Diskussion:Martin Vogler (Politiker, 1928)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Miebner

Hallo 32X, kurze Antwort auf deine Frage im Bearbeitungskommentar („Hängt die relativ kurze Zeit als Bürgermeister eventuell mit dem Eintritt ins Rentenalter zusammen?)“: Gemäß §49 Abschnitt 1 der Sächsischen Gemeindeordnung v. 21. April 1993 erlischt das passive Wahlrecht bei Wahlen hauptamtlicher Bürgermeister mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Also ja. Er hatte eine volle Amtszeit, die damals noch 4 statt der jetzt in Sachsen üblichen 7 Jahre dauerte. --Miebner (Diskussion) 19:33, 25. Aug. 2015 (CEST)Beantworten