Diskussion:Międzylesie

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Wietek in Abschnitt ...

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Der Satz "Die Wappen in ihrer Gesamtheit sind die 16 Wappen des Sohnes David Heinrich von Tschirnhaus, der 1608 durch den Kaiser Rudolph II. in den Freiherrnstand erhoben wurde, eine nachträgliche Anerkennung der Verdienste der Familie von Tschirnhaus für Land und Kaiser." ist irgendwie nicht verständlich. Sind das noch 16 weitere Wappen für David Heinrich von Tschirnhaus oder sind das die im Vortext schon beschriebenen Wappen? --Wietek 12:57, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Es sind die im Vortext beschriebenen Wappen -- Christof

thamo von glaubitz und sein sohn thamo der jüngere von glaubitz oder otto von glaubitz und sein sohn otto der jüngere von glaubitz laut dem wiki-eintrag "karpenstein" ? (nicht signierter Beitrag von 80.187.101.113 (Diskussion | Beiträge) 00:47, 24. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Aussage, dass David v. Tschirnhaus 1618 das Gut Schönfeld unrechtmäßiger Weise an sich brachte, ist nicht korrekt.

David v.Tschirnhaus lebte und starb 1600 auf Schönfeld, welches dann erblich auf Michael v.Tschirnhaus überging. Von ihm ging Schönfeld an seinen Sohn Friedrich Frhr. v.Tschirnhaus über, der aber bereits 1614 starb. Seine Witwe Juliana geb. v.Danwitz heiratete darauf den Johann Arbogast v. Annaburg. Sie starb 1617.

Nunmehr begann ein der langwieriger Prozess um den Besitz der Herrschaft Schönfeld. David und Heinrich v.Tschirnhaus verlangten aber zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mündel und erhielten am 1.3.1618 von dem Glatzer Hauptmannschaftsverwalter die Immission in die Güter.

Der Freiherr von Annenberg erwirkte jedoch seinerseits am 4.4.1618 einen Gegenbefehl, den der Glatzer Amtshauptmann Nickel von Gersdorf sogar mit der militärischen Macht zur Ausführung brachte, indem er die Mittelwalder Mannen des David Heinrich vertrieb. Im Erbschaftsprozess siegten schließlich die Kinder des Friedrich v.Tschirnhaus. 1653 erhielten die Tschirnhausischen Erben die Herrschaft Schönfeld zurück.

Ich möchte darum bitten, diesen bewussten Satz zu löschen. Vielen Dank.

Christof v.Tschirnhaus

Quellen:

Prof. Curt Reinhardt: „Die von Tschirnhaus und Bolkenhain auf Mittelwalde“ In Glatzer Heimatblätter XVI. 1. Juli 1930, Heft 3

Familienchronik „Die v.Tschirnhaus auf Bolkenhain und Baumgarten“ James Liesegang, Hösel, 1937 (nicht signierter Beitrag von 85.233.18.124 (Diskussion | Beiträge) 17:41, 6. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Das steht so bei Joseph Kögler, der wie kein anderer ein gewissenhafter und kenntnisreicher Heimatforscher des Glatzer Landes war. Nachdem die Witwe Juliana geb. von Damnitz nach dem Tod Friedrichs die verschuldete Herrschaft übernahm, kann davon ausgegangen werden, dass sie ihr auch rechtlich gehörte und durch ihre Heirat 1616 mit Johann Arbogast von Annenberg an diesen gelangte. Da ist es gut vorstellbar, dass damit die Tschirnhaus nicht einverstanden waren und es zu langwierigen Streitigkeiten kam. Und die überlieferten Berichte aus der damaligen wirren Zeit werden sicher auch eine politische oder konfessionelle Färbung haben und die eine oder die andere Seite vertreten. --Wietek 18:59, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Die Herrschaft Schönfeld fiel 1653 nicht an die Tschirnhaus'schen Erben zurück. Nach Kögler wurde sie 1648 von Annenbergs Sohn Heinrich an Michael Ferdinand von Althann verkauft, bei dessen Nachkommen sie noch im 19. Jahrhundert war. --Wietek 19:44, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Auch Curt Reinhardt war ein gewissenhafter Forscher, der 1929/30 div. Urkunden im damaligen Breslauer Stadtarchiv und Schloßarchiv zu Mittelwalde eingesehen hat.

Danach haben die Tschirnhäuser tatsächlich Schönfeld zurück erhalten. Zitat, Seite 116:

„Der Prozess lief indessen weiter, während das Dorf Schönfeld in den folgenden Jahren der politisch-religiösen Wirren von einer Hand in die andere ging. Die an dem Streit unmittelbar beteiligten Personen waren längst verstorben, als der Prozess 1653 durch einen gütlichen Vergleich zwischen den Tschirnhausischen Erben (meist Urenkeln des Michael v.Tschirnhaus) und der Tochter des Arbogast von Annenburg, Maria Maximiliana Gräfin von Heberstein, ein Ende fand. Die Tschirnhausischen Erben erhielten die Herrschaft Schönfeld zurück, verkauften sie aber alsbald für 25.000 Gulden rhein. an Michael Ferdinand Grafen von Althann, der mit dem Grafenhaus Heberstein verschwägert war. Jener berühmter Prozess hat 80.000 Taler Kosten verursacht und wurde durch ein kaiserliches Absolutorium am 15. Juni 1657 endgültig geschlossen.“

In der Abhandlung „Die von Tschirnhaus und Bolkenhain auf Mittelwalde“ hat Curt Reinhardt übrigens Joseph Kögler mehrere Fehler nachgewiesen.

Zitat: „Kögler hat 1806 in seiner Dokumentierten Geschichte und Beschreibung der Herrschaft und Pfarrei Schönfeld (abgedruckt in Viertelj. VIII. Band. 1888) berichtet, daß David von Tschirnhaus eine geborene Kruschina von Leuchtenburg (Lichtenberg) zur Ehe gehabt habe, „wie über dem Eingang des Schönfelder Schlosses in Stein gehauen zu finden.“ Hier liegt aber ein Irrtum vor, weil Kögler die dort befindliche Wappentafel falsch gedeutet hat...


Die Angabe, daß die Burggräfin Elisabeth von Dohna die Gattin des Friedrich von Tschirnhaus gewesen ist, ist falsch. Sie geht auf Kögler zurück, der ja auch Friedrich als den älteren der Söhne des Michael bezeichnete. Auch die anschließenden Mitteilungen Köglers über die zweite Heirat des Friedrich von Tschirnhaus sind unrichtig.“ -Siehe auch Artikel Schönfeld-


Ferner schreibt Reinhardt: „Die Juliana von Danwitz wird von Kögler immer eine von Damnitz genannt, was zweifellos falsch ist, und als zweite Frau des Friedrich v.Tsch. bezeichnet wird, weil er in der ersten Ehe mit der Burggräfin von Dohna verheiratet gewesen sein soll, die 1611 verstarb. Letztere aber war die Gattin seines Bruders Hans.

Die Juliane Freiin von Annaburg starb bereits im Jahre 1617. Als Todesjahr wird von Kögler 1625 angegeben, was unrichtig ist. Die oben berichteten Streitigkeiten würden sonst unverständlich sein.“ Zitat Ende.

So dokumentiert von Prof. Reinhardt aus dem Jahre 1930.

Vielleicht sind diese Informationen ja von Interesse.

Christof v.Tschirnhaus (nicht signierter Beitrag von 85.233.18.8 (Diskussion | Beiträge) 13:45, 7. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ob die Herrschaft Schönfeld rechtmäßig oder unrechtmäßig an Tschirnhaus gelangte, werden wir mit den gegensätzlichen Aussagen nicht klären können. Der Dich störende Satz ist quellenmäßig belegt, wenn Du andere Quellen hast, dann kannst Du es ändern, oder z. B. in einer Fußnote darauf hinweisen. Aber ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass die damalige Situation für die Tschirnhaus nicht so rosig war. Sie standen nicht auf der Seite der Habsburger sondern der böhmischen Stände. David Heinrich von Tschirnhaus wurde 1620 vom Winterkönig zum Landeshauptmann der Grafschaft Glatz ernannt und entzog sich einer Verurteilung nach der Schlacht am Weißen Berg durch Flucht. Seine Besitzungen (Mittelwalde, Schönfeld, Wölfersdorf) wurden vom Kaiser konfisziert und an dessen Gefolgsleute verschenkt oder günstig abgegeben. Nur jene Verurteilten, die nachträglich konvertierten (z. B. die Stillfried), wurden begnadigt und erhielten ihre Besitzungen teilweise zurück. Dazu gehörten jedenfalls die Tschirnhaus nicht. Allerdings heißt es bei Arno Herzig: Geschichte des Glatzer Landes (S. 137):
"Zu der Gruppe der Untergegangenen ist ebenfalls das reichste Grafschafter Adelsgeschlecht, die Tschirnhaus, zu rechnen, wenn auch die Schwestern 1648 den Besitz Mittelwalde erwarben und noch eine kurze Zeit, bis 1655, behielten."
Dagegen wird diese Frage im zitierten Handbuch der historischen Stätten elegant umschifft: "Die v. Tschirnhaus verloren als Anhänger des Winterkg. Friedrich V. für eine Zeitlang Stadt und Herrsch. M. 1653 kaufte beides Reichsgf. Michael Ferdinand v. Althann..."
Und bei Kögler heißt es sinngemäß: 1637 gelang es David Heinrich von Tschirnhaus, seine Güter in der Grafschaft Glatz wieder einzulösen. Nach seinem Tode 1652 verkaufte seine Witwe Maria Hedwig von Dohna auf Liebrose und ihre Miterben 1653 die Herrschaften Mittelwalde und Wölfelsdorf dem Reichsgrafen Michael Ferdinand von Althann.
Das sind also schon drei verschiedene Aussagen, die nicht so leicht unter einen Hut zu bringen sind. --Wietek 16:31, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten