Der Beitrag "Martin Schippert" (auch in französisch und deutsch) ist praktisch vollständig kompiliert aus den Rechercheergebnissen, die ich im Buch "Tino - König des Untergrunds", Verlag Orell Füssli, Zürich 2003, veröffentlicht habe. Der Autor "Mugcracker" bemerkt in seinem Diskussionsbeitrag vom 17. Dezember 2006, 23.05 Uhr auch freimütig. "Quellen: Internet und v. a. Buch von Willi Wottreng, das noch viel mehr hergegeben hätte". Diese Nutzung meines Buches erfolgt ohne meine Einwilligung. Ich würde diese hingegen geben, wenn der Beitrag substantiell gekürzt wird (z. B. auf einen Viertel.) Sonst muss ich Urheberrechtsverletzung feststellen. ch bitte um Stellungnahme. Willi Wottreng. williwottreng@smile.ch, Buchautor
- Ist also dieser Artikel in seiner ersten Version eine wörtliche oder fast wörtliche Übernahme aus dem genannten Buch? Sollte das so sein, muss dieser Artikel als Urheberrechtsverletzung gelöscht werden. Bitte um Antwort und ggf. die Fundstelle (Seitenzahlen). --Wikifitz 11:02, 10. Jan. 2007 (CET)
Wörtlich übernommen ist glaube ich fast nichts. Ich bin einfach das Buch durchgegangen und habe alles in meinen eigenen Worten
zusammengefasst, den Zeitablauf des Buchs jedoch übernommen. Ich muss schon selber sagen, dass ich zu weit gegangen bin, habe fast jede interessante Anekdote widergegeben und fast alle Infos/Daten* verraten, da es so schwer war, irgendetwas auszulassen. Im Nachhinein streichen geht besser, und jetzt ist der Artikel auch enzyklopädischer.
(*die Infos sind zudem ziemlich exklusiv, Herr Wottreng musste einige auch gerichtlichem Weg erkämpfen, deshalb verstehe ich ihn: www.polyreg.ch/bgeleitentscheide/Band_127_2001/BGE_127_I_145.html - dort ist sein Fall sogar zu einem Fallbeispiel geworden oder so!)
Die Recherchearbeit, die Herr Wottreng geleistet hat, ist sicherlich beachtlich und ist auf jeden Fall (wie geschehen) durch eine Quellenangabe zu würdigen. Aber vorsichtshalber sollte auch darauf hingewiesen werden, dass reine Tatsachen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Unter das Urheberrecht fallen konkrete Formulierungen und bei längeren Texten möglicherweise auch die Anordnung der einzelnen Tatsachen und die Bezüge, die zwischen ihnen hergestellt werden. Ich kenne das Buch nicht und kann deswegen nicht beurteilen, ob der Artikeltext insofern einer Genehmigung des Buchautors bedurfte, um keine Urheberrechtsverletzung darzustellen; aber es ist jedenfalls zumindest möglich, einen Artikel zu schreiben, der ein Buch als Quelle verwendet (und nennt), jedoch keinerlei Genehmigung durch dessen Autor bedarf. Die Rechtslage ist genauer in Wikipedia:Textplagiat beschrieben (der dortige Artikel bezieht sich vor allem auf das deutsche Urheberrecht, ich vermute, dass das Schweizer Urheberrecht in diesem Punkt nicht viel anders aussieht).
grüße, HaeB 07:10, 12. Jan. 2007 (CET)
Lieber HaeB. Ihr Diskussionsbeitrag trägt leider nichts zur Wahrheitsfindung bei. Er hätte - wäre man ihm gefolgt - die Diskussion zurückgeworfen. Im Urheberrecht gibt es nach ein paar Grundsätzen eine Binsenwahrheit, und die steht auch auf der Wikipedia-Site "Textplagiat", auf die Sie verweisen: "Man wird also immer im Einzelfall prüfen müssen, was erlaubt ist und was nicht." Und an dieser Einzelfallprüfung waren wir eben. Bitte beteiligen Sie sich wenn schon konkret an der Prüfung der Frage, was hier ein "Werk" ist, das urheberrechtlich geschützt ist, und was allgemein zugängliche Tatsachen. Also: Lesen Sie zum Beispiel das Buch, von dem ich gerne behaupte, dass es in seinen erzählerischen Passagen auch literarische Aspekte hat. Mit dem Ergebnis auf der Wikipedia-Seite bin ich im übrigen zufrieden. MfG ww, Buchautor
- Ihr erster Diskussionsbeitrag hatte den Eindruck erweckt, es sei, um ein Buch als Informationsquelle zu nutzen, die Einwilligung von dessen Autor erforderlich; und auch die Antwort von Mugcracker ließ befürchten, dass ihm die Rechtslage nicht klar war (insbesondere dort, wo er sich dafür entschuldigte, "Infos/Daten verraten" zu haben). Ich hielt es im Interesse aller Beteiligten für angebracht, das richtigzustellen. Keine Sorge, ich beabsichtige nicht, den Artikel zu wieder zurückzusetzen; und ich habe bei Wikipedia schon viel Zeit damit verbracht, Urheberrechtsverletzungen, die unbedachte oder böswillige User an Texten Dritter begangen hatte, zu erkennen und zu beseitigen. grüße, HaeB 12:30, 23. Jan. 2007 (CET)
Zur Frage, ob Tino als 68er bezeichnet werden kann, mag ein einziger Hinweis genügen. Tino und einige seiner Leute spielten eine aktive Rolle in der wichtigsten 68er-Auseinandersetzung in Zürich, dem sogenannten "Globus"-Krawall. Tinos Trupp waren die ersten, die die von der Polizei errichteten Schranken vor dem Globus-Provisorium wegrissen. In den Globus-Prozessen, die den Ereignissen folgten, war einer "Tino" gewidmet. Dazu ein Müsterchen aus dem Einvernahmerapport vom 7. Juli 1968: „Der Beschuldigte gibt zu, in der Nacht vom 29./30. Juni 68 ca. 1900 Uhr bei den Demonstrationen vor dem ‚Globus‘ dabei gewesen zu sein. Am Sitzstreik will er nicht teilgenommen haben. Dagegen habe er einmal mit einem Megaphon die anderen Teilnehmer aufgefordert, nach dem Bellevue zu kommen, woselbst die Polizei nicht mehr dreinreden könne. Schon am Limmatquai drüben angelangt, hätten die meisten, so auch er, wieder umgekehrt, als beim ‚Globus‘ die Polizei mit Wasserwerfern gespritzt habe. Er habe sich in die vordersten Reihen der Demonstranten gedrängt und mitgeholfen, den Polizisten die Abschrankungen wegzureissen. Die weggerissenen Stücke seien ganz automatisch nach hinten , also quer über die Fahrbahn der Bahnhofbrücke, weitergereicht und in die Limmat geworfen worden.“ (Siehe auch das Buch von Willi Wottreng: Tino, Orell-Füssli, Zürich) Weitere Belege werden gern geliefert. --Randbemerkung 14:02, 30. Sep. 2007 (CEST)
Martin Schippert war nie in Peru im Gefängnis. Die Formulierung "Schippert, der mehrfach Drogen-,Waffen-, Diamantenhandel sowie das illegale Waschen von Gold betrieb, war ständig auf der Flucht rund um die Welt. " erweckt den Eindruck, er sei wegen Drogen-, Waffen- und Diamanthandfel verurteilt worden - und dann deswegen im Gefängnis gelandet - , womöglich noch mehrfach. Das ist falsch. Schippert wurde nie wegen so etwas verurteilt. Die Verhaftung im Libanon erfolgte möglicherweise wegen Kontakten zu Palästinensern, evtl. wegen Anbaus von Hanfs, die Quellen sind unklar. Die Verhaftung in Bolivien erfolgte offenbar wegen Gartenanbaus von Haschisch, wahrscheinlich aber, weil Schippert mit der Frau eines Polizeichefs angebändelt hatte. Es spricht nichts dagegen all das in Wikipedia zu erwähnen, dann aber genau. Wenn ein Verweis aufs Buch über "Tino, König des Untergrunds," dann damit es nachprüfbar wird, bei diesen delikaten Behauptungen eine Anmerkung anbringen mit Hinweis auf die Seitenzahl. Das ist eine angemessene lexikalisch-wissenschaftliche Anfordderung. Schippert war auch nicht "ständig auf der Flucht rund um die Welt", sondern ständig ausserhalb der Schweiz, aber relativ sesshaft im Libanon und in Südamerika. Wenn man nicht genauer ist, artet das in Diffamierung aus. --Chalumeau 22:42, 12. Aug. 2008 (CEST)