Diskussion:Milch-Prozess

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 194.126.228.2 in Abschnitt Die Anklagepunkte

Kreuzverhör

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Entlastungszeuge im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher benannt worden und hatte dort im Kreuzverhör Aussagen gemacht, die ausreichend Stoff für eine Anklage lieferten ...Frag mich grade: Gab es damals sowas wie ein Zeugnisverweigerungsrecht, sobald man sich selbst belasten könnte? "Vielmehr hatte Milch zuvor als Entlastungszeuge für Göring, Speer und Sauckel auf Vorhalt von Dokumenten hin mehrere ihn belastende Sachverhalte eingeräumt." ..was ist gemeint mit "Entlastungszeuge"..? Hat er sie tatsächlich entlastet? ..wär interessant zu wissen. (hab das Buch von Friedhelm Kröll leider nicht) --HotChip 13:35, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Leider finde ich das Buch nicht, obwohl es eigentlich mit einem Griff zur Hand sein müsste... Es gibt IMO dazu auch keine nähere Auskunft. --- Die Vereidigung als Zeuge, seine Befragung durch Görings Verteidiger Stahmer und das spätere Kreuzverhör findest du in IMT Band 9 Seite 54ff (beginnend am 77. Verhandlungstag, Freitag 8. Mai 1946, fortgesetzt am 78. V-Tag). Dort zitiert der Ankläger aus Dokumenten und Protokollen des Luftfahrtministeriums, bei denen es z.B. um den Einsatz von Kriegsgefangenen bei der Luftabwehr oder KZ für "Bummelanten" unter Fremdarbeitern geht - Milch hatte diese unterschrieben bzw. war anwesend. Ich habe nicht weiter nachgeschlagen, meine aber, dass Milch auch für Speer u.a. als Entlastungszeuge geladen war. -Holgerjan 15:32, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Anklagepunkte

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Dort heißt es: Ein dritter Anklagepunkt bezog sich auf Milch als Rüstungsorganisator, der für Sklavenarbeit verantwortlich zeichnete.

Da fehlt ein Artikel, z. B.

Ein dritter Anklagepunkt bezog sich auf Milch als Rüstungsorganisator, der ihn für Sklavenarbeit verantwortlich zeichnete. (nicht signierter Beitrag von 194.126.228.2 (Diskussion) 13:45, 16. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten