Diskussion:Martin Arnold (Geistlicher, 1946)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 77.3.163.104 in Abschnitt BVerfG

Überschrift des Artikels

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Dr. Martin Arnold ist, wie der Artikel in 'Biografie' ausweist, bis 2010 als Berufsschulpfarrer tätig gewesen. Seine gegenwärtige Tätigkeit ist Friedensforscher, also Wissenschaftler. Angefangen hat er damit, wie der Artikel sagt, 1999. Deshalb ist seine Bezeichnung als 'Wissenschaftler' statt 'Geistlicher' seit 2010 richtiger. Ich habe das bereits auf der Begriffsklärungsseite geändert, - pardon - ich bin noch nicht wikipedia-routiniert - nun zeigt der Link dort nicht mehr auf den Artikel. Bitte beides korrigieren. --Fmga46 (Diskussion) 04:40, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

BVerfG

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Vor dem Bundesverfassungsgericht kann man nicht klagen. Bei den genannten 1000 DM dürfte es sich um eine Mißbrauchsgebühr wegen einer offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerde gehandelt haben. --77.3.163.104 17:57, 7. Mai 2022 (CEST)Beantworten