Diskussion:Naturschutzgebiet Weilersbachtal

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lhorn in Abschnitt Kleinengelein nicht Teil des NSG

Kleinengelein nicht Teil des NSG

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Die Waldabteilung Kleinengelein ist nicht Teil des NSG, das sich auf den Talgrund beschränkt. Sowohl das gewählte Bild als auch der Text "Eine weitere Besonderheit im Naturschutzgebiet ist das 53 Hektar große Naturwaldreservat Kleinengelein" sind deswegen falsch.

Es wäre sinnvoll, den Artikel aufzuteilen in einen zum NSG selbst und einen neuen zur Waldabteilung Kleinengelein.

--Lhorn (Diskussion) 15:16, 18. Jul. 2017 (CEST)Beantworten