Diskussion:Michel Aupetit

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Warum tritt er dann zurück?

Warum tritt er dann zurück?

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wenn er alles bestreitet, macht das ja keinen Sinn. Irgendein Fehlerverhalten muss er ja zugegeben haben. fehlt noch -- Toni 18:25, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hat er doch zugegeben: Ein „doppeldeutiges Verhältnis zu einer Frau“ ohne „Liebes-“ oder „sexuelle Beziehung“, das „schwere Verwirrung der Gläubigen“ verursacht hat. --Andrsvoss (Diskussion) 13:00, 3. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Diese Sicht ist zu vordergründig bzw. oberflächlich. Eine Rolle spielte die Medienkampagne gegen Aupetit. Im Dezember 2021 sagte Papst Franziskus gegenüber Journalisten, dass Aupetits Ruf nach den medialen Anwürfen und den "Gerüchten" so beschädigt gewesen sei, dass er seine Diözese nicht mehr habe regieren können. Nicht wegen seiner Sünde - sondern wegen der öffentlichen Vernichtung seines Rufs. "Ich habe den Rücktritt von Aupetit angenommen nicht auf dem Altar der Wahrheit, sondern auf dem Altar der Heuchelei", sagte Franziskus. Dazu merkte der KNA-Journalist Alexander Brüggemann an: Was bedeutet das für künftige Fälle dieser Art? Muss ein unliebsamer Kirchenmann nur heftig genug angeworfen werden, damit seine umgehende Entlassung erfolgt? Das wäre quasi eine Ermunterung zum Rufmord. [1] --Pinguin55 (Diskussion) 17:47, 18. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ja so sind Rechtslage und Praxis der Kirche: "die schwere Verwirrung der Gläubigen" einerseits und die "medialen Anwürfe und Gerüchte" andererseits sind nur zwei sprachliche Benennungen für dasselbe Phänomen. Vgl. z.B. Can. 1741, der sagt: Die Grunde, deretwegen ein Pfarrer seiner Pfarrei rechtmäßig enthoben werden kann, sind vornehmlich folgende Verhaltensweisen, die für die kirchliche Gemeinschaft schweren Schaden oder Verwirrung verursachen: … Verlust des guten Ruf es bei rechtschaffenen und angesehenen Pfarrangehörigen oder Abneigung gegen den Pfarrer, die voraussichtlich nicht so bald behoben werden; kann. Für den Verlust des guten Rufes oder der Abneigung bedarf es keinerlei Schuld des Amtsinhabers. --Andrsvoss (Diskussion) 13:56, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Referenz

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Hallo Legatorix, für die Referenz aus der FAZ hast du keinen Link? Der Hauptgrund für die ORF-Quelle war, dass sie allgemein verfügbar ist. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 14:33, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hallo, Michael, nein, zu meiner heutemorgendlichen Zeitlungslektüre, aus der ich zitiert habe, habe ich leider keinen Link. Ich denke, auch die Print-FAZ hat eine Nennung verdient. Muss ja nicht alles online sein... Grüße! --Legatorix (Diskussion) 15:06, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Hier habe ich jetzt doch eine (allerdings nicht wortgleiche) Online-Version meiner Morgenlektüre gefunden. --Legatorix (Diskussion) 15:11, 7. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Danke dir Antwort, dann ist das so okay. Daher habe ich auch nichts gefunden. Eigentlich wollte ich nur mein verhalten rechtfertigen. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 12:19, 8. Dez. 2021 (CET)Beantworten