Diskussion:Marie Munk
Kammergericht
BearbeitenIch habe zwei kleinere Korrekturen vorgenommen: Marie Munk ist lt. der von mir zitierten Publikation aus rassischen Gründen aus dem Justizdienst entlassen worden. Zudem war sie nach meinen Recherchen lediglich Landgerichtsrätin (Richterin am Landgericht) in Berlin, nicht aber beim Kammergericht, zumal es ein Landgericht beim Kammergericht nicht gibt oder gab. Vor 1945 sind Richterinnen am Kammergericht (damalige Amtsbezeichnung: Kammergerichtsrat) nicht bekannt. -- chricki 23:04, 1. Aug. 2008 (CEST)
Position von Frau Munk in der frühen Diskussion um "Rassen" im NS-Staat ist wohl noch zu eruieren
BearbeitenNach der bösen Überraschung die Matias Ristic mit Hans Hofmeyer widerfahren ist, ist es wohl angebracht, allenthalben Ambiguitätstoleranz zu üben (auch wenn das z.B. die Palandt-Umbenenner für ein gar scheußlich Ding halten) und im Detail nachzugraben, wer sich wann weltanschaulich wofür aussprach. Man findet bei Hans Wrobel, Kritische Justiz 1983, p. 352, zu Frau Munk folgende, nicht unbedingt nette Auskunft [Fn.-Zeichen gelöscht]: „Die Bemühungen um die Durchsetzung der neuen Rassenlehren bei den deutschen Juristen hatten Erfolg. In der Fachpresse tauchten bald Beiträge auf, in denen Rechtsprobleme des Zivilrechts vom »Rassenstandpunkt« aus betrachtet wurden. In der Deutschen Juristenzeitung vom 15. Juni 1933 verbreitete sich die Landgerichtsrätin im Ruhestand Marie Munk aus Berlin über »Vaterschaftsfeststellung und Rassenfrage« Sie wies auf Zweifelsfragen hin, die sich ergeben können, wenn bewußt falsche Vaterschaftsanerkenntnisse abgegeben werden, um einem Kind den jetzt auf einmal erwünschten Nachweis arischer Abstammung zu verschaffen. Für Frau Munk war klar, daß die »Verschleierung der Abstammung durch nachweislich falsche Vaterschaftsanerkenntnisse ... sicherlich nicht im Interesse der Rassenforschung und der Reinheit der Rasse sei«. Damit hatte sie jedenfalls in der DJZ eine erste Diskussion um Rassefragen initiiert: Ein wenig später erscheinender Beitrag setzt sich mit Frau Munks Auffassungen auseinander. Selbst höchste deutsche Richter nahmen die neuen Rassenlehren an.“ Madame haben womöglich an der Diskussionswürdigkeit des "Rassengedankens" ihren Anteil gehabt. --2A02:908:F8C:4A80:10F5:73BA:67C5:7D80 19:43, 3. Apr. 2019 (CEST)
eine der ersten
BearbeitenWenn hier solche Wettbewerbsformulierungen eingebracht werden, dann sollte man schon etwas ausführlicher und etwas genauer sein. Hier steht 1930, auf der abgebildeten Tafel steht 1929. Was gilt? Eine andere Erste ist Maria Johanna Hagemeyer (1928 in Bonn) oder auch Else Rahel Samulon-Guttmann (1929 in Berlin). --Goesseln (Diskussion) 10:48, 6. Aug. 2021 (CEST)