Änderungen nötig: Eintritt ins Kloster, Verhältnis Rathausen / Thyrnau

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Meine Änderung wurde leider von einem offensichtlich überforderten Moderator revertiert. Fakt ist: Man tritt bei den Zisterzienserinnen nicht in eine Kongregation ein, allenfalls in den Orden. Genau genommen aber in das Kloster - man gelobt ja u.a. die Stabilitas loci. Außerdem ist Frau Bernat nicht Priorin von Thyrnau, sondern die Äbtissin. Sie ist damit GLEICHZEITIG Äbtissin in der Tradition des aufgelösten Klosters von Rathausen (Nr. 48) und die fünfte Äbtissin (seit der Neugründung) in Thyrnau. Siehe dazu http://www.zisterzienserlexikon.de/wiki/Bernart,_Mechthild (nicht signierter Beitrag von 188.104.104.8 (Diskussion) 20:28, 29. Jan. 2021 (CET))Beantworten