Sicherheitshinweise

Bearbeiten

Nicht in RL 67/548/EWG, Anhg. 1 gelistet.--Dr.cueppers - Disk. 14:17, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Weitere Anmerkungen: Diverse Fehler!
1) Die R-Sätze sagen "giftig" aus - dann ist auch das Symbol dafür nötig!
2) Die Gefahrenbezeichnung "ätzend", Symbol "C" schließt die
Gefahrenbezeichnung "reizend", Symbol "Xi" ein; letztere entfällt deshalb, siehe Gefahrensymbole.
3) Wenn wirklich "giftig" gilt, dann schließt dies sowohl "C" als auch "Xi" ein.
4) Sämtliche derzeitigen Angaben bedürfen erst einmal einer seriösen Quelle!
Vorher hat eine Änderung wenig Sinn!
--Dr.cueppers - Disk. 14:34, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Woher ich die Angaben damals hatte, kann ich leider nicht mehr rekonstruieren. Mitte letzten Jahres war die Formatvorlage der Chemiebox noch etwas anders als heute. Zu einer Angabe der Quellen wurde man da nicht aufgefordert. Hier beispielsweise sind die Angaben der R-Sätze gleich wie im Artikel. Vielleicht wäre aber diese Quelle, bei der R53 für MI nicht enthalten ist, korrekt. Mehr dazu kann ich leider auch nicht sagen. Ich bin kein Experte, was Gefahrensymbole angeht. --Leyo 16:33, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
In der GESTIS-Stoffdatenbank habe ich gerade vertrauenswürdige Angaben gefunden und in den Artikel eingebaut. --Leyo 17:27, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Korrigiert, jetzt ist alles o.k.; nur der allererste Satz oben behält seine Gültigkeit.--Dr.cueppers - Disk. 18:12, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Gelistet (EG 220-239-6) in RL 67/548/EWG im Gemisch mit Chlorderivat. Da Angaben strenger (T etc.), diese übernommen. --Minutemen ± 22:25, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gesundheitsschädigung

Bearbeiten

Da es sich um noch nicht allgemein anerkannte Forschungsergebnisse handelt, vorerst als link hier: http://www.medizinauskunft.de/artikel/wohlfuehlen/schoensein/09_12_kosmetika.php . Wie sich gegen die Vorwürfe gewehrt wird, ist auch ganz aussagekräftig ("äußerst niedrige Konzentration" usw.) http://www.skw-cds.ch/fileadmin/user_upload/Files%20D/Stellungnahmen/Kosmetika_Inhaltsstoffe/Konservierungsstoff_MIT.pdf Saxo 15:52, 19. Okt. 2007 (CEST) Dead Link/URL Änderung http://www.skw-cds.ch/fileadmin/skwcdsch/02_Kosmetik/Empfehlungen_Cosmetics_Europe_zu_MIT.pdf 10:15, 19. April 2014 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 95.33.94.239 (Diskussion))Beantworten

Habe gerade erfahren, dass Methylisothiazolin für kosmetische Produkte verboten worden ist oder jetzt wird. Leider keine Quellenangabe bekommen. Hat jemand mehr Informationen zu dem Thema? (nicht signierter Beitrag von NilsG (Diskussion | Beiträge))

Verordnung (EU) 2016/1198 der Kommission vom 22. Juli 2016 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel --Leyo 13:03, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Kennzeichnung

Bearbeiten

Der Einzelstoff(!) MIT ist tatsächlich als gesundheitsschädlich, sensibilisierend, reizend und umweltgefährlich eingestuft. Diese Einstufung beruht auf Einzelprüfungen (Anhang IV der RL 67/548/EWG). Die erheblich strengere Einstufung des in Anhang I dieser RL enthaltenen Stoffgemisches beruht auf einer deutlichen Synergiewirkung. Nur in Verbindung mit dem Chlorderivat (und NUR DANN!) kommt diesem Gemisch die Einstufung giftig, ätzend, sensibilisierend und umweltgefährlich zu. Das Gemisch CIT/ MIT besitzt auch eine deutlich höhere Bakterizide Wirkung als die Summe der Einzelkomponenten.

Vorstehender, nicht unterschriebener Eintrag von Benutzer:79.222.196.55 ist sachlich korrekt: Wenn die RL-Einstufung "das Gemisch" betrifft, so kann (darf) man das nicht auf eine einzelne Komponente beziehen.
(Einfaches Beispiel: "Die Kennzeichnung von Königswasser gilt nicht für Salzsäure")
Jetzt sind im Artikel die Kennzeichnungseinträge und die angegebene Quelle falsch, weil der in der Quellenangabe "interpretierte" Text nicht stimmt.
Muss zurück auf den vormaligen GESTIS-Eintrag!
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:56, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten
OK, ich habe die Gefahrstoffkennzeichnung von GESTIS übernommen. Diese entspricht übrigens nicht der von der IP eingetragenen… --Leyo 20:29, 30. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mechanismus der bioziden Wirkung

Bearbeiten

Gibt es Hinweise, wie die biozide Wirkung biochemisch zustande kommt? (nicht signierter Beitrag von 85.5.149.19 (Diskussion) 01:28, 28. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Isothiazolinone reagieren mit Thiol- und Aminogruppen. Sie können so z. B. Enzyme unbrauchbar machen. --FK1954 (Diskussion) 18:06, 8. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Tattoo-Tinten

Bearbeiten

Nach aktuellen Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt findet sich die Substanz häufig in Tattoo-Tinten. MfG--2003:88:EF23:2301:B0B9:38B4:6428:ADCD 15:41, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Anteil der Bevölkerung, die allergisch reagieren

Bearbeiten

Im Artikel ist die Zahl von 0,1% der Bevölkerung genannt, die allergisch reagieren. Im Spiegel link zum Artikel sind unter Berufung auf den Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) im Jahr 2014 7,1% genannt. Kann jemand diesen Widerspruch aufklären? Was ist der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Debatte? Danke. --Robert (Diskussion) 14:08, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Angabe der Obergrenze in Rinse-off-Produkten innerhalb der EU veraltet?

Bearbeiten

Der Artikel nennt eine Grenze von 100 ppm.
Gilt seit 2018 allerdings nicht sogar eine Obergrenze von nur 15 ppm?
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1224&from=EN

--2003:F6:2715:3300:8826:A6B9:F5D7:FC30 21:32, 13. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Ich hab's ergänzt. Beim nächsten Mal die Änderung gleich selbst vornehmen. --Leyo 22:17, 13. Feb. 2020 (CET)Beantworten