunale Rechnungswesen hält nicht was es verspricht!“– Mit hohem Aufwand werden Zahlen produziert, die (fast) nichts aussagen.- Eine kritische Bilanz aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-13-6Beantworten

Walter Lutz: „Wie man Politiker und kommunale Mandatsträger an der Nase herum führt“. –aufgezeigt am Thema Doppik/Kameralistik- aus der Sicht eines Baden-Württembergischen Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-23-5

Walter Lutz: „Wenn es die Kameralistik nicht gäbe, müsste man sie erfinden!- ein Vergleich von Kameralistik und Doppik. – aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-09-9 --****Annerose88


Walter Lutz: Wenn es die Kameralistik nicht gäbe müßte man sie erfinden, ein Vergleich von Doppik und Kameralistik aus der Sicht eines Gemeinderates. ISBN:978-3-940411-09-9

Im Blog: www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ gibt es eine Fülle von konstruktiv kritischen Beiträgen zum Thema. (nicht signierter Beitrag von Annerose88 (Diskussion | Beiträge) 21:56, 1. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Thema: Input/Outputsteuerung Bearbeiten

Bei den Kommunen stand der Output schon immer im Mittelpunkt. Bevor Maßnahmen im Haushaltsplan veranschlagt werden (dieser sollte bis zum 1.12. des Vorjahres erstellt sein), werden die einzelnen geplanten Vorgaben diskutiert und nach demokratischen Regeln beschlossen. Aufgrund des Outputs (konkretes Ziel; konkreter Maßnahme) ergibt sich der Input. Dazu werden verschiedene Varianten diskutiert und es werden Vergleichsberechnungen durchgeführt. Daraus ergibt sich der Input, der im Haushaltsplan seinen Niederschlag findet. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes wird der jeweilige Output(die einzelnen ganz konkreten Ziele) und der Input (Mitteleinsatz zur Realisierung der konkreten Ziele) festgesetzt. Dadurch entsteht eine interne Bindung. Input und Output sind somit 2 Seiten der gleichen Medaille. Der Input, die Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen ergibt sich somit aus den konkreten Vorgaben von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen. Dies wird so seit 1974/1975 praktiziert. --Annerose88 09:27, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Thema: Umstellung von der zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellungsform Bearbeiten

Seit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts im Jahr 1974/1975 ist die ressourcenorientierte Darstellungsform möglich. Möglich wurde dies durch die Einführung der internen Leistungsverrechnung und der kalkulatorischen Kosten. Mit Hilfe der Internen Leistungsverrechnung ist es möglich Kosten dem Ort der Entstehung zu zubuchen. Beispiel: Der Bauhof der Gemeinde arbeitet für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, das Friedhofswesen, die Feldwege und die Grünanlagen. Im Wege der internen Leistungsverrechnung werden die entstandenen Kosten am Jahresende den verschiedenen Bereichen als Kosten zugebucht dem Bauhof werden entsprechende Leistungen gutgeschrieben. Der Bauhof ist somit in Kosten und Leistungen ausgeglichen, den einzelnen Bereichen wurde der tatsächliche Ressourcenverbrauch zugeordnet. Genauso kann das Sachvermögen abgeschrieben werden und als kalkulatorische Kosten den einzelnen Bereichen zugebucht werden. Dadurch wird der Ressourcenverbrauch dokumentiert, auf das Gesamtergebnis wirkt sich dies jedoch nicht aus, da den Kalkulatorischen Kosten entsprechende Kalkulatorische Einnahmen gegen gebucht werden. --Annerose88 09:30, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist doch das Problem, diese "kalkulatorischen" Ressourcenverbräuche werden dann doch nicht finanziert, der Haushalt bleibt aus einem ressourcenverbrauchsorientierten Blickpunkt immer noch unausgeglichen. Außerdem ist eine um diese Funktionalitäten erweiterte Kameralistik wesentlich komplizierter, als ein System welches diese Funktionalitäten von Anfang an vorsieht und implementiert. Mit Interner Leistungsverrechnung hat das im Übrigen auch nichts zu tun, diese wird benötigt um einzelnen Aufgaben die entsprechenden Aufwendungen gegenüber zu stellen. Das sorgt für Kostentransparenz in der politischen Debatte. Reen1337 (Diskussion) 11:20, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Thema: Elemente, Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz Bearbeiten

Dies ist alles nichts Neues. Im derzeitigen kameralen System entspricht der Kassenmäßige Abschluss der Finanzrechnung, der Verwaltungshaushalt entspricht der Ergebnisrechnung und die Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht und Vermögensübersicht bzw. die Vermögensrechnung (länderabhängig) liefern tendenziell die gleichen Informationen. Da derzeit in der Regel nur das Vermögen der Kostenrechnenden Einrichtungen bewertet und abgeschrieben wird, ist die Vermögensübersicht nicht vollständig. --Annerose88 09:35, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Diese Behauptung beweist die absolute Unkenntnis des Autors, Unkenntnis über betriebliche Begrifflichkeiten wie Einzahlung/Auszahlung (Finanzrechnung), Einnahme/Ausgabe (VerwHh)und Aufwand und Ertrag (Ergebnisrechnung).
Widerspruch: Die Begrifflichkeiten sind bekannt. Im Rahmen der kommunalen Kameralistik werden im Ist sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt die Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet. Im Verwaltungshaushalt werden im Soll Aufwendungen und Erträge abgebildet, aber auch kalkulatorische Kosten. Im Vermögenshaushalt werden im Soll die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert. Die Begriffe Einnahmen und Ausgaben werden im Rahmen der Kameralistik "umgangssprachlich" verwendet. Die Auswertungen der Gemeinden wenden sich in erster Linie an ehrenamtlich Tätige (sachverständige Laien), die Begriffe wie Ausgaben, Auszahlungen, Kosten oder Aufwendungen in aller Regel nicht sachgerecht unterscheiden können. --W.L. 20:24, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88
"Im Verwaltungshaushalt werden im Soll Aufwendungen und Erträge abgebildet, aber auch kalkulatorische Kosten."
Das verstehe ich nicht ganz, im Verwhh werden Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen), also Ressourcenverbräuche abgebildet? Flächendeckend? Und welche kalkulatorischen Kosten sollen das dann zusätzlich sein?
Abschreibungen und Zuführungen zu Rückstellungen sind die wesentlichen Aufwendungen, welche als Nicht-Ausgaben bisher nicht flächendeckend (außerhalb der Gebühren-finanzierten Bereiche) und ausreichend verbucht wurden. Nebenbei, diese Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist doch ein gutes Indiz dafür, dass die kamerale Buchhaltung für die von ihnen angesprochenen Laien wesentlich komplizierter ist als ein "handelsrechtliches ausgerichtetes" doppeltes Buchführungssystem. Reen1337 (Diskussion) 11:13, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Thema: Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit Bearbeiten

Seit der letzten großen Reform im Jahr 1974/1975 wird auf Wirtschaftlichkeit sehr viel Wert gelegt. Es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz mit dem Minimalprinzip und dem Maximalprinzip. Das Minimalprinzip besagt, dass die einzelnen Maßnahmen mit dem geringsten Einsatz an Mitteln zu erledigen sind. Das Maximalprinzip besagt, dass mit den vorhandenen Mitteln (Ressourcen) möglichst viele Maßnahmen zu erledigen sind. --Annerose88 09:38, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Und was hat das mit NKF zutun? NKF sorgt nicht für Wirtschaflichkeit, alle die das behaupten haben offensichtlich keine Ahnung. NKF sorgt für Transparenz, macht Wirtschaftlihkeit (oder Unwirtschaftlichkeit) sichtbar. NKF dient in erster Linie zur Steuerung.78.53.196.70 15:43, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Belege bringen: Nennen Sie bitte zwei ganz konkrete Beispiele die belegen, dass durch NKF mehr Transparenz erreicht wird. Nennen Sie bitte zwei ganz konkrete Beispiele die zeigen, dass durch NKF mehr Wirtschftlichkeit erreicht wird. Nennen Sie bitte zwei ganz konkrete Beispiele, die belegen, dass man durch das NKF besser steuern kann. --W.L. 20:29, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88

Thema:Systematische Erfassung des Vermögens und der Schulden Bearbeiten

Eine systematische Erfassung der Schulden fand bereits in der Vergangenheit statt. Die Kommunen waren verpflichtet, als Anlage zur Jahresrechnung eine Schuldenübersicht zu fertigen. Ein sachgerechter Überblick über die Schulden war so jederzeit gewährleistet. Auch ein Überblick über das Vermögen war jederzeit möglich. Allerdings muss diese Aussage differenzierter betrachtet werden. Kommunen dokumentieren ihr Vermögen in Anlagennachweisen (aus ihnen wird die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht und die Vermögensübersicht entwickelt) und in Bestandsverzeichnissen. Während in den Anlagenachweisen bewertetes Vermögen abgeschrieben wird und Werte und Restbuchwerte zum 01.01. des Jahres und 31.12. des Jahres dargestellt werden, wird in den Bestandsverzeichnissen lediglich die Art und Menge, Lage oder Standort der jeweiligen Vermögensgegenstände aufgeführt. Die Anlagenachweise dokumentieren somit mehr Zahlen als dies bei den Bestandsverzeichnissen der Fall ist. Dies hat jedoch seine Ursachen. Der Gesetzgeber fordert derzeit nur bei den Kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Friedhofswesen). In diesen Bereichen ist dies auch zwingend notwendig, da man in diesen Bereichen eine Gebührenkalkulation machen muss und anteilige Abschreibungen Bestandteil der Gebühr sind. Ob dies auch bei dem restlichen Vermögen überhaupt Sinn macht, wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Dagegen spricht, dass es für das Vermögen de Kommunen keinen Markt und keine Marktpreise gibt, es sich in der Regel um „unrentierliches „ Vermögen handelt mit dem man keine Gewinne erzielen kann und für das es auch keinen Käufer gibt. Vor allem bei den freiwilligen Aufgaben ist auch nicht sichergestellt, ob diese Vermögensgegenstände von künftigen Generationen überhaupt noch gewünscht werden. --Annerose88 09:40, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt fast nicht, was keinen Wert hat: Selbst ein Denkmal könnte mit einem Materialwert veranschlagt werden, z.B. soundsoviel Kilo Kupfer bei einer Lenin-Bronzestatue. Im Zweifel wird man das natürlich mit Null bewerten, es soll ja stehenbleiben, jedoch ist es auch bei solchen Vermögensgegenständen wichtig, sie zu bewerten. Das kann bei genanntem Denkmal z.B. auch umfassen, dass Aufwendungen für seine Pflege und Restaurierung anfallen, die wiederum als Rückstellungen zu erfassen sind. Das Denkmal hat sozusagen gerade einen "negativen" Bilanzwert, welcher mit Hilfe der Doppik, korrekt dargestellt wird. Absolut wertlose Vermögensgegenstände existieren aus dieser Sicht kaum. Weiters ist die Frage nach der Gewinnerzielung obsolet. Bei der Messung von Vermögenswerten ist es nicht relevant, ob diese "rentierlich" sind oder nicht. Auch ein Verwaltungsgebäude eines Unternehmens hat nur sehr indirekt Auswirkunegn auf deren Rendite, nichtsdestotrotz hat es einen Substanz- bzw. Marktwert. NKF misst lediglich genau, was bisher geschätzt oder ignoriert wurde. Es ist natürlich abzusehen, dass Kostenpositionen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen (der Nutzen muss nicht monetär sein) - z.B. ein Spielplatz neben dem Altersheim, künftig abgebaut werden... (nicht signierter Beitrag von 139.18.205.93 (Diskussion | Beiträge) 11:31, 8. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Achtung: Wie oben erwähnt hat die Ermittlung und Dokumentation von Werten bei den Gemeinden nichts mit der Frage neues kommunales Finanzmanagement (Doppik oder Kameralistik) zu tun. Man kann auch auf der Basis der Kameralistik Vermögensgegenstände bewerten und dokumentieren (siehe oben). Die Frage ist doch was Gemeinderäte mit der Information anfangen können, dass die Gemeinde Kinderspielplätze im Wert von 540.000 Euro hat, oder mit der Aussage, dass die Grünanlagen der Gemeinde 780.000 Euro wert sind. Sie wird keine Käufer finden, die diese Gegenstände erwerben wollen und danach mit Verlust betreiben. --W.L. 20:40, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88

Thema: Eigenkapital Bearbeiten

Bei den Kommunen hat eine Aussage zu dieser Position in der Regel nur eine geringe Bedeutung. Vor allem kleine Kommunen erhalten in der Regel zur Finanzierung ihrer Investitionen teilweise sehr hohe Zuweisungen von Seiten des Staates. Solche Kommunen weißen daher in der Regel ein recht hohes Eigenkapital aus, obwohl sie in Wirklichkeit finanziell sehr schwach sind. Auch Bilanzkennziffern wie die Eigenkapitalrentabilität haben fast keine Aussagekraft. --Annerose88 09:55, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Falsch! Erhaltene Zuwendungen werden, sofern zweckgebunden (was für Investitionen immer der Fall ist), in einem Sonderposten auf der Passivseite bilanziert (z.B. §40 (2) ThürGemHV) und über die Nutzungsdauer des bezuschussten Objekts ertragswirksam aufgelöst. Auf der anderen Seite stehen die Abschreibungen, die Differenz ergibt, über die Nutzungsdauer kumuliert, genau den Eigenanteil der Investition. Die Größe der Kommune ist gänzlich ohne Einfluss auf die Aussagekraft, nebenbei, die Aussage eine kleine Kommune bekäme tendenziell einen höheren Anteil an Zuweiungen kann ich auch nicht bestätigen. 78.53.196.70 15:27, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Es gibt länderbezogene Unterschiede: In Baden-Württemberg gibt es den Gemeindeausgleichstock. Dieser vergibt Zuweisungen nur an finanzschwache Gemeinden. Das ist so!--W.L. 20:45, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88
Das habe ich auch garnicht bestritten, es ging um die Auswirkungen der Größe einer Kommune auf die EK-Quote oder deren Aussichten auf Zuschüsse. Ist aber auch egal, denn es geht grundsätzlich darum, ob ein erhaltener Zuschuss (nicht Schlüsselzuweisungen, sondern auf eine konkrete Investition bezogen) überhaupt als Eigenkapital ausgewiesen werden darf. Da ich die Rechnungslegungsvorschriften in BW nicht kenne, kann ich das zwar nicht ausschließen, allerdings wäre es auch in diesem Fall kein struktureller Fehler des NKF, sondern ein Regelungsfehler in entsprechender Verordnung. Buchhalterisch richtig, auch im Sinne des NKF, ist nur die Bildung eines Sonderpostens, der ertragswirksam aufgelöst wird oder die direkte Absetzung von der abzuschreibenden Investition.

Thema: Vollständige Informationen Bearbeiten

Seit der letzten großen Reform im Jahr 1974/1975 ist die Kameralistik in der Lage alle die Informationen zu liefern, die man braucht um zu den Kosten etwas zu sagen. Man kann sowohl Abschreibungen verbuchen, wenn man dies will, als auch über das Instrument der internen Leistungsverrechnung „Gemeinkosten“ den entsprechenden Kostenstellen zu buchen. Mit Hilfe de Kameralistik waren somit interkommunale Vergleiche jederzeit möglich. --Annerose88 09:56, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Thema: Zahlen zur kommunalen Verschuldung Bearbeiten

In diesem Bereich hat die Kameralistik ihre absolute Stärke. Anhand von 2 Zahlen (Zuführungsrate und Tilgungen) kann man jederzeit erkennen ob die Kommune noch leistungsfähig ist. Die laufenden Einnahmen im Verwaltungshaushalt müssen auseichen um die laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt zu decken. Das was übrig bleibt (Zuführungsrate) muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentlichen Tilgungen bedient werden können. Je mehr danach noch übrig bleibt, um mehr weitere Investitionen kann die Kommune tätigen. Man kann somit jederzeit erkennen, ob die Kommune nachhaltig wirtschaftet, oder ob sie nicht mehr leistungsfähig ist. --Annerose88 09:58, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Aha, was hat das mit NKF zutun? Im NKF guck ich ob in der Ergebnisrechnung am Ende Gewinn oder Verlust steht und weiß was los ist. Das die Zuführung zum Vmhh so groß sein muss wie die ordentliche Tilgung + Kreditbeschaffungskosten ist ein Hilfskonstukt um so etwas Ähnliches wie Abschreibungen abzubilden, bzw. um die Refinanzierung zu sichern. 78.53.196.70 15:21, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ein großer Unterschied: Zwischen dem kameralen Verwaltungshaushalt und der dooppischen Ergebnisrechnung gibt es lediglich einen größeren Unterschied. Im Rahmen der Doppik werden Abschreibungen als Aufwand behandelt, im Rahmen der Kameralistik als kalkulatorische Kosten. Diese wirken kameral ergebnisneutral. Die kamerale Zuführungsrate ist daher der "Cash flow". Wenn man doppisch das Ergebnis um die Abschreibungen "bereinigt" erhält man das Ergebnis der kameralen Zuführungsrate. Den Wert der kameralistischen Zuführungsrate kann man der doppischen Finanzrechnung entnehmen. --W.L. 20:53, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88
Zum ersten ist die Pflichtzuführung, wie oben erwähnt, ein Hilfskonstrukt. Sie ist nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen gleich den Abschreibungen (gleiche Laufzeit, gleiche Tilgung etc.)
Zum zweiten, die kalkulatorischen Kosten wirken ergebnisneutral? Welchen Sinn haben sie denn dann?
Drittens, sie betrachten immer nur die Vermögensseite, die Aktiva. Auf der Passivseite (und die ist für das Thema Verschuldung wesentlich interessanter) ist die doppelte Buchführung auch um einen sehr wichtigen Punkt reicher, nämlich den Rückstellungen, welche ja auch aufwandswirksam gebildet werden müssen. Wie und wo finden diese denn Einfluss in die Kameralistik? Reen1337 (Diskussion) 10:31, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Abschntt Kritik und Fußnoten Bearbeiten

Hi, zum einem finde ich der letzte Abschnitt ab: "Die Sinnhaftigkeit des NKF wird gelegentlich bestritten:" sollte als Kritik gekennzeichnet werden, denn genau darum gehts.

Zweitens sollten für die einzelnen Kritikpunke spezifische Quellen angeführt werden. Die meistens Punkte sind meines Erachtens zwar absoluter "Blödsinn", aber wenn es dafür Quellen gibt, könnte es drin bleiben.

Drittens sollte man in einem Artikel über NKF auch diese Begrifflichkeit vewenden und nicht ständig Doppik lesen.

Alles in allem merkt man den Artikel an, dass er von einer Person geschrieben wurde, die mit der Reform des Haushaltsrechts nicht besonders zufrieden ist und dem NKF sehr kritisch gegenüber steht. Ein NeutrW.L. 19:57, 9. Jan. 2012 (CET) Annerose88alitätsbaustein müsste hierher.78.53.196.70 15:21, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Also: Zum neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF oder NKFW oder ähnliches- länderabhängig) gehört das formale Buchhaltungssystem (hier die kommunale Dooppik) und das materielle Recht, auf dem die Doppik fußt. Das NKF umfasst beides.--W.L. 19:57, 9. Jan. 2012 (CET)Annerose88


Die Darstellung der Situation in den einzelnen Bundesländern ist ebenso nicht mehr aktuell, deshalb der Überarbeiten-Baustein. 78.53.198.249 13:53, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Mir persönlich fehlt in der Kritik (denn nur dort gehört es hin) die klare Beschreibung des politischen Ziels der Doppik und die damit verbundene, massive Auswirkung auf uns alle - sprich den Bürger. Politisches Ziel ist ganz eindeutig die Offenlegung von theoretischen finanziellen Defiziten (in der Öffentlichen Verwaltung ist hiermit natürlich vor allem der entstehende Abmangel durch Gebrauch von Investitionsgegenständen gemeint). Doch welche konkreten Auswirkungen hat diese akribische Kostentranzparenz?

Erwähnt wurde bereits, dass der politische Entscheidungsspielraum damit real eingeengt wird (obwohl theoretisch ja mehr Entscheidungsgrunlagen in Form von erhobenen Zahlen besteht). Die ist jedoch bei genauem hinsehen logisch, denn wider besseres wissen wird sich kein Mandatsträger für erhöhte oder gar "unnötige" Ausgaben/Subventionen entscheiden (können). Ein in diese Richtung verstärkender Grund ist der Zwang zur Ausgeglichenheit (wie bei den Einnahmen und Ausgaben im klassischen VwH und VmH). Die Einführung des NKHR (so heißt es hier in Baden-Württemberg) ist im Grunde eine rein philosophische bzw. ideologische und hat recht wenig mit einem pragmatischen, modernen und zielführenden Einsatz von priavtwirtschaftlichen Haushaltsmethoden zu tun. Kurzum - Das NKHR wird zwangsläufig mindestens eine (wenn nicht sogar alle) der folgenden Auswirkungen haben, die der Bürger unmittelbar und hart zu spüren bekommen wird; 1. Steuern, Gebühren und Entgelte werden in ihrer Höhe massiv stiegen, da ansonsten keine ausreichende Kostendeckung erreicht wird. 2. Die Kreditaufnahme bzw. Verschudlung wird stärker ansteigen, da die nun auszugleichenden Summen nichtmehr allein durch Haushaltswirtschaftliche Instrumente bzw. im NKHR dann durch Bilanzierungskniffe zu retouchieren sind. Die Ausgleichsbeträge werden wohl um einiges höher ausfallen als noch unter kameraler Rechnung (paradox, angesichts der Tatsache dass das Mittel NKHR diese Problematik ja eigentlich Lösen soll). Die internationale Kreditwirtschaft freut dies natürlich. Nicht umsonst ist diese ganz vorne an der Spitze der Unterstützer, was die Einführung des NKHR anbelangt... 3. Die Aufgabenkritik wird erheblich ausgeweitet werden. Die Kommunen ziehen sich - wie politisch gewollt - auf ein absolutes Minimum an Kernaufgaben zurück. Die Privatisierung Öffentlicher Güter und Dienstleitungen wird hierdurch natürlich weiter beschleunigt und begünstigt. "Daseinsvorsorge" wird zu einem Fremdwort avancieren. Die Öffentliche Hand ist nur noch auf die reine Sachwalterschaft beschränkt und wird an "Macht und Einfluss" verlieren. 4. Die Umstellung der bewährten Kamerlistik auf NKHR wird in den Öffentlichen Haushalten Deutschlands Milliarden verschlingen. Bis bzw. ob diese durch das NKHR überhaupt wieder "erwitschaftet" (eigentlich eingespart) werden können ist - besonders in der jetzigen Sitaution - äußerst fraglich.

NKHR wird vor allem von den Befürwortern als großes Lob in Bezug auf die "Generationengerechtigkeit" genannt. Beim genaueren hinsehen muss man sich jedoch fragen, ob diese pauschalierte Aussage in dieser radikalen Form überhaupt haltbar ist.
Wie weit ist es denn mit der Generationgerechtigkeit, wenn Beispielsweise meine Kinder keine funktionierende öffentliche Infrastruktur mehr vorfinden, wie wir sie heute kennen. Kinder die ohne Kindergarten (gut, das ist eine Übertreibung, hier wird wohl zuletzt gekürzt) oder auch nur in einem Betreuungsverhältnis von 50:1 im Kindergarten aufwachsen? Ohne Schwimmbad, ohne ÖPNV? Was hinterlassen wir denn, wenn wir zwar den künftigen Generationen "weniger Schulden" aufbürden, dafür aber einen unwiederbringlichen Abbau an Gemeinschaftseigentum betrieben haben?

Die Kinder Erben zwar keine Schulden aber auch kein Vermögen. Das schöne, neue NKHR-Deutschland wird eines jedenfalls nicht sein - sozialer bzw. "sozial gerechter".

Da ich nicht in die Linke Ecke abgeschoben werden will, gestehe ich hiermit ein, aktiv bei den "schwarzen Wahlsiegern" mitzumischen. Meine Intention ist auch nicht die, das NKHR schlecht zu reden oder irgendwie zu verteufeln. Der Bürger sollte nur wissen, was da auf Ihn zukommt. Und die Mandatsträger, die das NKHR mehr oder weniger begeistert mittragen, sollten sich ebenfalls bewusst werden, was das für die konkrete politische Arbeit bedeutet.

Ich bin lediglich ein Zweifler, dieser dreisten Behauptung, dass mit dem NKHR alles besser wird und und dass sich die Schulden damit effektiv in die Flucht schlagen lassen. Meiner Ansicht nach ist dies kein geeignetes Instrument zum Schuldenabbau.

Das einzige was in Puncto "Verschuldung" jemals zielführend sein wird sind die Intelligenz und die Vernunft der politischen Mandatsträger, die in der Lage sein müssen, der Bevölkerung den Unterschied zwischen notwendigem Grundbedarf, sinvollem Leistungsangebot und "Luxusleistung" deutlich zu machen. Die Politik muss endlich wieder dementsprechend in dieser Verantwortung handeln. Blanke Zahlen - als Grundlage für politische Entscheidungen - sind das Papier nicht Wert, auf dem sie gedruckt sind.
Es ist doch niemandem geholfen, wenn sich herausstellt, dass das Theater (oder die Sprthalle ode roder...) hochdefizitär ist.

Wenn ich die Gebühr so anpassen muss, dass ein ausreichender Kostendeckunsgrad erreicht wird und die Karte (/Anmietung etc...) pro Abend mindestens 1500 € kosten würde, dann kann ich es gleich sein lassen und das Haus dicht machen. Denn keiner wird das Angebot mehr zu diesem Preis wahrnehmen. Nebenbei zerstöre ich damit den Sportverein, der keine Übungsstätte mehr hat. Damit wiederum vernichte ich mir einen bedeutenden Träger der Jugendarbeit..... Wie viele Jugendarbeit muss ich zu kompensation hierfür einstellen? Und vor allem - wieviel Kosten diese?

Das Gebot der "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" mag - wie alle Gebote - zwar eine positive Grundwirkung haben. Kann jedech niemals eine generelle Leitlinie für Politik und Verwaltung sein. Was "wirtschaftlich und sparsam" ist ergibt sich immer erst aus der Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls.

Fakt ist, dass die Politik Geld braucht um Wahlen zu gewinnen und um später dies in seiner Wahlperiode auch umzusetzen. Da ist der Rechenlegungsstiel egal, die Schulden werden trotzdem gemacht und was nach der Periode geschiet (Folgekosten) interessiert zumindest die ehemaligen Verantwortlichen nicht wirklich. Zudem werden die Schulden (vor allem Rückstellungen) gar nicht vollständig gebildet und finanzelle Verpflichtungen (im Anhang) nicht angegeben. Obwohl beides in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist. (nicht signierter Beitrag von 77.177.94.246 (Diskussion) 22:08, 8. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Diese Diskussion um Generationengerechtigkeit, Verschuldung usw. ist, da möchte ich einmal ganz explizit drauf hinweisen, rein politischer Natur und hat mit dem NKF und erstrecht mit einer wissenschaftlichen Diskussion darüber, überhaupt nichts zutun. Es geht im wesentlichen darum, die Entscheidungsträger mit vollständigen und richtigen Information zur Haushaltslage zu versorgen. Welche Entscheidungen diese daraufhin treffen, kann nicht auf das NKF zurückgeführt werden. Der ganze Artikel ist, wie ich bereits vor längerer Zeit weiter oben dargestellt habe, reichlich subjektiv und nicht ohne Grund mit einem Neutralitätsbaustein versehen. 78.53.192.17 19:19, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

-- 194.0.93.210 17:31, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

In der Tat, Außenseiter versprühen wieder mal flächendeckend POV, Meinung statt Fakten. Der Artikel ist in der jetzigen Form fast völlig unbrauchbar. Ein Schandfleck für wikipedia! --89.12.61.80 12:09, 10. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Verschuldung (Bund, Länder, Gemeinden) Bearbeiten

Ich bin im Internet vor einigen Monaten auf einen sehr interessanten Artikel gestoßen und habe mir vorgenommen, dieses Thema nach und nach zu bearbeiten ([http://www.sgipt.org/politpsy/finanz/schuldp/erlangen.htm "Das Schulden-Porträt-1 der Stadt Erlangen 1960-2002"]. Da die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden von allen Parteien "betrieben" wurde und wird, scheint es da gewisse Gesetzmäßigkeiten zu geben...

Auf Bundesebene sind (unter dem Vorwand Schulden abzubauen) als Panikreaktionen Privatisierung der Deutschen Bundesbahn, Deutschen Bundespost etc. vorangetrieben worden, auf Landesebene wohl auch (wüsste ich jetzt aber kein Beispiel - oder sind die Länder hauptsächlich Handlanger des Bundes?) und auf Kommunaler Ebene Ausverkauf des Tafelsilbers und eben auch Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)/Umstellung von Kameralistik -> Doppik (Vor- und Nachteile s. dort) Nordrhein-Westfalen: „Neues Kommunales Finanzmanagement“ (NKF) Hessen: Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) Niedersachsen: Neues kommunales Rechnungswesen (NKR) Baden-Württemberg: NKHR (etc.)

Man sieht also: das alles HAT System aber wenn man immer nur die Einzelereignisse in der Presse liest/sieht (wo so gut wie keine Hinweise auf die Zusammenhänge gegeben werden) verliert man leicht das große Ganze aus den Augen und das ist u.a. (genauso wie in der "Freien" Wirtschaft - und darum handelt es sich ja im Prinzip dann auch bei den Kommunen etc): Arbeitsplatzverlust, Schulschließungen, Schwimmbadschließungen, steigende Wasser-/Abwassergebühren, Steigende Stromgebühren etc. etc. Und zur Darstellung von Zusammenhängen ist Wikipedia ja bestens geeignet (durch die Möglichkeit der Verlinkung)!

Das System sieht mehr oder weniger wie folgt aus:

Politiker -> Ausgaben (Profilierung, um wiedergewählt zu werden) -> Schulden -> (nächster) Politiker -> -> Ausgaben (Profilierung, um wiedergewählt zu werden) -> (mehr) Schulden

und - seit Wahrnehmung der Verschuldung in der Öffentlichkeit:

Politiker -> Ausgaben reduzieren (Profilierung, um wiedergewählt zu werden) -> Schulden -> (nächster) Politiker -> -> Ausgaben reduzieren (Profilierung, um wiedergewählt zu werden) -> (mehr) Schulden

Die Kameralistik (bei der man eigentlich nur ausgeben kann, was man auch einnimmt) ist seitens der Politik jahrzehntelang missbraucht worden, um der Kameralistik dann den Vorwurf zu machen sie wäre ineffizient und die Doppik das bessere Haushaltssystem. Dabei kommt es aber gar nicht darauf an, DASS man die Bücher führt (das leisten beide Systeme) sondern WIE man die Bücher führt (kreative Buchführung)!!

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es unsinnig ist von einem System auf ein anderes - gleichwertiges - System umzustellen: Die Umstellung allein schafft schon mehr Probleme als man vorher hatte. (Beispiel: Privatisierung der Bahn in Großbritannien; Verstaatlichung des Gesundheitssystems in Großbritannien).--Dudy001 18:04, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Umwandlung von Beamten zu Angestellten Bearbeiten

Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements werden ja wohl auch (oder irre ich da) nach und nach die Beamten immer mehr durch Angestellte (natürlich bei geringerer Entlohnung) ersetzt (angeblich um zu sparen/Kosten zu senken) bzw. Stellen fallen komplett weg. Die Angestellten müssen dann (und hier kommen dann die großartigen geistigen Errungenschaften ausgebrütet an den Universitäten der Welt zum Einsatz) mehr arbeiten, länger arbeiten, schneller arbeiten. Aber haben wir dadurch (genügend, wenn überhaupt) Kindergartenplätze, Schulen, genügend Lehrer etc. oder wird das eingesparte Geld zu SCHULDENTILGUNG benutzt? Sinken durch das NFK die Strom-/Wasser-/Abwasser-/Müll- etc.-Gebühren? Oder wird auf der einen Seite mehr genommen und auf der anderen Seite weniger gegeben?--Dudy001 18:46, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Schreiben hier eigentlich nur Laien ohne jegliche Kompetenz oder Erfahrung im Thema? NKF bzw. doppelte Buchführung ist doch keine Politik-Reform. Was hat das Rechnungswesen mit dem Ersatz von Beamten durch Angestellte zutun? Was haben Privatisierungen mit NKF zutun? Betrachtet man die Darstellung beider Sachverhalte in dem kameralen System, sieht man wo die Fehlinformationen einer Geldverbrauchsrechnung liegen. In der doppelten Buchführung = Ressourcenverbrauchsrechnung kann ich mit der Veräußerung des Tafelsibers auf jeden Fall keinen einmaligen Haushaltsausgleich generieren da nur die Differenz zwischen Preis und Restbuchwert erfolgswirksam wird. Im kameralen System wird der Betrag vollumfänglich der EINEN Haushaltsperiode zugeordnet.
Ich würde vorschlagen, die Diskussion sachlich am Thema Rechnungssysteme auszurichten anstatt allemöglichen politischen Randbereiche die im Zuge der Haushaltsreform aufgeworfen wurden hier breit zu treten. Wer die Unterschiede zwischen Auszahlung, Ausgabe, Aufwand und Kosten nicht kennt, kann mMn nichts konstruktives zu Vor- und Nachteilen von Rechnungssystemen beitragen.
Gz. Rene 217.111.27.44 09:45, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Im blog: www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ gibt es eine Fülle von konstruktiv kritischen Beiträgen zum Thema. --W.L. 21:56, 1. Jan. 2012 (CET)Annerose88
Das hat doch nun mit dem Abschnitt garnichts zu tun, außer das an einer weiteren Stelle die Werbung für ihren Blog auftaucht. Zum Thema: Für einen Angestellten muss eine Kommune Rentenversicherungsbeiträge abführen, da dieser später Rentenansprüche gegenüber der Rentenversicherung hat. Der Kommune ist das nach dem Ruhestand in erster Linie egal, den zahlen muss sie nicht mehr. Ein Beamter im Gegensatz dazu hat im Ruhestand weiterhin einen Anspruch an den Dienstherr (Kommune, Land oder Bund) auf Pension. Da das ja erst in der Zukunft gezahlt werden muss ist ein Beamter in der kameralistischen Buchführung betrachtet zunächst günstiger. Der Bruttoverdienst eines Beamtwen ist niedriger, durch die nicht abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge ist deren Nettoverdienst aber höher. Das gilt auch und gerade wegen den umlagefinanzierten Pensionskassen, denn deren Umlagen = Aufwendungen der Kommune decken bei weiten nicht die zukünftigen Ansprüche der Beamten.
Lösung: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, also Abbildung von Ressourcenverbrauch (Aufwendungen). Reen1337 (Diskussion) 12:33, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Zu literatur Bearbeiten

Hagen Treber, Walter Lutz: „Reformruine kommunale Doppik“, mbVerlag Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-18-1 Walter Lutz: „Das neue kommunale Rechnungswesen hält nicht was es verspricht!“ mbVerlag Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-13-6 Walter Lutz: „ Wie man Politiker und kommunale Mandatsträger an der Nase herumführt.“ mbVerlag Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-23-5 Walter Lutz:“Wenn es die Kameralistik nicht gäbe, müsste man sie erfinden!“ mbVerlag, Rheinfelden, ISBN:978-3-940411-09-9

Hier im Artikel geht es um NKF. Wenn Du Literatur im Artikel sinnvoll findest, must Du begründen, warum diese Werke für diesen Artikelgemäß WP:LIT sinnvoll sind. Im Gegensatz zu den vielen anderen Artikeln, die zu zuspammst, kann ich mir hier vorstellen, dass vieleicht eines der Bücher hier passen kann.Karsten11 21:03, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Unter dem Begriff "Neues kommunales Finanzmanagement" wird verstanden, dass die Kommunen ihr Buchhaltungssystem von der Kameralistik auf die Doppik umstellen sollen (kommunale Doppik). Manche Länder haben ihre Kommunen dazu verpflichtet, andere nicht. (Wahlrecht). Erste Erfahrungen liegen vor. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Erste Gemeinden haben bereits von der kommunalen Doppik wieder auf die "bewährte" Kameralistik umgestellt. Alle vier Bücher von Hagen Treber und Walter Lutz beschäftigen sich mit dieser Problematik im Detail. Daher scheint der Verweis berechtigt. --****Annerose88 (12:18, 6. Jan. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Das ändert nichts an der Tatsache, dass man nicht 3 oder mehr Bücher der selben Stoßrichtung anführen muss. Ganz davon abgesehen dass der Kleinstverlag mbVerlag alles verlegt, die Reichweite garnicht zu einzuschätzen ist und sie, Annerose88, der Autor Walter Lutz selbst sind. Das ist 1. Selbtreferenzierung und dient 2. doch auch als Werbung für ihre Schriften oder nicht?
Ich plädiere für EINE Quellenangabe, mehr aber bitte nicht. Reen1337 (Diskussion) 10:12, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

In der "Verwaltung & Management" ist ein Schwerpunktheft zum Thema "Steuerungswirkungen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens - Bestandsaufnahmen und Perspektiven" erschienen. Dort werden auch Vergleiche mit ähnlichen Projekten in Österreich und der Schweiz gemacht. Reinermann, Mehde, Schuppan [Hrsg.], Verwaltung & Managment, 3/2012, Nomos, Baden-Baden Reen1337 (Diskussion) 09:17, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zu weblinks Bearbeiten

www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ (nicht signierter Beitrag von Annerose88 (Diskussion | Beiträge) 20:35, 2. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Blogs sind gemäß WP:WEB im regelfall nicht gewünscht.Karsten11 21:04, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Der blog: www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ ist die größte Sammlung von konstruktiv kritischen Beiträgen zum Thema Doppik (neues kommunales Finanzmanagement) oder Kameralistik im Internet. Doktoren, Professoren, Bürgermeister, Kämmerer, Gemeinderäte und andere am Thema interessierte haben in Aufsätzen, Stellungnahmen, Diskussionsbeiträgen, Presseberichten udgl. sich mit dem Thema beschäftigt. Die interessierte Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf die unterschiedlichen Sichtweisen. Nur dadurch, dass man die unterschiedlichen Positionen kennt, hat man die Möglichkeit sich selbst eine sachrechte Antwort zu geben. Der Hinweis auf den blog scheint daher berechtigt. --W.L. 12:18, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88

Der Blog ist eine reine Linksammlung mit keinerlei weitergehenden Informationen, die dort verlinkten Dokumenten könnten zum Teil sicher als Einzelnachweis verwendet werden, der Blog als solcher sicher nicht siehe WP:WEB --Androidenzoo 00:25, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten