Diskussion:Nachläufer

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 129.70.170.182

"Nachläufer" bezeichnet IMHO auch ein Schriftstück (o.ä.), dass aufgrund der Art und Weise der Zu- bzw. Erstellung zu einem Zeitpunkt den Empfänger erreicht bzw. erstellt ist, zu dem der darin theamtisierte Sachverhalt sich in einer solchen Art und Weise geändert hat, dass das Schriftstück gegenstandslos geworden ist. Ein ähnlicher Begriff ist der "Irrläufer", die hier auch einen Eintrag hat. Klassiches Beispiel: A erhält eine Rechnung von B, die in der Zwischenzeit beglichen wurde. A ruft B an und fragt, was es mit dieser Rechnung auf sich hat. B prüft den Sachverhalt anhand des Kontostandes etc. und informiert A, dass es sich bei der fraglichen Rechnung um einen Nachläufer handelt. (nicht signierter Beitrag von 129.70.170.182 (Diskussion) 18:09, 22. Jun. 2016 (CEST))Beantworten