Diskussion:Mitglieder der Württembergischen Landstände 1825 bis 1831

Rabergs Handbuch und das Königlich Württembergische Hof- und Staatshandbuch Bearbeiten

Als Grundlage zur Erstellung der Listen über die Mitglieder der Württembergischen Landstände diente bislang allein das Buch von Frank Raberg. Die hier zu disktierende Liste wurde zusätzlich mit den verfügbaren Ausgaben des Königlich Württembergischen Hof- und Staatshandbuchs abgeglichen. Näheres dazu wird auf der Diskussionsseite hier behandelt. --Stolp 17:41, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Vorsicht bei der Zuordnung der Vertreter der Ritterschaft zu den Kreisen Bearbeiten

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wo es Unterschiede zwischen der Zuordnung von Abgeordneten des ritterschaftlichen Adels zu den Kreisen bei F. Raberg und dem Staatshandbuch von 1828 gibt.

Abgeordneter des ritterschaftlichen Adels Zuordnung im Handbuch von Frank Raberg Zuordnung im Staatshandbuch von 1828
Freiherr Gustav von Berlichingen Jagstkreis Neckarkreis
Johann Friedrich Cotta von Cottendorf Neckarkreis Schwarzwaldkreis
August Freiherr von Hornstein-Bußmannshausen Jagstkreis Donaukreis
Karl Eberhard Freiherr Varnbüler von und zu Hemmingen Neckarkreis Schwarzwaldkreis
Freiherr Josef von Raßler Raßler taucht nirgends auf, wurde offenbar ganz vergessen Donaukreis

Folgt man den Angaben im Staatshandbuch von 1828, so stimmen die Zahlen der Abgeordneten für die jeweiligen Kreise: je drei im Neckar-, Jagst- und Schwarzwaldkreis und vier im Donaukreis, insgesamt also 13. --Stolp 22:46, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten