Diskussion:Neuchristen

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 92.75.9.205 in Abschnitt Widerspruch

Sind die Neuchristen eine Sekte oder eine Kirche? Bearbeiten

Beide Definitionen passen ("Eine Sekte bezeichnet eine religiöse Gruppierung, die im Widerstreit mit ihrer Umgebung sowie insbesondere etablierter Religionen steht.", "Eine Kirche ist 3. Die einer bestimmten Konfession zugehörige, in einer festen Organisationsform zusammengeschlossene christliche Glaubensgemeinschaft."). Wegen der geringen Mitgliederanzahl, der apokalyptischen Vorhersagen und dem Konflikt mit der römisch-katholischen Kirche scheint der Begriff der Sekte nahe zu liegen. Andererseits sind sie unter Katholische Kirche als christliche, katholische Gemeinschaft aufgeführt. Was nun? --Matthäus Wander 13:32, 7. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Ich hab mit beidem kein Problem, ich würde aber eher zu einer Sekte tendieren. -- Stahlkocher 13:42, 7. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Ich habe eine Änderung rückgängig gemacht, weil an der Diskussion vorbei Änderungen eines anonymen Benutzers durchgeführt wurden. Stern 19:22, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Naja, der unbekannte Benutzer wird ein Sektenmitglied sein. Kirchenmitglieder üben sich im Bußgang ;-) Ich hab mich zwischenzeitlich mal schlau geacht und werde das Thema noch ausarbeiten. -- Stahlkocher 19:30, 13. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Gültigkeit der Weihen Bearbeiten

Die apostolische Sukzession müsste bis zu den Aposteln zurückgehen. Da man auch in der katholischen Kirche sich da nie so sicher ist, sind das Spitzfindigkeiten. --MartinS 10:17, 18. Apr 2005 (CEST)

Zur Frage der apostolischen Sukzession eine kurze Anmerkung: Nach der auf der Homepage der Neuchristen veröffentlichten Sukzession leitet sich diese eindeutig von einem (vaganten) Bischof aus der Weihelinie der jansenistischen Erzbischöfe von Ütrecht ab. Die Weihelinie des frühesten dieser Bischöfe (es handelt sich Domenikus Maria VARLET, 1678-1742) geht - so wie die Weihelinien praktisch aller anderen katholischen Bischöfe unserer Tage (von ein paar orientalisch-uniierten Bischöfen abgesehen) - letztlich auf Kardinal Scipione REBIBA zurück, dessen Bischofsweihe vermutlich durch Kardinal Gaimpetro Carafa, den späteren Papst Paul IV, erfolgte. Da nicht anzunehmen ist, daß ein Kardinal Carafa seinerzeit nicht ebenfalls gültig zum Bischof geweiht wurde (und zwar seinerseits durch gültig geweihte Bischöfe), ist damit die apostolische Sukzession der Jansenisten-Bischöfe von Ütrecht wenigstens nicht unsicherer als die praktisch jedes Bischofs der röm-kath. Kirche.

Was die Meinung betrifft "Da man auch in der katholischen Kirche sich da nie so sicher ist, sind das Spitzfindigkeiten" noch eine kurze Korrektur:

Bischöfe werden seit frühester Zeit stets von mehreren Bischöfen konsekriert, nur in Ausnahmefällen erfolgen Bischofsweihen nur durch einen einzigen Bischof. Diese Regel wurde mit Sicherheit auch bis zur Weihe von Varlet beachtet. Erst bei diesem (der als erster dieser Sukzessionlinie ins Schisma mit Rom geriet) erfolgten die Weihe, die von ihm gespendet wurden, nur durch einen einzigen Bischof, nämlich Varlet. Dessen ungeachtet hat die röm.-kath. Kirche bis in die jüngste Zeit stets die Ansicht vertreten, daß die Weihen der Ütrechter Jansenisten-Kirche (und später die Weihen der Altkatholischen Kirchen) gültig seien - wenigstens, soweit sie vor der Einführung der Frauenordination erfolgten, da bis zu diesem Zeitpunkt eine im wesentlichen Bestand völlig gleichartige Glaubenslehre über das Wesen des Weihesakramentes angenommen werden konnte (was seit der Einführung der Frauenordination wenigstens zweifelhaft ist - und in Fragen der Gültigkeit von Sakramenten ist stets der "sententia tutior" zu folgen, sodaß eine (probabel) zweifelhafte Gültigkeit einer Ungültigkeit faktisch gleichzuhalten ist.

Angewandt auf die Sukzession des Schwertbischofs wäre daher die Frage zu klären, ob in seiner Weihelinie irgendein Ereignis berechtigte (=probable) Zweifel an der Gültigkeit einer Weihe eines seiner Vorgänger auslösen kann. Daß die röm.-kath. Kirche bislang keine Entscheidung zugunsten der Gültigkeit gefällt hat, ist dabei kein Indiz - das setzte nämlich voraus, daß ein Kleriker der Neuchristen um Aufnahme in den Klerus der röm.-kath. Kirche ersuchen müßte. Und das scheint bis dato nicht vorgekommen zu sein. Davor wird seitens der RKK sicherlich keine vorauseilende Stellungnahme abgegeben werden. -- Christianus

o.g. artikel wurde auf der löschdisk vom 27. mai für löschwürdig befunden. eine mehrheit sprach sich für einen redir auf diesen artikel aus. da es sich um die person "Nikolaus Schneider" handelt, wurde der artikel zuvor nach Nikolaus Schneider (Schwert-Bischof) verschoben und dann als redir angelegt. --ee auf ein wort... 03:13, 7. Jun 2006 (CEST)

Widerspruch Bearbeiten

Wird die Weihe nun von der RKK anerkannt? Ich bezweifle es. --92.75.9.205 23:54, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten