Die Juristin Lyda Conley trug 1909 als erste Indianerin einen Rechtsfall vor dem Obersten Gerichtshof der USA vor und wehrte sich erfolgreich gegen die Bebauung eines Indianerfriedhofs.
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren5 Kommentare3 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Ziemlich viele Tippfehler, außerdem z. T. seltsam formuliert, z. B. kann ja kein Vorfahre Europäer "wie auch" Indianer gewesen sein. --Xocolatl22:56, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Tippfehler gerne,
Gegenfrage
War Klekih-petra Deutscher oder Apache? Was ist an "die unter anderem huronische Vorfahren hatte und Andrew Syrenus Conley (about 1830-1885), ein Yankee nordirischer und englischer Herkunft. Die gemischte Herkunft der Familie war typisch für die Huronen zu der damaligen Zeit." so seltsam? Sie hatte eben auch Vorfahren, die Huronen waren, grad der Großvater war als weisses Kind gefangen und dann adoptiert worden. Das ist schon gemischt in einer Person. Gruß --PolentarioRuf! Mich! An!23:11, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
"Yankee" ist ein Schimpfwort und Lyda Conley keine Indianerin, nur weil ein Vor-Vorfahre, neben Dutzenden "Weißen", Wyandot war. Ansonsten: Spannender Artikel! Weiß jemand mehr über den Film, den Ben Kingsley über ihr Leben angekündigt hat? --74.5.19.18101:48, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Yankee ist aus dem Englischen übertragen, möglicherweise geht der Spitzname für Leute aus den Neuenglandstaaten sogar auf die Huronen zurück, und natürlich war sie Indianerin. Die Nürnberger Gesetze galten übrigens nie in den USA, um das mal klarzustellen, Literatur zu echten Indianern mit e.g. schottischen Vorfahren u.a. im Artikel Rassismus unter [1]. Mit der derzeitigen Formulierung im Artikel kann ich leben :). --PolentarioRuf! Mich! An!02:34, 7. Aug. 2009 (CEST)Beantworten