Küstenmeer ist Teil vom Staatsgebiet oder nicht?

Bearbeiten

In folgender Passage befindet sich ein Widerspruch:

Von den oben genannten Meereszonen unterliegen die Inneren Gewässer und das Küstenmeer der (nur durch das Völkerrecht eingeschränkten) staatlichen Souveränität des Küstenstaates und zählen somit zum Staatsgebiet.
[...]
Küstenmeer, Anschlusszone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel sind Zonen, in denen der Küstenstaat bestimmte, genau definierte Rechte (insbesondere zur wirtschaftlichen Nutzung) besitzt. Diese Zonen gehören jedoch nicht zum Staatsgebiet.

Hervorhebung meinerseits. Gehört das Küstenmeer nun zum Staatsgebiet oder nicht? MacCool (Diskussion) 03:08, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten