Diskussion:Ministre plénipotentiaire

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gestumblindi in Abschnitt Aktualität des Artikels

Aktualität des Artikels Bearbeiten

Ist denn das noch aktuell, was im Artikel steht? In den Listen des deutschen, schweizerischen und österreichischen Diplomatischen Corps gibt keinen einzigen Diplomaten, der diese Bezeichnung trägt. Das, was heute ein "ministre" ist, entspricht im deutschen dem "Gesandten". Die frühere Bezeichnung "Envoyé Extraordinaire et Ministre Plénipotentiaire" stammt aus einer Zeit, als es noch keine Selbstverständlichkeit war, Botschafter auszutauschen, sondern viele Staaten darauf beschränkt waren, Gesandtschaften zu errichten, denen der jeweilige Gesandte (ministre) vorstand und der damals der höchste Repräsentant war. Er trug dann oft diese relativ lange Bezeichnung, schön zu sehen hier, in einem alten fränzösischen Wörterbuch von 1804, manchmal auch ohne den "envoyé", manchmal auch zusätzlich zum "ambassadeur". Heute ist die Spitze der diplomatischen Vertretung nahezu überall ein "Ambassadeur extraordinaire et plénipotentiaire", zu deutsch der "Außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter". Im Nachrang folgen dann nur noch der "ministre" (Gesandter) oder "ministre-conseiller" (Gesandter-Botschaftsrat). Allerdings findet sich auf der Homepage der Deutschen Botschaft Paris in der französischen Sprachfassung die Bezeichnung "ministre plénipotentiaire", der in der deutschen Fassung dann nur der übliche "Gesandte" ist. Das ist aber so ziemlich das einzíge Beispiel, das mir aus der Neuzeit begegnet ist. Hat jemand weitere Informationen zu diesem Thema? --Opihuck 23:53, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter" ist gang und gäbe, siehe zB http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Behoerdenleiter__und__Abteilungen.html oder http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/VereinigteStaatenvonAmerika/DeutscheVertretungen_node.html oder http://www.bmeia.gv.at/botschaft/strassburg/das-generalkonsulat/oesterreichische-stellen-in-frankreich.html (willkürliche Stichproben), so daß ich mich ganz im Gegenteil frage, ob es noch andere gibt. Firmian (Diskussion) 16:23, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Aktuelles Beispiel: Die Botschafterin Polens in der Schweiz wird hier auch als "Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafterin der Republik Polen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie im Fürstentum Liechtenstein" bezeichnet. Gestumblindi 14:30, 6. Nov. 2021 (CET)Beantworten