Diskussion:Nachlasspflegschaft

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 91.6.119.125

die Erläuterung zur Vergütung und damit der Bezug auf VBVG ist in dieser verkürzten Form schlichtweg falsch. § 1915 Abs. 1 Satz 2 steht dem entgegen.

Ich vermisse eine Seite über den Berufsverband der Nachlasspfleger. (nicht signierter Beitrag von 91.6.119.125 (Diskussion) 21:32, 6. Jan. 2015 (CET))Beantworten