Diskussion:Margot von Renesse

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.11.237.86 in Abschnitt Verständlichkeit

Verständlichkeit Bearbeiten

Der Langsatz "Im Zuge der öffentlichen Diskussion um das erste Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 1998 schlug sie ein sogenanntes „Betreuungsrechtshilfegesetz“ vor, das nicht realisiert wurde; die rechtliche Betreuung müsse sich im Rahmen der vergütungsfähigen Tätigkeiten auf rein rechtliche Vertretung beschränken und könne somit gar nicht mittels ausführlichem Kontakt dem Postulat des Betreuungsrechts gerecht werden, auch „persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB)." enthält drei Aussagen aus je unterschiedlicher Perspektive. Die Hauptautoren des Artikels sollten ihn entsprechend auflösen. --91.11.237.86 10:52, 25. Jun. 2022 (CEST)Beantworten