Diskussion:Multimodaler Transport

Beim multimodalen Transport werden haftungsrechtlich die Vorschriften des §§452-452d HGB geltend gemacht.


Ein konkretes allgemeinverständliches Beispiel direkt nach der Einleitung wäre hilfreich, etwa so:

Eine Ware wird in München zunächst in Behältern auf einen LKW geladen. Der fährt zur Bahn und lädt die Ware auf einen Güterzug. Der fährt nach Hamburg in den Hafen. Hier wird die Ware auf ein Schiff geladen und nach USA gebracht. Dann Umladung auf LKW und zum Empfänger.

Ist das ein Beispiel für Multimodaler Transport? -- tsor 11:46, 10. Jan 2005 (CET)

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