Diskussion:Metropolitangericht

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Moguntiner in Abschnitt Reform der Eheannulierungsverfahren

Reform der Eheannulierungsverfahren

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Im September 2015 wurden die Metropolitangerichte durch eine Reform unter Papst Franziskus entlastet. Einer zweiten Instanz in Eheannulierungssverfahren bedarf es nicht mehr.

StraMaLaTA (Diskussion) 19:54, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte keine Schnellschüsse. Es kann nach wie vor Revision bei den Metropolitangerichten in Ehesachen eingelegt werden. Es entfällt nur die obligatorische Überprüfung der erstinstanzlichen Urteile und auch das erst ab dem 8. Dezember.--Moguntiner 18:08, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten