Diskussion:Mutterschutzverordnung

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rapober in Abschnitt Begriffsklärung

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...sobald die eigtl. Mutterschutzverordnung, due wegen des Verweises in der SoldatinnenMuSchV noch Rechtsquellenqualität hat, müsste dieser Artikel auf Mutterschutzverordnung (Begriffsklärung) verschoben oder gelöscht werden, weil sein Gehalt auch in Mutterschutzrecht aufgehen könnte. --AHK 21:48, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ja, das soll mir recht sein. Allerdings ist die Mutterschutzverordnung ja nicht mehr in Kraft, sodass sich die Frage stellt, ob sich da überhaupt noch ein Artikelschreiber findet. Die MuSchSoldV verweist meines Wissens nicht auf die MuSchV. --Haschen nach Wind 22:35, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Begriffsklärung

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Aus meiner Sicht ist hier ein klassischer Fall für eine Begriffsklärung gegeben - hier wird nichts erklärt, sondern (nur) auf die jeweils unterschiedlichen Artikel verlinkt. Gibt es häufig auch bei anderen Rechtsvorschriften, Bsp. Arzneimittelgesetz. Gruß --Rapober 22:01, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten