Diskussion:Markt (Begriffsklärung)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Herzi Pinki in Abschnitt Deutschlandlastig

Deutschlandlastig

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§69 Gewerbeordnung ist zu spezifisch oder sollte zumindest für die DACH-Länder spezifisch definiert werden. --Herzi Pinki 15:47, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten