Diskussion:Neues Justizgebäude (München)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bjs in Abschnitt "Alter Justizpalast"?

"Alter Justizpalast"? Bearbeiten

Ich habe diese Frage im München-Portal und im Portal Recht aufgeworfen. --ErwinLindemann (Diskussion) 17:40, 5. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, das behandeln wir besser gleich hier, habe daher die Diskussion vom München-Portal mal nach hier kopiert. --bjs   10:48, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Beginn kopierter Abschnitt

Grüß Gott,

es gibt da den Artikel Neues Justizgebäude (München). Ich kenne dieses Gebäude nur unter dem Namen "Alter Justizpalast". Ich muss dazu sagen, dass ich seit knapp 53 Jahren in München wohne und dass ich seit gut 25 Jahren in München als Anwalt tätig bin. Ich bin also sowohl im alten als auch im neuen Justizpalast häufiger tätig. Ich kenne das rote Backsteingebäude, Prielmayerstraße 5, in dem sich der BayVerfGH und das OLG befinden, nur unter dem Namen "Alter Justizpalast". Daneben, in der Prielmayerstraße 7 befindet sich der Neue Justizpalast, oder kürzer, allgemein geläufig, einfach nur "Justizpalast". Ausführungen über das "Neue Gerichtsgebäude" finden sich - ohne jeden Beleg! - sowohl in der WP als auch in München-Wiki. Ich dachte, der Autor von Neues Justizgebäude (München) meint den Justizpalast. Aber zum Justizpalast gibt es schon den Artikel Justizpalast (München). Der Artikel Justizpalast (München) ist auch im Artikel "Neues Justizgebäude" verlinkt. Ich habe übrigens zum Thema "Neues Justizgebäude" vs. "Alter Justizpalast" im Netz nichts, gar nichts, gefunden. Oder laufe ich schon seit 25 bzw. 53 Jahren mit einem grundlegenden Irrtum über die Bezeichnung der Münchner Justizgebäude durchs Leben? Ich würde also vorschlagen wollen, den Artikel Neues Justizgebäude (München) zu löschen. Ich bitte um Stellungnahme.

Vielen Dank und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 09:41, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo @ErwinLindemann:,
Interessant. Jedoch was sagt die die einschlägige Literatur dazu? Ich habe mal folgendes Buch zu Rate gezogen:
Josef H. Biller, Hans-Peter Rasp: München Kunst & Kultur Lexikon. Stadtführer und Handbuch. W. Ludwig Verlag in der Südwest Verlag GmbH & Co. KG, München 1994, ISBN 3-7787-2133-X.
Auf Seite 109f lese ich zusammengefasst folgendes: Elisenstraße 1 a, Justizpalast, errichtet von 1891–98 nach Plänen von F. v. Thiersch (Vorentwurf 1887). Und auf Seite 238 folgendes: Prielmayerstraße 7, Justizpalast, siehe Elisenstraße 1 a sowie Prielmayerstraße 5, Neues Justizgebäude, 1903–05 in bewußtem Gegensatz zum Justizpalast und in Anlehnung an heimische Bauformen der ausklingenden Gotik nach Plänen von F. v. Thiersch errichtet ....
Der „Justizpalast“ ist also älter als das fragliche Justizgebäude, von daher ist es nur logisch, dass es „Neues Justizgebäude“ genannt wurde. Damit passt doch alles, d. h. kein Löschbedarf (wenn, dann bestenfalls Lemma-Verschiebung, aber auch dafür besteht kein Anlass).
Beste Grüße --Wiki Surfer BCR (Diskussion) 20:02, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, ich werde mal im Münchner Band der der Denkmaltopographie nachschlagen, wie das da benannt ist. Auf der unten im Artikel Liste der Baudenkmäler in der Maxvorstadt verlinkten Denkmalliste für München beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege steht tatsächlich "Neues Justizgebäude", von daher ist der Titel vielleicht auch übernommen. Dass der Bau gemeinhin als "Alter Justizpalast" bezeichnet wird, hatte ich zwar auch schon gehört,

Einschub: Ich bin schon froh, dass ich nicht völlig übergeschnappt bin. Aber ich verfolge die Sache nicht weiter. Jedenfalls vielen Dank an alle, die sich um das Thema gekümmert haben. Ende des Einschubs.--ErwinLindemann (Diskussion) 12:06, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

das erscheint mir aber auch seltsam für ein Gebaüde, das jünger ist als der "Neue Justizpalast". Irrt da der allgemeine Sprachgebrauch?
Löschen würde ich den Artikel nicht, das Gebäude gibt es ja tatsächlich, die Frage ist nur, wie es korrekt benannt wird. Da dies einen konkreten Artikel betrifft, kopiere ich diese Diskussion mal auf dessen Diskussionsseite und würde vorschlagen, das dort weiter zu verfolgen. --bjs   10:48, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

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Die amtliche Liste der Baudenkmäler Münchens [1] (S.685) sagt „Neues Justizgebäude“, der justizielle Volksmund zuweilen „der Backsteinbau“, aber ein wirklich griffiger Eigenname ist da nicht entstanden. „Alter Justizpalast“ habe ich heute erstmals gehört, rührt ggf. daher, dass jemand die Neugotik mit Einflüssen der Neorenaissance für älter hielt als den Neubarock, was grundsätzlich nicht falsch ist, hier aber schon. --Feliks (Diskussion) 16:42, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das OLG bezeichnet es als "Hauptgebäude" [2]. Beim Baureferat heißt es einfach "Münchner Oberlandesgericht" (was zum Bauzeitpunkt noch zutraf, aber heute nur noch teilweise) und als "Erweiterungsbau zum Justizpalast" [3]. Hier ist mit alter Justizpalast tatsächlich der alte (frühere) gemeint, hier derselbe vom Stachus aus. "Alter Justizplast" für das OLG-Gebäude habe ich wie ErwinLindemann auch nichts gefunden. Eine "offiziele" Bezeichnung für das Gebäude scheint es also nicht zu geben, dann würde ich durchaus bei der beschreibenden Bezeichnung "Neues Justizgebäude" bleiben, die das Landesamt für Denkmalpflege verwendet (wobei das streng genommen nach 112 Jahren auch nicht mehr stimmt und es wesentlich neuere gibt). --bjs   17:50, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Wollte noch eine weitere Quelle einfließen lassen. Im jahr 1926 veröffentlicht das Staatsministerium der Justiz ein Buch über beide Gebäude. Hier wird zum einen vom "Der Justizpalast" am Lenbachplatz (älteres Bauwerk) und vom "Neue Justizgebäude" Luitpoldstraße (später erbaut) gesprochen. Grüsse,richard --Fentriss (Diskussion) 18:08, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank, Fentriss, für deine Ergänzung. Von dem Buch gibt es auch auf der Website des Oberlandesgericht einen kurzen Auszug zur Historie des Gebäudes. --bjs   20:02, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten