Diskussion:Martin Worms

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lexberlin in Abschnitt Vertretung des Ministers

Martin Worms lebt

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Ich lese die Quelle und weitere Artikel zum zweiten Tod im Finanzministerium so, dass Herr Worms über den Tod eines Mitarbeiters per E-Mail informiert hat, aber selber nicht gestorben ist. Die Angabe, das Herr Worms tot sei, ist falsch. --2A02:908:1D5:ECA0:915D:1C84:4D34:DA87 12:58, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Vertretung des Ministers

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Die in dem Artikel enthaltene Angabe „Vom 29. März 2020 bis zur Ernennung des Nachfolgers des verstorbenen Finanzministers Thomas Schäfer am 31. März 2020 führte Worms die Amtsgeschäfte des hessischen Ministers der Finanzen.“ ist mindestens irreführend. Die Geschäftsordnung der hessischen Landesregierung (GOL) vom 10. Februar 1995 (GVBl. I vom 3. März 1995) bestimmt:

§ 7 Vertretung

(1) Die Landesregierung regelt die gegenseitige Vertretung ihrer Mitglieder; § 5 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Für die laufenden Geschäfte ihres Geschäftsbereichs werden die jeweiligen Mitglieder der Landesregierung durch die Staatssekretärin oder den Staatssekretär und im Falle von deren oder dessen Verhinderung durch dazu bestimmte Bedienstete vertreten.

Für die dreitägige Verhinderung des Ministers galt nichts anderes als während einer sonstigen Abwesenheit. Der Staatssekretär führt in dieser Zeit nur die laufenden Amtsgeschäfte und im übrigen wird der Minister nach Abs. 1 durch ein anderes Regierungsmitglied vertreten, was ein Staatssekretär im Regelfall und auch in Hessen nicht ist. Enzyklopädische Bedeutung hat der eingefügte Satz nicht, weshalb ich ihn streiche.--Lexberlin (Diskussion) 11:44, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten