Musisches Gymnasium nicht gleich Musikgymnasium - sachlich falsche Weiterleitung! Bearbeiten

Jedenfalls in Bayern ist das Musische Gymnasium gesetzlich verankert. (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 9 (3) Satz 1). Der Musische Charakter bezieht sich dabei gleichermaßen auf die Fächer Deutsch, Kunsterziehung und Musik. Die Bezeichnung Musikgymnasium greift entschieden zu kurz. Die entsprechende Weiterleitung ist irreführend. --GrafTele 09:38, 18. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hallo. In der Tat sind Musisches- (mehrere Künste) und Musikgymnasium etwas unterschiedliches. Einen Grund für die inhaltlich falsche Vermengung der Begriffe habe ich dem Artikel hinzugefügt: Die Idee des Musikgymnasiums geht auf den jüdischen Beamten Leo Kestenberg zurück, der wegen seiner Religionszügehörigkeit nach dem Altonaer Blutsonntag aus dem Erziehungsministerium entlassen wurde. Den Nationalsozialisten gefiel zwar seine Idee (Hitler wollte ein Gegengewicht zu den kirchlichen Einrichtungen Thomanerchor und Regensburger Domchor), sie wollten aber Kestenbergs Namen tilgen - daher bezeichneten sie die beiden Musikgymnasien in FFM und Leipzig als "Musisches Gymnasium". Quelle: Heldmann, siehe Artikel --Fippo 01:03, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten